Darlehenvertrag für Neubau mit grosse Eigenkapital
Hallo zusammen,
Wir haben von Sparda Bank eine Darlehensvertrag bekommen wo eine komische Laufzeit definiert ist (wo sie fast doppel zu viel Zinsen kassieren als vereinbart). Sie meinen aber was drin steht muss nicht unbedingt sein wie es letztendlich zurückbezahlt werden muss.
Zuerst zum den Kauf selbst:
-es geht um eine Reihenmittelhaus. Geplante Abgabe ende 2019.
-Wir setzen etwa 55% Eigenkapital ein, das bedeutet wir schaffen die erste Rechnungen von die Baufirma mit unsere Kapital zu bezahlen
-Wir wurden dann den Kredit ab Juni "aktiveren" müssen und nur für Teilbeträge
-100% Auszahlung von Darlehen erst ab Dezember 2019 zu erwarten
Jetzt aber in Vertrag unten Rückzahlung und Laufzeit haben sie folgendes festgeschrieben:
-wir bezahlen erst 22 raten nur Zinsen (ab 28.2.2019 und bis ende 31.12.2020) nur Zinsen auf das gesamte Darlehen (also etwa 250€ pro Monat!)
-Tilgunsphase fängt nur ab 2021 an. Damit wurden wir in die erste 2 Jahre über 5000€ Zinsen bezahlen
Der Finanzberater meinte das wäre so geschrieben weil Rechtlich so in Vertrag sein muss, aber in der Realität sollte so gehen:
-Wir bezahlen Zinsen nur für das Geld die wir von Kredit gebraucht haben (also 0 bis Juni und ein kleine Betrag danach). Klingt auch logisch und hatten wir es so erwartet, aber steht leider nicht in Vertrag
-Wir dürfen die Tilgunsphase anfangen direkt nach die erste Teilbetrags. Hier wieder nicht ausdrücklich in Vertrag zu finden
Jetzt stellen wir uns die Frage ob der Berater versucht uns zu Betrugen ob es tatsächlich so ist auch wenn in Vertrag nichts steht. Was denkt ihr?
Ansonsten passen die restliche Konditionen ganz gut und wurden wir gerne unterschreiben.
AW: Darlehenvertrag für Neubau mit grosse eigenkapital
Selbstverständlich ist das normal. Die Sparda Bank ist eine gute deutsche Bank, die nach deutschem Recht ihre Verträge ausgestaltet.
Lasst euch das von der Bank noch mal verdeutlichen. Es sei aber auch angemerkt, dass das mit der Laufzeit nur schwer zu verstehen ist, was sie meinen.
In der Regel zahlt man auf das ausgezahlte Geld taggenau die Zinsen, die Tilgung beginnt in der Regel erst einen Monat nach Vollauszahlung. Wenn die Tilgung nun eher beginnen soll, so müssen sie das mit der Bank besprechen, dies auch zu dürfen.
Ein Tilgungsplan kann immer nur ein repräsentativer Tilgungsplan sein, da man ja nie genau weiß, wann die Vollauszahlung erfolgt ist und Tilgung beginnt. Somit kann auch nur schlecht ein Tilgungsbeginn festgelegt werden.
Die Laufzeit des Tilgungsplans ist unter der Annahme eines fiktiven Zinssatze (in der Regel der alte Zins) nach Zinsbindungsende und eines fiktiven Tilgungsbeginn immer auf die gesamte Laufzeit dargestellt.
Es muss geklärt werden, ob sie den Tilgungsbeginn bestimmen dürfen und dieser auch vor Vollauszahlung beginnen kann/darf. In einen Darlehensvertrag wird die Sparda Bank das aller Voraussicht nach nicht einbinden können!
AW: Darlehenvertrag für Neubau mit grosse eigenkapital
Ja ganz normal . Ihr bringt EK ein, dann wird Darlehen ausgezahlt . Auf diese werden die reinen Zinsen fällig , auf den nicht abgerufenen Teil Bereitstellungszinsen sofern die Bereitstellungsfreie Zeit ausgeschöpft. Nach vollauszhalung zahlt ihr die vereinbarte Rate . Danach macht es Sinn einen neuen Tilgungsplan einzufordern. Es ist nicht komplex es auch in excel nach zu bauen
AW: Darlehenvertrag für Neubau mit grosse eigenkapital
Danke für die Antworten! das beruhigt uns schon ein bisschen.
Wie das ganze normalerweise funktioniert ist uns klar. Wir haben schon eine eigene Excel entwickelt wo wir alle Faktoren betrachten haben. Auch der Bank hat uns schon alles erklärt. Nur steht leider so nicht in Vertrag, was uns für Unsicherheit sorgt. Eventuell lassen wir es von eine Anwalt prüfen.
Im Vertrag hat die Sparda Bank folgendes geschrieben: Darlehensrückzahlung und Laufzeit:
Das Darlehen ist wie folgt zurückzuzahlen: in höhe von 5,27% jährlich von ursprünglichen Darlehensbetrag zuzüglich der durch Tilgung ersparten Sollzinsen. Demnach sind 202 Annuitätsraten aus Sollzins und Tilgung züzuglich sonstiger Kosten zu zahlen jeweils fällig am 30. eines jeden Monats, erstmal am 31.12.2020 (...) .
Bis zum Tilgunsbeginn sind 22 Sollzinsraten in Höhe von 256,21 EUR zu zahlen, jeweils fällig am 20. eines jeden Monats, erstmals am 28.02.2019.
Ob wir dann die Tilgunsbeginn und die Anzahl von Sollzinsraten ändern dürfen, steht leider nirgendwo. Laut Bank dürfen wir es doch trotzdem.
Bereitstellunsfreie Zeit haben wir übrigens 1 Jahr Lang vereinbart.