Hallo zusammen!
Ich habe da mal eine Frage.
Letztes Jahr habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft, und die halbe Wohnung auf sie überschrieben,
Nun will sie sich bei der Bank einen Kredit geben lassen, und " Ihre" halbe Wohnung als Sicherheit geben,
kann sie das? Und wenn sie nicht Zurückzahlen kann was könnte das für Folgen für mich haben=
Wenn mir da jemand einen Rat geben könnte?
Ich gehe mal davon aus, dass eine Grundschuld auf der Wohnung eingetragen wurde. Jede Bank wird bei einer Finanzierung einen Grundbuchauszug anfordern und daher dieses Objekt wahrscheinlich nicht mehr beleihen, da sie dann in den Nachrang gehen müsste.
Nein auf der Wohnung liegen keine Schulden.
Da ich den Kreditantrag nicht mit unterschreibe, kann sie dann trotzdem
ihre halbe Wohnung als Sicherheit angeben?
D.h. Du hast die Wohnung quasi direkt bezahlt ?
Wenn Sie Ihre Hälfte als Kreditsicherheit hergibt, dann könnte im Fall der Fälle vermutlich einer Teilversteigerung erfolgen, was aber natürlich für keinen Käufer Sinn macht.
Ja aber würde sie denn ohne Einkommen überhaupt einen Kredit bekommen?
Wie Teilversteigerung? man kann eine Wohnung doch nicht aufteilen? Oder müsste ich das Besitzer dann nicht von der Bank ausbezahlt Werden?
Ja aber würde sie denn ohne Einkommen überhaupt einen Kredit bekommen?
Wie Teilversteigerung? man kann eine Wohnung doch nicht aufteilen? Oder müsste ich das Besitzer dann nicht von der Bank ausbezahlt Werden?
Wo liegt denn hier eigentlich das Problem?
Geht es darum, dass du die Wohnung bar gekauft hast und deiner Frau/Freundin/Bekannten (???) einfach zur Hälfte überschrieben hast und nun seid ihr getrennt?
Ohne Einkommen wird sie keinen Kredit erhalten. Wie soll sie denn die monatliche Rate zurückzahlen?
Bruchteilseigentum - also eine Beleihung einer halber ETW - ist bankseitig sicherlich darstellbar, aber wird nicht praktiziert.
Nur wenn alle Eigentümer mitspielen.
Wenn aber "Sie" die halbe ETW zu Geld machen will und man ist sich nicht einig gibt es auch aus "Ihrer" Möglichkeit der Aufhebung der Gemeinschaft.
Die Belastung von Miteigentumsanteilen ist rechtlich problemlos möglich. Bei deiner Situation halte ich es aber ausgeschlossen dass sie eine Bank findet.
Im Umkehrschluss wäre es für dich ein großer, großer Glücksfall wenn Sie einen Kreditgeber findet. Je nach genauer Konstellation (Gesamtwert, Höhe GS) könntest
du dann die Teilungsvollstreckung betreiben und aufgrund der unterschiedlichen Belastung das Verfahren vollständig dominieren. Im Endeffekt könntest du, sofern du solventer bist als
deine Ex, dir die Wohnung relativ günstig und risikoarm zurückholen. Stichwort Niedrigstgebots-Lösung. Musst dich natürlich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Wenn ich an deiner Stelle wäre und die Zahlen stimmen, würde ich evtl. darauf hinwirken, dass ein gemeinsamer Bekannter (..) ihr ein Privatdarlehen mit GS gewährt.
Nur als Gedankenanregung..
Hallo Robert, gerne kannst Du auch die Zahlen bringen hinsichtlich Verkehrswert und Darlehensvolumen.
Wo liegt das Objekt in Deutschland?
Vielleicht gibt es ja noch eine Alternativlösung.