Nun war ich erstmalig beim Arzt und bekam wenige Tage später die Rechnung. Ich habe die Rechnungsposten dann bei https://www.derprivatpatient.de/arzt...chnung_pruefen eingetippt und es kam raus, dass bei einem der 3fache Satz abgerechnet wurde, dafür aber die Begründung fehlt.
Ist das bei meinem Tarif egal, weil da für den ambulanten Bereich steht, dass "Die ärztlichen Leistungen werden ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen."?
Sollte ich in so einem Fall nicht in Vorkasse gehen, sondern erst die Rechnung bei der PKV einreichen?
Was machen Versicherer in o.g. Fall?
Ich als Laie kann ja nicht beurteilen, ob der Arzt korrekt abrechnet. Die Rechnung kam übrigens von der PAS Dr. Hammerl, einem privatärztlichem Abrechnungsservice.
Wie verhält man sich da am besten?
Und was hat es mir dieser Card für Privatversicherte auf sich, die mir "in Kürze" zugehen soll, aber bisher nicht kam?
Und zu guter Letzt: Hat jemand Erfahrungen (positiv/negativ) mit der Barmenia, eventuell sogar mit meinem Tarif?
AW: PKV: Arztrechnung zu hoch - wie verhält man sich?
Hallo Mausimausmaus,
bei der Barmenia haben sie mit dem einsA expert+ einen sehr guten Tarif gewählt. Der ist vergleichsweise teurer, als wie der Durchschnitt, aber halt auch leistungsstärker, als wie der Durchschnitt.
Die Berechnung des 3,0-fachen Satzes der GOÄ ist kein Problem. Wie sie schon schreiben ist es tariflich erstattungsfähig.
Wenn sie sich unsicher sind, dann können sie jedoch auch die Rechnung ausschließlich zur Prüfung an die Barmenia senden.
Mit der Karte, die sie erhalten, können sie sich als Privatpatient ausweisen. Außerdem können Ärzte dort, ähnlich wie bei ihrer alten Krankenkassenkarte, Informationen auslesen.
AW: PKV: Arztrechnung zu hoch - wie verhält man sich?
Hallo, vielen Dank! Ist das normal,dass man die Karte nicht mit Versicherungsbeginn bekommt? Bin seit 01.01.19 bei der Barmenia versichert und habe bisher keine bekommen. Danke.
AW: PKV: Arztrechnung zu hoch - wie verhält man sich?
Ich würde die Arztrechnung erst bezahlen, wenn die Krankenkasse das Geld erstattet hat.
Die Krankenkasse prüft ja die Rechnung, und wenn da ein Fehler drin ist, kann sie vom Arzt korrigiert werden.
Hat man aber schon die Rechnung bezahlt, hat man die Rechnung ja quasi anerkannt.
AW: PKV: Arztrechnung zu hoch - wie verhält man sich?
Der Erhalt der Krankenversicherungskarte nach Versicherungsbeginn ist normal und nicht ungewöhnlich, da diese bei den Ärzten nicht zwangsläufig benötigt wird.
Ob nun gleich der Leistungsantrag bei der Krankenversicherung sinnig ist und vorab auf die Erstattung dieser zu warten, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn nicht von vornherein klar ist, dass man im Laufe des Jahres über seine persönliche Grenze kommt, was den Erhalt oder Nicht-Erhalt der Beitragsrückerstattung angeht, sammelt man ja als Privatversicherter zunächst die Rechnungen.
Alternativ, wenn sie denn wirklich unsicher sind, Mausimausmaus, ist es auch relativ fix erledigt mit einem Anruf in der Leistungsabteilung der Barmenia. Dennoch sei gesagt, dass die Abrechnung des 3,0-fachen Satzes nichts außergewöhnliches ist.
AW: PKV: Arztrechnung zu hoch - wie verhält man sich?
Du solltest die Arztrechnung an deine Krankenversicherung senden und nachfragen ob diese Arztrechnung korrekt ist,
denn wenn der 3-fache Gebührensatz in der Arztrechnung nicht begründet ist, kann es sein, dass deine PKV die Erstattung mindert.
Diese Prüfung sollte der Service jeder privaten Krankenversicherung sein!