meine Frau (35) und ich (32) planen in den nächsten drei Jahren ein Haus zu kaufen. Aus diesem Grund beschäftige ich mich mit dem Thema Finanzierung und dem Wohnriester.
Wir haben bereits ein Kind und planen erstmal keine weiteren. Meine Frau hat ca. 710 netto und ich bekomme ca. 3000 netto (Tendenz steigend) zur Verfügung. Wir besparen beide einen Wohnriester Verträg die sich wie folgt zusammensetzen:
Meine Frau zahlt etwas mehr als die 4 % des Vorjahresbruttogehalt und ich weniger. Ab 2019 würde ich dann über den 2100€ liegen.
Ich kenne die Thematik um das Wohnförderkonto und der nachgelagerten Besteuerung. Aufgrund unseres jungen Alters und der langen Zeit bis zur Rente würden unsere WFKs noch ziemlich lange verzinst werden. Das ist auch der Punkt, der die mich ein bisschen dazu drängt die Verträge förderschädlich zu kündigen und die gesparte Summe als Eigenkapital zu nutzen.
Erster Gedanke war meinen Vertrag zu kündigen und den Vertrag meiner Frau behalten und die Sparrate auf die 4% runter zu setzen. Auch vor dem Hintergrund weil die Förderung auf 175€ steigt. Denn Sie hat dadurch bei geringen Sparraten eine hohe Förderquote.
Macht es Sinn bei dieser Konstellation die Verträge aufrechtzuerhalten? Was meint ihr dazu?
Bitte beachten, auch die gewährten Steuervorteile von 2009 bis heute müssen dann zurück gezahlt werden - sollte in den Steuererklärungen der letzten Jahre zu sehen sein, wie hoch das ist.
(Bei meiner Frau und mir waren das letztes Jahr zusammen fast 500€.) - Mal hypothetisch für 9 Jahre wären das 4500€ - dann bleiben von den fast 16k€ nur knapp 8k€ über.
Und man nimmt in Zukunft die 2x175€+300€ Zulagen und 500€ Steuervorteil nicht in Anspruch - hat aber auch keine riesterinfizierte Immobilie und kein Wohnförderkonto.
Würde überlegen, ob man die Bausparverträge nicht mit VwL/Arbeitnehmersparzulage/Wohnungsbauzulage weiterlaufen läßt und möglichst kurz vor Renteneintritt das Geld zur Tilgung einsetzt.
Ich würde den Vertrag der Frau mit 2.100 EUR p.a. abzüglich Zulagen (454 EUR) besparen (137,17 EUR p.m.), denn die Steuerkomponente ist sicher günstiger als die dann 2 Zulagen.
Bis kurz vor Erreichen der Bausparsumme wurde ich den Vertrag besparen und zu Rentenbeginn das angesparte Geld zu 100% zur Entschuldung der Immobilie entnehmen, so daß es kein Schattenkonto gibt.
Den Vertrag des Mannes würde ich -bis der Vertrag der Frau fast voll ist (21 Jahre!)- ruhen lassen und dann damit selbiges machen.
Zur Finanzierung taugen die Verträge m.E. nicht, aber zum Steuern sparen!
Wie sieht denn die weitere EK Situation aus, bzw. wie entwickelt sich diese?
Ggf. kann es auch Sinn ergeben, das Riesterguthaben in einen Riester(Fonds?)sparplan umzuswitchen, um dann bei Rentenbeginn mit der 30 %igen Kapitalabfindung eine Restschuld zu tilgen und den Rest sich verrenten zu lassen.
Sollte die Finanzierung weit vor Rentenbeginn getilgt sein, lässt man sich das Guthaben komplett verrenten.
Vom Prinzip kann man das nur dann ganzheitlich bewerten, wenn man die Finanzierungskonstellation im Bezug auf Beleihungsauslauf, EK und Darlehenslaufzeit kennt.
Wie sieht denn die weitere EK Situation aus, bzw. wie entwickelt sich diese?
Wichtige Frage.
Ggf. kann es auch Sinn ergeben, das Riesterguthaben in einen Riester(Fonds?)sparplan umzuswitchen, um dann bei Rentenbeginn mit der 30 %igen Kapitalabfindung eine Restschuld zu tilgen und den Rest sich verrenten zu lassen.
Im Prinzip hat man mit dem BSV ja bereits einen Sparplan. Der ist zwar mies verzinst, aber dafür sind die Kosten bereits bezahlt. Man kann damit das gleiche bei Rentenbeginn machen wie mit anderen Sparplänen.
Sollte die Finanzierung weit vor Rentenbeginn getilgt sein, lässt man sich das Guthaben komplett verrenten.
Und wenn nicht kann man das auch noch vor Rentenbeginn zur Tilgung nutzen und hat dann nur wenige Jahre Verzinsung auf dem WFK.
