ich habe eine Frage zu einer wohlmöglich kniffligen Variante.
Es besteht für mich die Möglichkeit, bei einem Unternehmen in der EU eine Anstellung zu bekommen. Das monatliche Gehalt würde aus einem Fixum und aus Provisionen bestehen. Das Fixum wird vom Arbeitgeber bezahlt, für die Provision (x%) der Vermittlungsgeschäfte (Transportwesen) würde meine neu gegründete UG an meinen Arbeitgeber eine Rechnung stellen.
Meine Frage ist nun ob diese Variante möglich ist und ob ich mir als alleiniger Gesellschafter ein Gehalt ausbezahle (aus den Provisionen, beziehe aber das Festgehalt von meinen Arbeitgeber), privat etwas entnehmen darf oder ob dies nur über die Gewinnausschüttung funktioniert? Falls nur über die Gewinnausschüttung, wie wird das dargestellt?
Generell kann eine UG dem Geschäftsführer ein Gehalt zahlen. Privatentnahmen gibt es nicht.
Wenn ich mich recht entsinne besteht aber bis zu einem bestimmten Eigenkapital ein Ausschüttungsverbot bzw. Beschränkung.
Allerdings rate ich dir dringend zu einer Beratung beim Steuerberater, weil ich mir vorstellen kann, dass das was du vorhast, steuerlich nicht ohne Risiken ist!