Hallo, ich habe 2008 ein endfälliges Darlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag abgeschlossen. Ich werde nun mein Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB wahrnehmen und gleichzeitig den Bausparvertrag kündigen. Anschlussfinanzierung für die Differenz (Restschuld minus Bausparguthaben) ist bereits erledigt. Die Frage die sich mir nur gerade stellt: Wenn ich den Bausparvertrag kündige, und das Guthaben mit zur Ablösung der Restschuld genutzt wird, muss ich dann die Wohnungsbauprämie zurück zahlen? So richtig habe ich dazu bisher nichts gefunden. Wäre super wenn mir das jemand hier beantworten könnte.
AW: Bausparvertrag kündigen der als Sicherheit dient
Danke, dass du mir Recht gibst und selbst erkennst, dass deine Antwort falsch war und dein mangelndes Fachwissen wieder einmal unterstreicht. Ein weiterer Beleg dafür, dass ratsuchende Verbraucher bei dir keine kompetente Hilfe erwarten können, wenn du schon 2 und 2 nicht vernünftig zusammenzählen kannst. Danke, Buhmännlein, dass du deine "berufliche" Hilflosigkeit erneut derart exponierst.
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Zitat von noelmaxim
In der Regel passiert nun nach solchen Verläufen in den Threads folgendes, dass der TE sich direkt an mich wendet und die Hilfe anfordert.
Und genau das willst Du doch mit Deinen schleimigen Posts erreichen, Noelmaxim der Retter in der Not, keiner gibt mir Geld, aber mein bester Freund Noelmaxim verbündet sich mit mir gegen die bösen Neider und Pessimisten....
Das beziehe ich ausdrücklich NICHT(!) auf diesen Threat hier.....
Aber auf diverse andere. 10 Leute schreiben Nein, geht nicht, nur der der Geld damit verdient sieht "beste Voraussetzungen"
Nebenan ist schon wieder so einer am Laufen, wenn Du Dich beeilst, holst Du den TE noch ab und beschimpfst erst mal die User, die schon wieder so negativ geschrieben haben, dass er zu wenig verdient ohne sich intensiv mit dessen Situation auseinandergesetzt zu haben.
Dann wird er Dir schnell vertrauen, Du wirst sein letzter Rettungsanker werden und Du kannst wieder mal mit dem Unglück anderer Leute Kasse machen.
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Wenn eine Finanzierung anhand der vorliegenden Informationen von den Banken aus meiner Sicht nicht darstellbar ist, dann werde ich das so auch kundtun, ist sie das, ebenfalls
Im Nachgang schaut man sich das dann ggf. gemeinsam im Detail an, erarbeitet ein individuelles und den Wünschen entsprechendes Angebot/Konzept und bespricht "einen" Weg mit den Verbrauchern und begeht diesen dann, ggf. gemeinsam.
Ja Finanzierung, mit meiner schleimigen Art gibt man auch mal kund, dass das so nicht geht, siehe Nachbarthread und das habe ich dem TE auch heute morgen nochmal explizit so per PN mitgeteilt.
Ich erinnere noch mal an den Post von Goldmark (wo dem Inhalt viele Menschen zustimmen und exakt so leben und handeln möchten) und dem Herauslagekriterien der Banken, der WoKri und insbesondere dem ausführlichen Beratungsprotokoll, welches eine Mindestunterlage darstellt.
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Also irgendwie kann man es ja kaum fassen wie sich das wieder entwickelt...
@Finanzierung, ich habe jetzt in einem Satz von dir gelesen das nicht geschrieben wurde wann WBP beantragt wurde. Stimmt, hatte ich nicht exakt geschrieben. Aber wenn das relevant ist, warum fragst du nicht danach? Dann hätte ich schreiben können: Bisher jedes Jahr. Sollte dies wirklich relevant sein kann man ja nochmal darüber diskutieren ob ich die jährliche WBP zurück zahlen muss die ich nicht länger als 7 Jahre habe oder oder oder...
Ich habe es jetzt so verstanden, dass ich nichts zurück zahlen brauche, da das Bausparguthaben zur Finanzierung der Restschuld eingesetzt wird. Und, dass dadurch das die 7 Jahre Wartezeit vorbei sind, es sogar egal wäre, da ich auch nichts zurück zahlen bräuchte wenn ich das Geld anderweitig verwenden würde. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es doch auch noch eine Regelung mit vor 2009 abgeschlossenen BSV wo man die WBP so oder so nicht zurück zahlen müsste???
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Zitat von benre
@Finanzierung, ich habe jetzt in einem Satz von dir gelesen das nicht geschrieben wurde wann WBP beantragt wurde. Stimmt, hatte ich nicht exakt geschrieben.
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Zitat von noelmaxim
wenn eine finanzierung anhand der vorliegenden informationen von den banken aus meiner sicht nicht darstellbar ist, dann werde ich das so auch kundtun, ist sie das, ebenfalls
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Buhmännlein, du musst deine Mietschreiber besser trainieren. Die sind ja wahlweise komplett überfordert oder schmeißen alles durcheinander.
