folgender Fall:
Angenommen, ich würde das Haus der Eltern, in dem meine Familie mit 2 Kindern derzeit in einer von zwei Wohnungen zur Miete wohnt, den Eltern abkaufen. Die Eltern wohnen in einem anderen Haus. Dadurch wären wir, wenn ich die Bedingungen richtig interpretiere, berechtigt, Baukindergeld zu erhalten, da wir noch keine sonstigen Immobilien besitzen. Da wir in Bayern leben, käme hier noch eine weitere Zulage hinzu. Soweit mein Informationstand.
Jetzt einige Fragen:
Wie viel Steuern müssten die Eltern für den Kaufpreis bezahlen?
Welche sonstigen Kosten fallen an?
Dürfen die Eltern das Haus "unter Wert" verkaufen, um Steuern sparen zu können?
Wie würde sich der Hauskauf auf eine spätere Erbschaft meiner Schwester auswirken, wie könnte der Effekt ausgeglichen werden?
Die Idee wäre also, das Haus (die Wohnung?) zu kaufen anstatt später zu erben, um so das Baukindergeld beanspruchen zu können.
"Lohnt" sich das Vorhaben, oder ist das mehr Bürokratie als Nutzen?
Wo kann ich mich hierzu zusätzlich sinnvoll beraten lassen?
Ich hoffe, ich habe das nicht all zu verwirrend beschrieben.
Danke.
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#2
noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Baukindergeld - Elternhaus kaufen sinnvoll?
Den Ansatz finde ich richtig, nachvollziehbar und auch praktikabel.
Die Eltern müssten (so die Immobilie 10 Jahre in ihrem Bestand war) beim Vererben nichts versteuern, keine Spekulationssteuer zahlen, vielmehr sie ggf. Erbschaftssteuer (sie als Kind aber dann nicht, wenn sie in dem Haus weiterleben und wenn das Haus die Wohnfläche von 200 Quadratmeter nicht übersteigt), wenn sie vergünstigt kaufen. Allerdings sind hier 400.000 Euro Erbschaft steuerfrei.
Hier wäre aus meiner Sicht eine Schenkung (gleiche Freibeträge wie beim Vererben, außer an Eltern/Großeltern) sinnvoller und wenn der Tod der Eltern nicht in dem kommenden 10 Jahren eintritt, wird die Schenkung auch nicht auf die Erbschaftssteuer (ggf. noch mehr Vermögenswerte vorhanden?) angerechnet.
Es wäre zu klären, ob der Differenzbetrag (Wert der Immobilie im Verhältnis zum Kaufpreis) nicht ggf. verschenkt/geschenkt statt vererbt werden sollte. Hier sind natürlich selbstverständlich die Geschwister zu berücksichtigen, bzw. mit einzubeziehen. Vom Prinzip muss der geschenkte Anteil von ihnen der Schwester ausgeglichen/ausbezahlt werden, denkbar wäre auch, dass aus dem Verkaufserlös ihre Eltern ihrer Schwester den gleichen Anteil schenken.
Angezeigt ist hier die Einbeziehung eines Steuerberaters, ggf. eines Notars.
Die Eltern müssten (so die Immobilie 10 Jahre in ihrem Bestand war) beim Vererben nichts versteuern, keine Spekulationssteuer zahlen, vielmehr sie ggf. Erbschaftssteuer (sie als Kind aber dann nicht, wenn sie in dem Haus weiterleben und wenn das Haus die Wohnfläche von 200 Quadratmeter nicht übersteigt), wenn sie vergünstigt kaufen. Allerdings sind hier 400.000 Euro Erbschaft steuerfrei.
Das Haus ist länger als die 10 Jahre im Bestand und hat weniger als 200m² Wohnfläche. Aufgrund der ländlichen Gegend sollte der Wert von den genannten 400.000 € weit entfernt liegen.
Zitat von noelmaxim
Hier wäre aus meiner Sicht eine Schenkung (gleiche Freibeträge wie beim Vererben, außer an Eltern/Großeltern) sinnvoller und wenn der Tod der Eltern nicht in dem kommenden 10 Jahren eintritt, wird die Schenkung auch nicht auf die Erbschaftssteuer (ggf. noch mehr Vermögenswerte vorhanden?) angerechnet.
Durch eine Schenkung werden die Regeln zum Baukindergeld nicht eingehalten. Der Kaufpreis muss höher als die zu erwartende Förderung sein. Oder habe ich da was falsch aufgefasst?
Zitat von noelmaxim
Angezeigt ist hier die Einbeziehung eines Steuerberaters, ggf. eines Notars.
