Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand einen Rat geben.
Ich habe 2017 ein Auto über die Santander finanziert. Dementsprechend ein Autokredit mit Hinterlegung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wurde auch alles vertraglich festgehalten.
Dann habe ich, auch über die Santander, den Autokredit in einen BestCredit umschulden lassen. Also bekam ich ein Schreiben von der Santander, dass meine Finanzierung Nr. xxx erledigt ist und sie somit alle an sie übertragenen Ansprüche aus diesem Vertrag freigeben. Die Ablösung der Finanzierung, in dem meine Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit an sie übereignet wurde, ist also abgeschlossen. Somit bin ich allen Pflichten aus dem Vertrag nachgekommen.
Des Weiteren vermerkt Santander in dem Schreiben, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II in meinem neuen Darlehen (BestCredit) hinterlegt wurde. Diese Hinterlegung ist in meinem BestCredit Darlehen nicht vertraglich festgehalten und auch nicht von mir genehmigt. In diesem Darlehensvertrag sind unter Punkt VII keine Sicherheiten verlangt und angegeben worden.
Die Santander kann doch jetzt nicht weiter meinen Fahrzeugbrief einbehalten?! Oder überlese ich doch was?!
Liebe Grüße Lina.