ich besitze einen Wohnriestervertrag (10k €), auf dem aktuell ein Guthaben von 4,2k € liegt, wovon c.a. 750 € Zulagen sind. Ich habe mich bei der Baufinanzierung (Tilgungsaussetzungsdarlehen mit BSV) bewusst gegen die Einbindung des Wohnriesters entschieden. Ich bin 28 Jahre alt und die Nachteile überwogen die Vorteile, v.a. dass das Wohnförderkonto noch gute 40 Jahre aktiv gewesen wäre.
Die Frage ist nun, was ich mit dem Wohnriester mache. Gegen die klassische Nutzung habe ich mich entschieden und das im Vertrag gebundene Kapital könnten wir natürlich gut gebrauchen (Wir würden damit wohl die Dachschräge bereits jetzt dämmen können). Dass ich die Zulagen verliere ist mir bewusst. Was mir jedoch Bauchschmerzen bereitet, ist der Faktor Finanzamt. Von dort wird ja auch noch Geld zurück gefordert werden. Im Steuerbescheid von 2017 ist eine Summe von 134,00 € als "über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung" genannt. Ist das die Summe, die das Finanzamt zurück fordern wird? Das würde also ungefähr bedeuten, dass mir 4.200 - 750 - (5 x 134) = 2.780 € bleiben würden?
Wenn die Abzüge beim Finanzamt wirklich so krass wären, wäre eine Alternative zur Kündigung doch in Betracht zu ziehen.
Wie seht ihr das?
PS: Ein Gespräch beim Anbieter war zum Vergessen. Ich wurde gleich im ersten Satz darauf hingewiesen, dass man als Berater (immerhin wurde der Vertrag damals bei der ihr persönlich abgeschlossen) für so etwas wie eine Kündigung nicht zuständig sei und sich bitte an die Hauptzentrale wende. Der dritte Satz war dann die Verabschiedung. Noch nie so etwas unfreundliches erfahren. Null Beratung oder Hilfe.
Wenn man kündigt, muss man Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Wenn man das Geld zum Tilgen nutzt, fängt das Wohnförderkonto mit 2% p.a. an zu laufen.
(Sollte man als bei jetzigem Zinssatz eher auf kurz vor die Rente legen, wenn man eine riesterbehaftete Immobilie haben möchte ...)
Wenn man das Geld in einen anderen Riestervertrag umschiftet, kommt man natürlich nicht förderunschädlich dran, bevor man in Rente geht.
Dessen bin ich mir bewusst, dass die Zuschüsse weg sind. Fraglich ist für mich nur, ob die o.g. 134 € im Steuerbescheid tatsächlich die gesamte Summe pro Jahr sind, die das Finanzamt zurückfordern wird.
Genau aus dem Grunde habe ich mich gegen die Einbindung entschieden. Habe ja noch gut 40 Jahre bis zur Rente ...
Das ist die Frage ... wie hoch ist die Schädlichkeit der Kündigung. Zulagen kann ich ja aus den Kontoauszügen des BSV erkennen, aber das Finanzamt ist halt für mein Verständnis nicht auf den ersten Blick ersichtlich