Sollte die Hausbank mit einbezogen werden, oder wird sich die aufgrund der Tatsache, dass das quasi ein Null-Geschäft wird, eher zurückhalten bei der Beratung?
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#4
noelmaxim
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AW: Baukindergeld - Elternhaus kaufen sinnvoll?
Nein, die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Immobilie soll verschenkt werden. Gibt es einen angemessenen Kaufpreis, gibt es auch das Baukindergeld.
Nun ja, die Banken werden an dem Geschäft kein Interesse haben, aber wofür brauchen sie die Banken?
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#5
utopus
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AW: Baukindergeld - Elternhaus kaufen sinnvoll?
Zitat von LionKing
Wie viel Steuern müssten die Eltern für den Kaufpreis bezahlen?
Welche sonstigen Kosten fallen an?
Dürfen die Eltern das Haus "unter Wert" verkaufen, um Steuern sparen zu können?
Wie würde sich der Hauskauf auf eine spätere Erbschaft meiner Schwester auswirken, wie könnte der Effekt ausgeglichen werden?
Die Idee wäre also, das Haus (die Wohnung?) zu kaufen anstatt später zu erben, um so das Baukindergeld beanspruchen zu können.
Beim Baukindergeld sollte man schauen, ob nur eigengenutzes Eigenheim oder auch mit "Einliegerwohnung" gekauft werden kann.
Steuern sind nach der Spekulationsfrist wohl nicht zu befürchten.
Kosten: Notar, Grundbuch
Schwester sollte meiner Meinung nach ausgezahlt werden - man kann hier beim Notar einen Verzicht auf das zukünftige Erbe beurkunden, wenn das Eigenheim der Eltern (bzw. zukünftiges Erbe) einen vergleichbaren Wert hat - Risiko der zukünftigen Pflegebedürftigkeit der Eltern sollte berücksichtigt werden - evtl. Schwester mit dem halben Wert der Immobilie auszahlen - evtl. mit Kredit finanziert.
Hilfe, was sollen diese Unterstellungen und weniger hilfreichen Kommentare?
Wenn der TE etwas kauft, ganz gleich von wem und dabei ggf noch einen Kredit aufnimmt, zu dem ggf noch seine Geschwister auszahlt, kann ich überhaupt nicht verstehen, wo hier irgendjemand was erschleicht.
Lass doch als Mitarbeiter einer Verbraucherzentrale bitte mal diese unnötigen und unsinnigen Kommentare!
Hilfe, was sollen diese Unterstellungen und weniger hilfreichen Kommentare?
Wenn der TE etwas kauft, ganz gleich von wem und dabei ggf noch einen Kredit aufnimmt, zu dem ggf noch seine Geschwister auszahlt, kann ich überhaupt nicht verstehen, wo hier irgendjemand was erschleicht.
Lass doch als Mitarbeiter einer Verbraucherzentrale bitte mal diese unnötigen und unsinnigen Kommentare!
Wie schon der Name sagt Verbraucherschutz= Schütz den Verbraucher . Sonst würde ich mich Subventionshelfer nennen . Sei’s drum , es wurden ja schon komische Ratschläge gegeben . Ich glaube kaum das wenn man das Haus eh erbt sich lohnt 1 Zinsen für das Haus zu zahlen ( oder wie will man kaufen ) plus Grunderwerbssteuer zu entrichten . Zumal bei einem Kauf innerhalb der Familie der Fiskus ganz genau hinschaut
Dann mach dir doch mal genau Gedanken darüber, wie sich das lohnen kann und was dafür nötig ist.
Ich frage dich mal, was für Zinsen würde man auf 10 Jahre bei einem sinnvoll konstruierten Auslauf (Familienverkauf) bezahlen? Unter 1%,. was würde man sich sichern? Das Baukindergeld und würde die Familie auf 10 Jahre weniger als 1% Guthabenzinsen bekommen?
Nun frage dich mal weiter:
1) Wie hoch sollte der Kaufpreis sein?
2) Wie erhält man das Baukindergeld?
3) Was gilt es noch zu beachten?
4) Ist die Idee so schlecht, bzw abwägig?
5) Wie alt sind die Eltern?
6) Warum bin ich ein windiger Verkäufer, wenn ich die Gedanken mit gehe?
Danke für die hilfreichen Beiträge. Für weitere hilfreiche Hinweise bin ich dankbar.
Leider scheint sich das Thema aber inzwischen Richtung persönlicher Fehde verabschiedet zu haben.
Vom "Subventionserschleichen" möchte ich mich aber noch ausdrücklich distanzieren. In meinen Augen - also noch ohne professionelle Beratung - stellt der Verkauf einen völlig gesetzeskonformen und den Regeln entsprechenden Vorgang dar. Erschleichen würde bedeuten, dass illegale Tricksereien verwendet werden, um ans Ziel zu kommen.
