im Grundbuch zweite Abteilung sind Bewilligungen von 1934 und 1935 eingetragen. Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (Hochspannungsleitungsrecht)
Für den Kredit sollen wir die Bewilligungen vorlegen. Der Verkäufer kann diese aber nicht beisteuern. Er hätte schon überall rumtelefoniert.
Wo bekommt man diese her?
Erster Schritt ist das Grundbuchamt, diese müssen in der Grundakte alle Verträge vorhalten die Grundbucheinträgen zugrunde liegen. Natürlich kann
im Krieg das Grundbuchamt abgebrannt sein.. Dann hatte ihn auch der damals beurkundende Notar in der Urkundenrolle, diese müsste sich heute beim Notariatsnachfolger bzw.
Amtsgericht auftreiben lassen, da die Aufbewahrungsfrist 100 Jahre beträgt.
Schlimmstenfalls sind Urkundenrolle und Grundakte abgebrannt, dann könnte man beim Berechtigten einen Nachweis der Dienstbarkeit verlangen.
Kann dieser keinen beibringen, bin ich mir sicher man könnte eine Grundbuchberichtigung erzwingen und damit den Eintrag löschen lassen. Das müsste aber ein Anwalt
in die Hand nehmen und wird sicher einige Monate dauern.
Wenn der TE ein leeres Grundstück zum bebauen kaufen will, wäre es recht vernünftig sich darum zu kümmern. Im schlimmsten Fall bekommt der TE keine
Baugenehmigung, im allerschlimmsten Fall bekommt er zwar eine aber RWE meldet sich eine Woche nach Fertigstellung, das Haus müsste bitte weg, da kommt bald ein
Strommast hin.
Reha, das ist völliger Quatsch, sorry. Wäre dem so, würde keine einzige Bank mit diesem Recht im Vorrang in Abteilung 2 eine Finanzierung mit ihrer Grundschuld in Abteilung 3 bewilligen.
Es geht hier auch gar nicht darum, dass der TE dieses Recht löschen lassen muss, sondern lediglich darum, die Bewilligung beizubringen. Das Recht muss der Grundschuld der Bank in Abteilung 3 noch nicht mal den Vorrang einräumen!
In der Bewilligung steht genau worum es geht, u.a. auch ob RWE dort einen Mast bauen darf oder nur eine Leitung das Grundstück überspannen darf. Eventuell ergibt sich auch dass
der Eintragung gar kein Recht mehr zugrunde liegt, sofern die Bewilligung nur eine konkrete Leitung umfasst, die bereits wieder abgebaut ist. Das alles lässt sich aus der Bewilligung ersehen. Auch hängt die heutige Relevanz der Eintragung davon ab ob es um ein Neubau geht oder eine Bestandsimmobilie. Und schliesslich ist es völliger Quatsch, sorry, von dieser einen Bank auf "keine einzige Bank" zu verallgemeinern.
Und selbstverständlich wird die GS der Bank nachrangig eingetragen. Andernfalls müsste RWE aktiv den Rangrücktritt erklären, warum sollten die so einen Unsinn tun?
Ob die Reaktion der Bank übertrieben ist, hängt von den genauen Umständen ab. Bei einem Neubauprojekt halte ich es für angemessen.
Ja aber selbstverständlich. 1930 hat eine Stromleitung eine Ecke von einem Acker überspannt, 1960 wurde die Leitung abgebaut, 2019 wird der Acker parzelliert und verkauft. Wenn sich niemand drum kümmert steht das Recht heute im Grundbuch des entsprechenden Eck-Grundstücks.
Ist aber müßig zu spekulieren, soll sich der TE nochmal äußern.
Zu deiner Konstellation: Irgendwann wird das Ackerland zu Bauerwartungsland und schließlich zu Bauland. Meinst du, dass ein Grundstück dann erschlossen wird, aber das Grundbuch aus vermarktungstechnischen Gründen nicht um das Recht bereinigt verkauft wird, verkauft werden soll?
Das Bestehen eines Hochspannungsleitungsrechts verhindert nicht die Ausweisung als Bauland. Das ist auch nicht weiter tragisch, man muss halt mal nachschauen was da genau für ein Recht bestellt wurde. Womit wir auch wieder bei der Urkunde wären.
Ich will mich auch gar nicht mit dir streiten. Ich kann mir nur eben Konstellationen vorstellen, in denen ich die Urkunde sehen wollen würde, bevor ich ein belastetes Grundstück als Sicherheit akzeptieren würde. Und anscheinend sieht es Robertas Bank in dem Fall ähnlich. Weiter habe ich hierzu nichts beizutragen.
Vielen Dank für die Informationen. Es geht um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 12 Parteien. Über eine Ecke des Grundstücks (nicht des Gebäudes) spannt sich eine Hochspannungsleitung. Ab wann im Verkaufsprozess haben wir genügend "berechtigtes Interesse", um selbst (oder ein Notar??) die Bewilligungen einzusehen?