Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

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  1. Avatar von vished
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    Standard Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne die lineare Abschreibung im Detail verstehen.
    Zunächst einmal die Frage, passiert die lineare Abschreibung auch tagesgenau?

    Als Beispiel:
    Ich kaufe eine Maschone:
    - Tag: 15.06.2015
    - Laufzeit: 2 Jahre

    Monatsebene:

    Jahr 2015
    - Schreibe ich die Maschine dann ab im Juni - Dezember

    Jahr2018
    - Schreibe ich die Maschine dann ab: Januar - Mai

    Passt das so?

    Tagesebene:

    Jahr 2015
    - Schreibe ich die Maschine dann ab vom 15.06.2015 - 31.12.2015

    Jahr2018
    - Schreibe ich die Maschine dann ab vom 01.01.2018 - 14.06.2018
    Stimmt das so?
    Danke für jede Hilfe.

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    Also wenn du eine Maschone kaufst, schreibst du keine Maschine ab.
    Wenn du etwas Mitte 2015 kaufst und auf 2 Jahre abschreibst, dann schreibst du 2018 garantiert nichts mehr ab.

  3. Avatar von vished
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    Standard AW: Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    Verstehe deine Antwort nicht, sorry.
    Warum sollte ich keine Maschine abschreiben können?

    Ja, ist dann 2017, Tippfehler

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    Als erste Frage müsste man vermutlich stellen, nach was du das ganze beurteilen möchtest? (HGB, ESTG, IFRS, US-GAAP)

    Da ich ausgehe, dass es dir hauptsächlich um die deutsche Steuer- und Handelsbilanz geht und du möglichst keine Unterschiede zwischen die Bilanzen bringen möchtest, würde ich mir das ESTG zu Gemüte führen, da das HGB mehr Spielraum lässt. Wenn du dir das durchliest, dann lässt es meines Erachtens nur die Monatsregel zu.
    Von einer Regelung nach Tagen schreibt das ESTG nichts.
    Auch wenn es nur ein Beispiel war, solltest du dich mit den Nutzungsdauern beschäftigen. Ein Nutzungsdauer von weniger als 3 Jahren (Ausnahme GWG) ist mir nicht bekannt, es sei denn es handelt sich um gebrauchte Weirtschaftsgüter.




    Einkommensteuergesetz (EStG)

    § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

    (1) 1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). 2Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. 3Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Zeitraum von 15 Jahren. 4Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. 5Bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, mindert sich der Einlagewert um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind, höchstens jedoch bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten; ist der Einlagewert niedriger als dieser Wert, bemisst sich die weitere Absetzung für Abnutzung vom Einlagewert. 6Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses Verfahren statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. 7Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sind zulässig; soweit der Grund hierfür in späteren Wirtschaftsjahren entfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen.

  5. Avatar von vished
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    Standard AW: Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    Erstmal vielen Dank für die Antworten.
    Ja, genau - es geht mir um die deutsche Steuer- und Handelsbilanz.

    Was ich nun nicht 100% verstehe:

    Ich kaufe eine Maschine am 17.01.2019. Wie sieht dann mein Abschreibungsplan aus, speziell für den Januar?


    Schreibe ich für den Januar:
    a) Nur anteilig ab, also 17.01.2019 - 31.01.2019 und im letzten Monat dann 01.01. - 16.01. ?
    b) Schreibe ich den VOLLEN Januar ab, also 01.01.2019 - 31.01.2019, demnach geht die Abschreibung auch erst bis 31.12
    c) Schreibe ich den Januar gar nicht ab, und starte erst ab dem 01.02.




  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    Steht doch im Text fett markiert, das da nix Tageweise berücksichtigt wird, sondern die Abschreibung gezwölftelt wird:

    Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat (Anmerkung von mir: da Januar kein voller Monat ist, wäre das ohne den Nachsatz eine Abschreibung von Februar bis Dezember) , der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht(Anmerkung von mir: Durch den Nachsatz ist auch der Januar mit zu berücksichtigen).



  7. Avatar von vished
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    Standard AW: Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    OK, heißt also, dass der VOLLE Januar dann abgeschrieben werden muss? (Nicht anteilsmäßig)
    Und demnach auch nur bis 31.12 abschreibe?

  8. Avatar von tneub
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    Standard AW: Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    Richtig.


    Bis 2004 gab es sogar eine Vereinfachungsregel. Wurde das Wirtschaftsgut im ersten Halbjahr angeschafft, dann durfte das ganze Jahr abgeschrieben werden, wurde das WG erst im 2.Halbjahr angeschafft, dann durfte für 6 Monate abgeschrieben werden.
    Also immer zugunsten des Unternehmers.

  9. Avatar von vished
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    Standard AW: Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    OK, vielen Dank für die Hilfe.

    Eine letzte Frage habe ich noch:

    Angenommen ich hätte gerne eine Auskunft über mein Einkommen / Ausgaben generieren in einem bestimmten Zeitraum.
    Wie berechnet sich dann die Abschreibung?

    Beispiel:
    15.06.2018 bis 17.01.2019

    Berechne ich dann
    a) tagesgenau -> Betrag, der vom 15.06.2018 bis zum 17.01.2019 abgeschrieben wurde
    oder
    b) monatsebene
    b1) Was wurde vom 01.06.2018 bis 31.12 abgeschrieben
    b2) oder ist es vom 01.06.2018 bis 31.01 ?

    Ich würde sagen b1) aber bin mir nicht 100% sicher?

  10. Avatar von tneub
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    Standard AW: Lineare Abschreibung verstehen (Monatsgenau / Tagesgenau)

    Zitat Zitat von vished
    Angenommen ich hätte gerne eine Auskunft über mein Einkommen / Ausgaben generieren in einem bestimmten Zeitraum.
    Wie berechnet sich dann die Abschreibung?
    Wer will denn ein taggenaues Einkommen haben? Dann frag bitte den, wie das Einkommen berechnet werden soll!
    Sofern das überhaupt vorkommt, dürfte es aber darauf hinauslaufen, dass man den Gewinn/Verlust entsprechend des Anteils aufteilt und nicht jede einzelne BWA-Position.
    Als Beispiel:
    Manche buchen Abschreibung/Rückstellungen monatlich, manche nur zum Jahresabschluss. Das würde ja sonst zu komplett unterschiedlichen Ergebnissen führen.

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