Aufgrund unseres jungen Alters und der langen Zeit bis zur Rente würden unsere WFKs noch ziemlich lange verzinst werden. Das ist auch der Punkt, der die mich ein bisschen dazu drängt die Verträge förderschädlich zu kündigen und die gesparte Summe als Eigenkapital zu nutzen.
Klassischerweise würde man jetzt die beiden Alternativen gegeneinander aufrechnen.
A) Förderschädlich auflösen kostet:
B) WFK Verrentung wird dann irgendwann in etwa kosten?
Da in beiden Fällen das Kapital als EK genutzt wird kann man noch überlegen, ob durch das etwas höhere EK im Falle der unschädlichen Verwendung ein geringerer Zinssatz möglich ist.
Ich habe noch einen Fehler in meinen Eingangsthread gefunden! Die Sparrate liegt bei 45€ und nicht 45%.
Ich bin mir gar nicht sicher ob bei mir eine Günstigerprüfung durchgeführt wurde. Aber wenn ja ist der Betrag dann dort ausgewiesen??
Zum EK kann ich sagen, dass wir ca. 35000 € auf der hohen Kante liegen haben. Ich kann auch zurzeit noch ca. 1000 € p. M. zur Seite legen. Weiterhin habe ich noch einen weitere BSV (8000€) aus 2007 in den meine VL fließen und mit 2,5% verzinst werden. Er ist zuteilungsreif und liegt bei knapp 5700€. Den würde ich gerne unberührt weiterlaufen lassen...
Zur Finanzierungskonstellation kann ich noch nichts genaues sagen weil ich mich erstmal mit dem Thema Wohnriester auseinander setzen wollte.
Vertrag von der Frau weiterführen und 1/2 Jahr vor dem Kauf mit befassen und
förderunschädlich Guthaben und Zulagen aus dem Vertrag nehmen. (Zentrale Zulagenstelle Antrag stellen!)
Ist zwar die 1% Abschlussgebühr aus dem Bausparvertrag kaputt aber
Zulagen und Einzahlungen bleiben erhalten. Und bis dahin Zulagen mitnehmen.
Dein Vertrag entweder dann auch Guthaben raus förderunschädliche Kündigung
oder stehen lassen für Schuldenabbau.
Dann habt Ihr in 2 - 3 Jahren mit über 70.000-80.000 € Gesamt EK eine gute Basis!
Bitte beachten, auch die gewährten Steuervorteile von 2009 bis heute müssen dann zurück gezahlt werden - sollte in den Steuererklärungen der letzten Jahre zu sehen sein, wie hoch das ist.
(Bei meiner Frau und mir waren das letztes Jahr zusammen fast 500€.) - Mal hypothetisch für 9 Jahre wären das 4500€ - dann bleiben von den fast 16k€ nur knapp 8k€ über.
Und man nimmt in Zukunft die 2x175€+300€ Zulagen und 500€ Steuervorteil nicht in Anspruch - hat aber auch keine riesterinfizierte Immobilie und kein Wohnförderkonto.
Würde überlegen, ob man die Bausparverträge nicht mit VwL/Arbeitnehmersparzulage/Wohnungsbauzulage weiterlaufen läßt und möglichst kurz vor Renteneintritt das Geld zur Tilgung einsetzt.
Ich habe laut meinen Steuerbescheiden die Vorteile nie in Anspruch genommen und müsste demnach nichts dahingehend zurückzahlen.
Zitat von Martin79HN
Hi, ganz klare Meinung.
Vertrag von der Frau weiterführen und 1/2 Jahr vor dem Kauf mit befassen und
förderunschädlich Guthaben und Zulagen aus dem Vertrag nehmen. (Zentrale Zulagenstelle Antrag stellen!)
Ist zwar die 1% Abschlussgebühr aus dem Bausparvertrag kaputt aber
Zulagen und Einzahlungen bleiben erhalten. Und bis dahin Zulagen mitnehmen.
doch würde für die Frau ein WFK Konto erzeugen.
Allerdings wirst du dann schon in Rente sein wenn Frau z.B. noch arbeitet bzw.
WFK versteuern darf!
Ich würde die mehr als 50% Zulagen im Vertrag der Frau dadurch sichern!
Und EK dadurch erhöhen. Dein Vertrag kurz vor der Rente zum entschulden nehmen
oder wenn die Sollzinsen hoch gehen.
Zinsbindung ist deshalb meine Meinung am besten 15 Jahre im Augenblick zu wählen.
Und einen Teil durch einen Bausparvertrag (nicht Riester) abzusichern.
Aber Achtung um förderunschädlich es nutzen zu können müßt Ihr
einen Antrag vor Unterschrift beim Bauträger bzw. Hausvertrag stellen!
Sonst sagt die Zulagenstelle geht nicht!
