Meine Frau und ich haben jeweils einen Riester Bausparvertrag in den wir jeweils den Sockelbetrag von 60,- Euro pro Jahr einzahlen.
Meine Frau ist mein Arbeitgeber und ich bin bei ihr mit 451,- Euro brutto angestellt.
In meinen Bausparvertrag geht meine Riesterzulage sowie die Zulage für unsere 4 Kinder (1.375,- Euro)
Meine Frau ist über mich mittelbar zulagenberechtigt und bekommt für den Sockelbetrag von 60,- Euro ihre Riesterzulage in Höhe von 175,- Euro.
Wenn ich die Wohnungsbauprämie beantrage, bekomme ich die 8,8% auf die von mir eingezahlten 60,- Euro oder auch auf die Riesterzulage?
Sind vermögenswirksame Leistungen, wenn die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt wird, gleichzeitig auch für die Wohnungsbauprämie einsetzbar?
Wenn meine Frau/Chef von meinem Gehalt 40,- Euro als vwL direkt auf meinen Bausparvertrag einzahlt, kann ich von diesen 480,- Euro p.a die Arbeitnehmer-Sparzulage UND die Wohnungsbauprämie beantragen?
Viele Grüße, Ulli
Wohnungsbauprämie kann man über den Betrag von 2.100 Euro p.a. erhalten, d.h. wenn Du z.B. 3.000 Euro p.a. in den Vertrag einzahlst.
Daher würde es eher Sinn machen einen neuen Bausparvertrag abzuschließen, also etwas separates.
Hier gelten allerdings Einkommensgrenzen.
Sofern die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage vorliegen wäre das Optimum
2x 40 Euro VL und 85 Euro vom Konto um die vollen Prämien zu erhalten.
Die Grenzen dazu findest Du hier auf meiner Seite: https://www.mein-bauspar-vergleich.d...ommensgrenzen/