Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

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  1. Avatar von schorsch
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    Standard Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

    Hallo zusammen, wir bauen gerade und ziehen bald ein. Im Internet haben wir das gefunden

    https://www.wohnen-und-bauen.de/lega...baukindergeld/

    Unser Steuerberater sagt, das geht NICHT bei Neubauten. Weiss jemand was dazu. 1.200 Euro haben und nicht haben.

    danke und viele Grüße

  2. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

    Nein, es geht nicht bei Neubau/Anbau sondern nur bei Instandhaltung/Renovierung

    - Neue Heizung
    - Dach neu eindecken (oder ein paar Ziegel tauschen)
    - Wasserrohrbruch beseitigen usw

    Von dem Arbeitslohn 20% kannst Du absetzen, das ist ein Treppenwitz und Volksverarschung um angeblich die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

    Neue Heizung (Gastherme) Kostenpunk knapp 9.000 EUR, Arbeitsleistung davon 900 EUR, davon 20% = 180 EUR steuerlich absetzbar, macht evtl. 40-50 EUR Steuererstattung....

    Bei Schwarzarbeit Einsparung ca. 500 EUR... wie sinnreich !

    Die 1.200 EUR maximale Erstattung bekommst Du, wenn Du quasi (je nach pers. Steuersatz) um die 20.000 EUR Lohnkosten (!) hattest, dann kannst du 4.000 EUR ansetzen....

  3. Avatar von schorsch
    schorsch ist offline
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    Standard AW: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

    @Herrmueller: Danke. Mir gings nicht um die Höhe, sondern darum, dass das wohl auch bei Neubauten möglich ist, also Eigenheim. Das muss wohl neu sein, wenn ich das richtig verstanden haben bei dem Netzfund.

  4. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

    Wir haben die Entkalkungaanlage und Zaunbau absetzen können . War aber ca 6 Monate nach Fertigstellung

  5. Avatar von vision
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    Standard AW: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Nein, es geht nicht bei Neubau/Anbau sondern nur bei Instandhaltung/Renovierung

    - Neue Heizung
    - Dach neu eindecken (oder ein paar Ziegel tauschen)
    - Wasserrohrbruch beseitigen usw

    Von dem Arbeitslohn 20% kannst Du absetzen, das ist ein Treppenwitz und Volksverarschung um angeblich die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

    Neue Heizung (Gastherme) Kostenpunk knapp 9.000 EUR, Arbeitsleistung davon 900 EUR, davon 20% = 180 EUR steuerlich absetzbar, macht evtl. 40-50 EUR Steuererstattung....

    Bei Schwarzarbeit Einsparung ca. 500 EUR... wie sinnreich !

    Die 1.200 EUR maximale Erstattung bekommst Du, wenn Du quasi (je nach pers. Steuersatz) um die 20.000 EUR Lohnkosten (!) hattest, dann kannst du 4.000 EUR ansetzen....

    Reden wir hier von haushaltsnahen Dienstleistungen?

    Da werden doch die 20% direkt von der Steuerschuld abgezogen?

    Heißt also, 6.000 Lohnkosten = immer 1200 Gutschrift vom FA

  6. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Nein, es geht nicht bei Neubau/Anbau sondern nur bei Instandhaltung/Renovierung

    - Neue Heizung
    - Dach neu eindecken (oder ein paar Ziegel tauschen)
    - Wasserrohrbruch beseitigen usw

    Von dem Arbeitslohn 20% kannst Du absetzen, das ist ein Treppenwitz und Volksverarschung um angeblich die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

    Neue Heizung (Gastherme) Kostenpunk knapp 9.000 EUR, Arbeitsleistung davon 900 EUR, davon 20% = 180 EUR steuerlich absetzbar, macht evtl. 40-50 EUR Steuererstattung....

    Bei Schwarzarbeit Einsparung ca. 500 EUR... wie sinnreich !

    Die 1.200 EUR maximale Erstattung bekommst Du, wenn Du quasi (je nach pers. Steuersatz) um die 20.000 EUR Lohnkosten (!) hattest, dann kannst du 4.000 EUR ansetzen....
    Deine Berechnung ist falsch. Der Betrag wird nicht von der Bemessungsgrundlage für die Steuer abgesetzt, sondern von der Steuer selbst, also max 6000€ mit 20%
    Tatsächlich ist es somit mehr Einsparung als die 19% UST, die man bei der Schwarzarbeit umgeht.

    Wir haben damals unsere Montage der Stahlgarage und die Lohnkosten vom Galabauer abgesetzt. Wichtig war, dass der Haushalt schon bestehen musste (also Einzug und Ummeldung schon durch war)

  7. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???


  8. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

    Danke für die Berichtigung !
    Das hatte ich dann wirklich falsch verstanden.

    Wenn ich aber im Hinblick von Schwarzarbeit ausgehe, dann ist das trotzdem ein Tropfen auf den heißen Stein, da man bei Schwarzarbeit ja eigentlich auch die Lohnnebenkosten spart, d.h. statt 50 EUR /Stunde offiziell gibts 25-30 auf die Hand.

  9. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

    Hallo Schorsch,

    erst wenn du umgemeldet bist und dann was machen lässt geht es ohne Probleme. Aber auch nur Instandhaltung / Pflege usw. Im Gartenbereich unkritisch. Wenn du zB Zaun, Lichtschächte, Mauer anlegen lässt dann Dir vom Landschaftsgärtner eine Rechnung für Dienstleistungen geben lassen. Zahlen per Überweisung dann sollte es gehen.
    Gruß Martin

  10. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen auch beim Neubau???

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Wenn ich aber im Hinblick von Schwarzarbeit ausgehe, dann ist das trotzdem ein Tropfen auf den heißen Stein, da man bei Schwarzarbeit ja eigentlich auch die Lohnnebenkosten spart, d.h. statt 50 EUR /Stunde offiziell gibts 25-30 auf die Hand.
    Es gibt ja unterschiedliche Formen der Schwarzarbeit.
    Zum einen, derjenige, der gar kein Unternehmen angemeldet hat und das komplett schwarz macht. (z.B. Fliesenlegergeselle nach Feierabend)
    Zum anderen den Unternehmer, der z.B. das Verfliesen auf Rechnung macht, aber sämtliche Zusatzarbeiten und Aufpreise (Verfugen/Übergrößenaufschlag etc.) schwarz nebenher verlangt.

    Die erste Form bekommst du tatsächlich damit nicht bekämpft, hast aber als Auftraggeber auch das Problem, das ja nix passieren sollte (Unfall, Gewährleistungsfall, Sachschaden, Besuch vom Zoll)
    Die zweite Form war dahingegen attraktiv, dass zumindest für das Hauptgewerk die Gewährleistung vorhanden und auch entsprechende Versicherungen für Unfall oder Schadensverursachung vorlagen und im Gegenzug für Nebenaufgaben der Auftraggeber sich die Umsatzsteuer und der Unternehmer sich die Ertragsteuern spart. Diese Form bekommst du mit der Lösung vom Gesetzgeber zwar nicht komplett weg, da das bei Neubau nicht greift, aber zumindest bekommst du die Schwarzarbeit reduziert.

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