angenommen X nennt Y bei seiner lebenversicherung als bezugsberechtigten.
damit bei fälligkeit die leistung direkt an Y (Erbe) ausgezahlt wird.
wird die versicherung dem finanzamt über die übertragung informieren ?
gemäß Y`s freibetrag und persönlichen steuersatz ist der einnahmenbetrag steuerdfrei. muß Y trotzdem dies steuerlich erkären ?