Dann mach dir doch mal genau Gedanken darüber, wie sich das lohnen kann und was dafür nötig ist.
Ich frage dich mal, was für Zinsen würde man auf 10 Jahre bei einem sinnvoll konstruierten Auslauf (Familienverkauf) bezahlen? Unter 1%,. was würde man sich sichern? Das Baukindergeld und würde die Familie auf 10 Jahre weniger als 1% Guthabenzinsen bekommen?
Nun frage dich mal weiter:
1) Wie hoch sollte der Kaufpreis sein?
2) Wie erhält man das Baukindergeld?
3) Was gilt es noch zu beachten?
4) Ist die Idee so schlecht, bzw abwägig?
5) Wie alt sind die Eltern?
6) Warum bin ich ein windiger Verkäufer, wenn ich die Gedanken mit gehe?
Hör mal du Schlaumeier. Da braucht man nicht studieren für und kann es im Kopf rechnen ! Bei 2 Kindern und 10 Jahren = 24.000€ Baukindergeld. Da darf die Immobilie nicht teurer sein als 100k bei fiktiven 2,5% Zinsen . Alles andere ist hirnrissig da es sich nicht rechnet wenn man nur vorhat in der Familie zu kaufen des Zuschusses. Dakkor ? Gut beraten ?
Zumal, das Geld bleibt doch in der Familie und die Eltern werden das zu mehr als 1% anlegen können?
Nach 10 Jahren könnte - so es erforderlich wird - das Geld zurück fließen und den Kredit ablösen?
Vor allem, wie alt und fit sind denn die Eltern? Willst du nicht mal irgendwann damit anfangen, individuelle Informationen von den Verbrauchern einzuholen, bevor du ur-, und verurteilst?
Kennst du Familien, die das wunderbar und einvernehmlich lösen können, in Absprache mit Experten?
Zumal, das Geld bleibt doch in der Familie und die Eltern werden das zu mehr als 1% anlegen können?
Nach 10 Jahren könnte - so es erforderlich wird - das Geld zurück fließen und den Kredit ablösen?
Vor allem, wie alt und fit sind denn die Eltern? Willst du nicht mal irgendwann damit anfangen, individuelle Informationen von den Verbrauchern einzuholen, bevor du ur-, und verurteilst?
Kennst du Familien, die das wunderbar und einvernehmlich lösen können, in Absprache mit Experten?
Schonmal was von fiktiv gehört ? Wirklich Schlaue Tipps aber ok , Notar und Grunderwerbssteuer bei 100k sind nochmal 3.500€ inkl Grundbuchamt . 1% Zinsen ( frage ich mich als Verbraucherschützer gibt ) müssen nach Freibetrag versteuert werden . Rechnet sich alles nicht .
Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. ...
In gerader Linie mit ihren Eltern, Großeltern, usw. verwandt sind nicht nur eheliche Kinder, sondern auch nichteheliche Kinder.
Und 2,4% von 100k sind nicht 24000€ in 10 Jahren - nur, wenn nicht getilgt werden würde - die Idee war hier wohl ein Bankkredit zur Auszahlung der Schwester und kein Kredit bei den Eltern?
Kapitalertrag (so wie Mieteinnahmen auch) müssel versteuert werden - evtl. hat man ja einen Freibetrag - vielleicht soll das Erbe der Eltern auch vor dem Zugriff der Sozialkasse im evtl eintreffenden zukünftigen Pflegefall bewahrt werden?
Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. ...
In gerader Linie mit ihren Eltern, Großeltern, usw. verwandt sind nicht nur eheliche Kinder, sondern auch nichteheliche Kinder.
Und 2,4% von 100k sind nicht 24000€ in 10 Jahren - nur, wenn nicht getilgt werden würde - die Idee war hier wohl ein Bankkredit zur Auszahlung der Schwester und kein Kredit bei den Eltern?
Kapitalertrag (so wie Mieteinnahmen auch) müssel versteuert werden - evtl. hat man ja einen Freibetrag - vielleicht soll das Erbe der Eltern auch vor dem Zugriff der Sozialkasse im evtl eintreffenden zukünftigen Pflegefall bewahrt werden?
Na dann her mit den validen zahlen. Was soll das Haus kosten und welchen Wert hat es. Welchen Freiwert setzt das Finanzamt an ? Was kostet ein Steuerberater ? Was ein Gutachter für die Immobilie ( Schwester möchte nicht übergegangen werden) . Wissen eigentlich die Eltern von ihrem Glück das sie enteignet werden ? Lasst uns spielen