Auslandsfirmengründung - Steuern in Deutschland

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  1. Avatar von sello30
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    Standard Auslandsfirmengründung - Steuern in Deutschland

    Hallo,

    ich befasse mich seit kurzem mit dem Thema einer Firmengründung im Ausland und hoffe hier einige Infos zu erhalten.

    Mein Kerngeschäft befasst sich mit dem Verkauf von digitalen Produkten, welche aktuell hauptsächlich in der EU verkauft werden.

    Wenn ich nun eine Firma (GmbH) im Ausland (Tunesien) gründen würde und das Geschäft jedoch von Deutschland aus betreibe, mit einem deutschen Konto (Hauptsächlich Paypal ), muss ich dann nur in Deutschland die Steuern zahlen, oder muss ich auch im Ausland diese zusätzlich bezahlen? Es besteht in Nordafrika ein Doppelbesteuerungsabkommen.

    Mir geht es bei der Firmengründung im Ausland aktuell noch nicht um eine Steuerersparnis, jedoch möchte ich dort ggf. ein 2. Standbein aufbauen und den Firmennamen hier in Deutschland mit den Firmendaten nutzen.

    Ggf. würde man zukünftig über einen Umzug nachdenken, wenn alles gut läuft, dann wäre auch eine Steuerersparnis möglich. Das ist mir bewusst. Das ist aber für mich aktuell keine Option.

    Mir geht es daher um folgende Punkte:

    1. Firma im Ausland Gründen (Tunesien)
    2. Deutsches Bankkonto / Paypal Konto (da in Tunesien noch kein Paypal vorhanden ist, muss es ein deutsches Konto sein, sonst ist es nicht möglich mit Paypal zu arbeiten)
    3. Wie muss das Konto hier angemeldet sein? Müsste ich dass Konto hier auf eine UG (GmbH ist mir finanziell nicht möglich) mit selben Namen anmelden, aber mit deutscher Adresse? >> Kritisch!? <<
    4. Arbeit findet in Deutschland statt (PC Arbeit übers Internet).
    5. Steuern nur in Deutschland oder müssen diese doppelt abgeführt werden?

    Über hilfreiche Infos würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank im Voraus!

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Auslandsfirmengründung - Steuern in Deutschland

    Solche speziellen Fragen wird dir hier keiner seriös beantworten können. Solche Doppelbesteuerungsabkommen hat doch keiner im Kopf, zumal es bei digitalen Produkten an vielen Stellen im Steuerrecht Ausnahmen gibt. Wende dich an einen Steuerberater, der sich mit Doppelbesteuerung auskennt.

    Im Übrigen kannst du in Tunesien keine "GmbH" gründen. Das läuft dann vermutlich auf eine SARL hinaus.

    Das Konto muß natürlich auf die Tunesische Firma angemeldet werden, sofern das Banken hier mitmachen.
    Natürlich kann eine Firma auch mehrere Banken in verschiedenen Ländern haben. Insofern würde auch ein Tunesiches Konto für den Zahlungsverkehr und ein deutsches Konto als Grundlage für Paypal funktionieren. Da Tunesien sich an Frankreich orientiert, kann es auch sein, dass vielleicht französische Banken eine Option sind.

    Was ist denn der Grund für Tunesien, wenn deine Umsätze sowieso in der EU stattfinden?

  3. Avatar von sello30
    sello30 ist offline
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    Standard AW: Auslandsfirmengründung - Steuern in Deutschland

    Danke für dein Feedback.

    Ja, SARL ist korrekt.

    Langfristig überlege ich in Tunesien Angestellte einzustellen und ggf. selbst hinzuziehen, um dann ggf. die Steuervorteile zu haben. Daher wollte ich mich informieren, wie es aktuell bei einem Wohnsitz in Deutschland mit der tunesischen Firma gehandhabt werden würde.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Auslandsfirmengründung - Steuern in Deutschland

    Zitat Zitat von sello30
    Danke für dein Feedback.

    Ja, SARL ist korrekt.

    Langfristig überlege ich in Tunesien Angestellte einzustellen und ggf. selbst hinzuziehen, um dann ggf. die Steuervorteile zu haben. Daher wollte ich mich informieren, wie es aktuell bei einem Wohnsitz in Deutschland mit der tunesischen Firma gehandhabt werden würde.
    Du solltest erstmal klären, wie die Versteuerung generell bei digitalen Produkten geregelt ist, bevor du dir über den Ort der Gründung Gedanken machen solltest.
    Außerdem sollte klar sein, was das ggf. für einen Mehraufwand für dich bedeutet und den dann gegenüber der Steuerersparnis stellen.

    Übertrieben gesagt, wenn du jetzt wegen jeder Unterschrift nach Tunesien fliegen musst, ist das vermutlich nicht zielführend.

    Ich glaube die Außenhandelskammern können dir vielleicht auch weiter helfen.

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