Vorzeitige Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung

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  1. Avatar von Smirnoff1983
    Smirnoff1983 ist offline
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    Frage Vorzeitige Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo.

    Ich hatte gestern das Thema, wann man bei einem Immobilienkredit mit einer Vorfälligkeitsentschädigung raus kommt???

    Es ging dadrum, ob man innerhalb der Zinsfestschreibung (z.B. bis 10 Jahre) auch aus einem Annuitätendarlehen raus kommt, wenn man z.B. eine größere Summe erbt und den Kredit ablösen möchte.

    Kann die Bank die Kündigung ablehnen, weil die Zinsfestschreibung noch z.B. 2 Jahre läuft!?!

  2. Avatar von benre
    benre ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo,
    aus meiner eigenen Erfahrung kann ich nur sagen, dass die Bank nicht zustimmen muss. Ich würde die Bank anschreiben mit der Fragestellung ob eine vorzeitige Kündigung möglich wäre. Die werden dir dann entsprechend antworten, evtl. mit Angebot zur Auflösung gegen Vorfälligkeitsentschädigung oder eben mit Ablehnung.

  3. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung

    Die Bank muss zustimmen, wenn die Immoblie verkauft wird. Das ist aber mW der einzige Fall, indem die Bank es tun muss, ob es noch andere Sonderfälle gibt weiß ich nicht. Ansonsten gilt für beide Seiten Vertrag ist Vertrag und der kann nur mit Zustimmung des Vertragspartners geändert werden. Du kannst es wie benre geschrieben hat versuchen, aber wundere dich nicht über eine Ablehung.

    Du willst es ja deshalb, weil du für die Darlehenssumme x höhere (Soll-) Zinsen bezahlst, aber für die identische Summe kaum (Haben-) Zinsen bekommst (zumindest, wenn du 100% sicher anlegen willst). Die Bank hat aber das identische Problem, wenn sie der Kündigung zustimmt. Gerade wenn du ein sehr sicherer Schuldner bist (Vermögen, Einkommen) stellt sich für die Bank halt die Frage, warum sie dich als "sicheren" Schuldner gegen einen möglichweise "unsicheren" Schulder austauschen sollte. Wird sie im Normalfall eher nicht wollen und ablehnen.

    Nur um das klar zu sagen: Das ist kein "böses" Verhalten der Bank gegenüber dir, sondern ihr absolutes Recht. Ebenso wie du (im Normalfall ohne Erbschaft) dich auf deinen Vertrag verlassen kannst (also dass die Bank nicht nach 6 Jahren nach Lust und Laune kündigt, weil sie ein besseres Geschäft mit diesem Geld machen könnte), kann die Bank das ebenso.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo Smirnoff1983, wenn die Sollzinsbindung noch 2 Jahre geht bei einer beispielhaften 10 jährigen Sollzinsbindung dann kann man generell ein Darlehen nur vorzeitig zurückzahlen bei:
    - Verkauf der Immobilie.
    Es gibt noch die Möglichkeit der Aufhebung der Gemeinschaft wenn die Immobilie dann auch innerhalb der Sollzinsbindung versteigert wird.

    Die Bank kann eine vorzeitige vollständige Rückzahlung oder auch größere Sondertilgung (was nicht im Vertrag vereinbart ist) auch ablehnen.
    Oder gegen einer Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen.

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