Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglich?

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  1. Avatar von Michi2020
    Michi2020 ist offline
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    Standard Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglich?

    Hallo Zusammen,

    kann ein Notar die Löschung einer Buchgrundschuld (Löschungsbewilligung liegt vor) und Eintragung einer neuen Grundschuld in einer Urkunde zusammenfassen oder müssen das zwei getrennte Vorgänge sein. Es geht dabei und die Kosten.

    Weiß jemand zufällig, wie viel die Löschung einer Buchgrundschuld über 120.000 € und Neueintragung über 50.000 € kostet, beim Notar / Gericht?

    Dann noch eine Frage, zur Abteilung II: Wenn dort ein Altenteil "Löschbar bei Todesnachweis" eingetragen ist, muss man das auch über einen Notar laufen lassen und kann man einfach dem Amtsgericht eine Sterbeurkunde zusenden?

    Ganz lieben Dank, wenn ihr uns hier etwas schlauer machen könntet.

    Michi

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Fly, kompliziert kostet von mir aus 100 Euro weniger, einfach 100 Euro mehr. Ok, dann könnte man ggf kompliziert angehen, um eben 100 Euro zu sparen, aber weisst du was passiert??

    Kompliziert kostet nachher 100 Euro mehr!!

    Es ist doch völlig ok, wenn sich Verbraucher hier erkundigen, Möglichkeiten ausloten was zu sparen, Vorteile zu erhaschen oder sich einfach nur zu belesen, aber bei solch einer Sache hier wegen 100 Euro ggf ein Fass auf zu machen, das letze raus zu holen, etwas zu verkomplizieren (sorry lieber TE) halte ich für den falschen Weg.

    Nur meine Meinung.

  3. Avatar von Fly
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Wenn das für Dich kompliziert ist... bitte. Ich denke der Notartyp hat‘s recht anschaulich und simpel erklärt. Da kann eigentlich nichts falsch laufen.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Ich glaube das ist eine Sie

  5. Avatar von Notarfuzi
    Notarfuzi ist offline

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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Aber der TE kann doch vorher nicht wissen, dass es den Unterschied von "nur" 100 EUR macht. Es hätten ja auch 500 EUR sein können. "Das Fass habe ich schließlich aufgemacht" mit meiner Erklärung. War aber auch so eine grundsätzliche Erklärung und für den ein oder anderen vielleicht interessant, gerade wenn es um höhere Werte geht!

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