Nicht Finanzierung hat das moniert, sondern ich. Und ich nenne mich nun einmal anders.
Im Übrigen juckt mich dein Anliegen nicht, das hätte mit einer einfachen Googlerecherche beantwortet werden können. Aber wes Brot ich ess...
Es geht darum, dass die Walking Hybris ihren Bulls**t auch noch als "fachlich korrekt" bezeichnet. Mit den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen nicht möglich. Jetzt kapiert?
Also Buhmännlein. Wenn du schon andere vor den Karren spannst, sollten die ein bisschen versierter sein als du. Die blamieren dich sonst noch erfolgreicher, als du das selbst je hinkriegen könntest. Und das machst du ja in letzter Zeit schon auf allerhöchstem Niveau.
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Benre, bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung - die klar definiert ist - brauchst du diese nie zurück zahlen. Tilgst du damit ein Darlehen, liegt diese vor, zu dem kann der Berater der Bausparkasse dir diese bestätigen.
Da bei dir aber 7 Jahre rum sind, erübrigt sich jegliche Diskussion, denn die Bindefrist beträgt 7 Jahre und die sind rum.
Ja, Fragen, Fragen, Fragen, alles individuell betrachten, dann hätten wir
die Informationen, die nicht nur hier notwendig sind, um eine fundierte und zielgerichtete Bewertung und ein Urteil abgeben zu können.
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Benre, du bist der Mietschreiber, ungeheuerlich, HannoMack will mit aller Macht das Forum zerstören!
Das sind alles Fakeaccounts und jetzt auch Mietschreiber!
HannoMack, kurz zum fachlichen! Es sind 7 Jahre rum, mehr Informationen bedarf es bezüglich der WOP nicht, ok und zu dem,.ich hatte die Frage von benre exakt verstanden und entsprechend fachlich geantwortet!
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Zitat von noelmaxim
Benre, du bist der Mietschreiber, ungeheuerlich, HannoMack will mit aller Macht das Forum zerstören!
Das sind alles Fakeaccounts und jetzt auch Mietschreiber!
HannoMack, kurz zum fachlichen! Es sind 7 Jahre rum, mehr Informationen bedarf es bezüglich der WOP nicht, ok und zu dem,.ich hatte die Frage von benre exakt verstanden und entsprechend fachlich geantwortet!
Danke, dass du erneut bestätigst, dass dir, wie so oft, ein grober Schnitzer unterlaufen ist. Läuft ja heute wie geschnitten Brot. Zum Zeitpunkt deiner Falschinformation hattest du diese Information schließlich noch gar nicht. Anyway, reite dich ruhig noch weiter rein. Ich schaue mir das gerne weiterhin entspannt an.
AW: Bausparvertrag kündigen der als Sicherheit dient
@Finanzierung, entschuldige bitte. Hatte mich verguckt.
@HannoMack, jetzt wird es aber echt lächerlich und albern. Mich als Mietschreiber zu bezeichnen ist ja echt schon wahnwitzig! Aber auch echt traurig sich so etwas durchlesen zu müssen. Ich wollte einfach nur eine Antwort auf meine Frage bekommen und keine weitere Plattform schaffen euch gegenseitig (und jetzt auch noch mich) zu beschimpfen bzw. Unterstellungen zu formulieren. Wenn jetzt jeder Thread so abläuft, na dann "Gut Nacht Marie"!!!
Hatte ja leider fälschlicherweise Finanzierung "angeschrieben", das war natürlich an dich gerichtet. Findest du nicht, das du das einfach hättest fragen können?
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Die Änderung der WOP Regelung, dies mal nur so am Rande, kam 2009. Der Vertrag ist aus 2008, somit ist die WOP dem Vertrag zugeführt worden und unterliegt der alten WOP Regelung.
Für Verträge ab 2009 gilt, es muss die wohnwirtschaftliche Verwendung vorliegen und der Vertrag muss zugeteilt werden.
Im übrigen, bei neueren Verträgen würde man - so man den Prämienanspruch erhalten möchte - empfehlen, den Vertrag nicht zu kündigen, sondern durch Ermäßigung und ggf. Änderung der Zuteilungsparameter mit Darlehensverzicht in die Zuteilung zu bringen, welche mitunter innerhalb von 2-3 Monaten zu erwirken ist, so der Vertrag wie in diesem Fall schon 10 Jahre läuft.
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Nun gut, dann möchte ich diese kundtun. Keines der Ausnahmen trifft auf benre zu.
Wenn der Vertragsnehmer bei Abschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, oder wenn der Vertragsnehmer bzw. sein Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben bzw. erwerbsunfähig geworden ist, muss der Nachweis der Verwendung nicht erbracht werden. Auch bei einer Arbeitslosigkeit des Vertragsnehmers kann die Wohnungsbauprämie vorzeitig zu nicht wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden, sofern die Erwerbslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bis zur Verwendung besteht.
Insofern muss das immer natürlich relativiert bzw. korrigiert werden, wobei das auf benre nicht zutrifft, eine Verwendung ohnehin nicht mehr notwendig ist.