KK Beitrag aus Kapitaleinkünften vermeiden als freiwillig Versicherter
Es wird angestrebt den KK-Beitrag aus Kapitaleinkünften vonFondsverkäufen einzusparen durch vorzeitige Umschichtung von Fonds
Hallo, mal angenommen, man ist 2019 als Angestellter pflichtversichert und hat ausgewieseneKapitaleinkünfte von 20000,- eur wegen Verkauf von Fonds. Anfang 2020 gibt man die Arbeit ganz auf, hat nur nochgeringe Einkünfte aus Gewerbebetrieb, lebt eigentlich von dem Ersparten ( undKapitaleinkünften ) und ist freiwillig in der GKV versichert.
Nun wird der GKV-Beitrag als freiwillig Versicherter aus denNachweisen/Angaben aus dem Vorjahr/Vorjahren "vorläufig" berechnet. ( Ausschließlich mit Kapitaleinkünftenwürde es endgültig festgesetzt ). Ist das so richtig ?
Es würde also ein relativ hoher vorläufiger Beitrag 2020 berechnet( aufgrund der 20000,- eur Kapitaleinkünfte in 2019). Dieser Beitrag würde aberim Jahr 2021 rückwirkend auf die realen Werte von 2020 korrigiert. Das Procedre wiederholt sich Jahr für Jahr. Ist das so richtig ?
Mit anderen Worten: Die GKV kommt nicht an die Kapitaleinkünfte ausFondsverkäufen aus 2019 ran da hier Pflichtversichertenstatus bestand. Beiträge werden jedoch mit Einberechnung derKapitaleinkünfte ab 2020 vorläufig berechnet, werden aber später auf die reale Einkommenssituationder Folgejahre korrigiert. Ist das alles so korrekt ?
AW: KK Beitrag aus Kapitaleinkünften vermeiden als freiwillig Versicherter
Hallo Seppl,
die GKV nimmt von freiwilligen Mitliedern die selbständig tätig sind Beiträge von Gewinnen aus der selbständigen Tätigkeit und von Kapitalerträgen wie Zinsen oder Gewinnen aus Fondsverkäufen und auch von Mieteinnahmen.
In dem Moment in dem man selbständig tätig und freiwilliges Mitglied einer GKV wird, fragt diese nach den voraussichtlichen Einkünften für die Zukunft.
Die Einkünfte aus Zeiten in denen man Pflichtversicherter war, spielen meiner Erfahrung nach, keine Rolle. Diese Tätigkeit fällt ja schließlich für die Zukunft weg.
Somit dürften auch die Kapitalerträge der Vergangenheit keine Rolle spielen und es wäre Sinnvoll Gewinne noch in 2019 zu realisieren. Da gebe ich Ihnen Recht!
Nach neuester Gesetzgebung wird die GKV in Zukunft jedes Jahr den Steuerbescheid anfordern und ihren Beitrag rückwirkend anpassen, also notfalls nachfordern.
(Bis 2018 wurde der Beitrag jeweils für die Zukunft angepasst.) Im Steuerbescheid findet sie dann auch die oben genannten Einkünfte.
Es gibt in 2019 eine Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1.038,33 € monatlich und eine Höchstbemessungsgrundlage in Höhe von 5.220 € monatlich.
Wenn Ihre Einkünfte darüber liegen, zahlen Sie für den Teil über 5.220 € also keine Beiträge. Alles zwischen diesen beiden Werten wird aber berücksichtigt.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau