bezugsberechtigter

+ Antworten
6Antworten
  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    676
    Danke
    3

    Standard bezugsberechtigter

    angenommen X nennt Y bei seiner lebenversicherung als bezugsberechtigten.

    damit bei fälligkeit die leistung direkt an Y (Erbe) ausgezahlt wird.


    wird die versicherung dem finanzamt über die übertragung informieren ?

    gemäß Y`s freibetrag und persönlichen steuersatz ist der einnahmenbetrag steuerdfrei. muß Y trotzdem dies steuerlich erkären ?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.844
    Danke
    130

    Standard AW: bezugsberechtigter

    ich würde Z fragen, da X und Y in einer unbekannten Beziehung stehen. Das könnte unter Umständen sittenwidrig sein.

  3. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    676
    Danke
    3

    Standard AW: bezugsberechtigter

    wer ist Z ?
    wieso und inwieweit sittenwidrig ?

    allenfalls ist bei Y schenkungssteuer fällig was sowieso dann nicht umzugehen wäre.

    die frage ist ob Y in so einem fall steuererklärung machen muß, da bilang nie gemacht wurde.
    Und angeblich 1x gemacht, muß immer machen ? (Dann ist Y ewig "gegeiselt" ! sogar rentner müßen bis zum tod auch noch steuererklärung machen)

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.844
    Danke
    130

    Standard AW: bezugsberechtigter

    (EStG + ErbStG) = Z, wenn Y sich daran hält ist alles gut. Da muss sich X dann keine Sorgen machen. Vielleicht bekommt W anstatt Y die LV von X, weil W schon mal eine Erklärung gemacht hat.

  5. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: bezugsberechtigter

    Zitat Zitat von viktor
    allenfalls ist bei Y schenkungssteuer fällig was sowieso dann nicht umzugehen wäre.

    die frage ist ob Y in so einem fall steuererklärung machen muß, da bilang nie gemacht wurde.
    Und angeblich 1x gemacht, muß immer machen ? (Dann ist Y ewig "gegeiselt" ! sogar rentner müßen bis zum tod auch noch steuererklärung machen)
    Du solltest mal zu S gehen, der erzählt dir das dann richtig.

  6. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    676
    Danke
    3

    Standard AW: bezugsberechtigter

    so ist es, wenn f-f mit ihrem latein am ende ist.

  7. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: bezugsberechtigter

    Zitat Zitat von viktor
    so ist es, wenn f-f mit ihrem latein am ende ist.
    Dann hilft der Lateinlehrer weiter, nur wirst du dort nichts über Lebensversicherungen und Steuern erfahren.