Den Vertrag für meine Frau würde ich weiter laufen lassen aufgrund der hohen Förderquote (454€) bei kleinen Sparraten (<50€). Dies gegebenfalls bis zur Rente.
Meinen Vertrag würde ich eher förderschädlich kündigen. Denn ich habe den Steuervorteil von den 2100€ nie in Anspruch genommen. Die bisherigen Gebühren (2009-2018) belaufen sich auf ca. 9,5% Verlust im Bezug zu den eingezahlten Sparraten. Dazu kommen noch die ausstehenden Gebühren.
Jeder Euro den ich über habe macht sich doch im Bankdarlehen mehr bemerkbar als in einem dieser Verträge.
Ich bin eher für eine Zinsbindung von 20 - 25 Jahren. So habe ich eine Planungssicherheit und kann gegebenfalls sondertilgen.
Wer hat denn die Steuererklärung gemacht, wenn das nicht berücksichtigt wurde?
Wird das dem Finanzamt nicht automatisch mitgeteilt?
Bei mir steht etwas von "§10 Abs. 4 ESTG -> über die Altersvorsorgezulage hinaus gehende Steuerermäßigung" ... würde mich da vorher beim Finanzamt/Steuerberater etc. rückversichern.
Denn ich habe den Steuervorteil von den 2100€ nie in Anspruch genommen.
Die bisherigen 3 Zulagen dürften oberhalb der Steuervorteile liegen. Wenn nur die Frau den Vertrag fortführt, sind die Steuervorteile bei Einzahlung von 2100 - 2 Zulagen höher, weil die Steuer gegen 2 Zulagen gerechnet wird.
Wenn weiterhin 45 EUR bei der Frau eingezahlt werden, rechnet sich das zwar mit der Zulage, nur wird der Vertrag nie voll.
Wer hat denn die Steuererklärung gemacht, wenn das nicht berücksichtigt wurde?
Wird das dem Finanzamt nicht automatisch mitgeteilt?
Ich hab die Steuer immer selber gemacht. Ich habe nicht daran gedacht das geltend zu machen.
Zitat von utopus
Bei mir steht etwas von "§10 Abs. 4 ESTG -> über die Altersvorsorgezulage hinaus gehende Steuerermäßigung" ... würde mich da vorher beim Finanzamt/Steuerberater etc. rückversichern.
Das steht bei mir nicht. Also habe ich sie nicht angegeben...
Normalerweise muss man beim Riestervertrag auch seine Steuer-ID mit angeben - und der Anbieter teilt dem Finanzamt die entsprechenden Zahlungen mit -
war bisher der Meinung, dass das alles automatisch passiert.
Bei mir steht etwas von "§10 Abs. 4 ESTG -> über die Altersvorsorgezulage hinaus gehende Steuerermäßigung" ... würde mich da vorher beim Finanzamt/Steuerberater etc. rückversichern.
Da muss ich nochmal zurückrudern! Ich habs doch gefunden! Das steht direkt auf der Titelseite und wurde bei mir nur von 2011 - 2013 und meiner Frau 2012/2013 berücksichtigt. Darüber hinaus nicht mehr!
Zitat von utopus
Normalerweise muss man beim Riestervertrag auch seine Steuer-ID mit angeben - und der Anbieter teilt dem Finanzamt die entsprechenden Zahlungen mit -
war bisher der Meinung, dass das alles automatisch passiert.
Da bin ich auch der Meinung und kann dir sagen dass du recht hast. Ich habe dazu etwas recherchiert und folgendes gefunden:
Die Riester Beiträge werden nicht als Sonderausgaben im Mantelbogen angegeben sondern in der Anlage AV. Der Zulagenanspruch wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, auch wenn die Zulage nicht beantragt wurde. Denn Banken/Versicherungen sind dazu verpflichtet die Riester Beiträge aut0matisch zu melden. Daher braucht man auch keine Bescheinigungen beifügen. Aus den Zahlungen + Zulagen errechnet sich der Sonderausgabenabzug für die Steuerersparnis. Wenn die Steuerersparnis höher ist als die möglichen Zulagen kommt er zum tragen und wird über die Günstigerprüfung vom Finanzamt automatisch errechnet. Fällt die Steuerersparnis geringer aus als die Zulagen, passiert gar nichts. Fällt sie höher aus, dann berücksichtigt das Finanzamt die Riester-Beiträge als Sonderausgaben und es werden Steuern gespart. Die Zulagen werden dann noch von der Steuerersparnis abgezogen um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Das würde erklären warum ich nur in den genannten Zeiträumen einen Vorteil hatte. Anscheinend war die Steuersparnis geringer als die Zulagen.
Ich möchte Wohn-Riester in eine Finanzierung nicht direkt einbinden, weil ich flexibel bei der Finanzierung bleiben möchte. Wie löse ich das ganze am besten?