Risikolebensversicherung wandelt sich bei Kündigung in beitragsfrei
Ich habe meine Risikolebensversicherung schriftlich gekündigt und bat dabei um eine Bestätigung der Kündigung und damit die Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Das Versicherungsunternehmen teilte mir mit, dass gemäß den Vertragsbestimmungen die Risikolebensversicherung sich bei Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung umwandelt. Eine vollständige Aufhebung des Vertrags sei daher nicht möglich. Der Vertrag besteht in beitragsfreier Form weiter und wird weiterhin bei denen verwaltet.
In den Vertragsbestimmungen steht das tatsächlich so drin, dass sich die Versicherung bei Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung umwandelt.
Bedeutet das, ich werde dort mit dem Vertrag ewig geführt? Wozu? Damit das Versicherungsunternehmen einen Kunden mehr hat? Gibt es keine Möglichkeit, den Vertrag und damit die Versicherung endgültig zu beenden?
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Ist es denn nicht eher ein Vor-, als ein Nachteil für sie bzw. ihre möglichen Hinterbliebenen für fortan 0 Euro pro Monat einen Versicherungsschutz zu haben als keinen?
Der Vertrag endet mit dem vereinbarten Leistungsendalter.
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Zitat von EasyD
Der Vertrag endet mit dem vereinbarten Leistungsendalter.
Was bedeutet Leistungsendalter?
Ich sehe da keinen Versicherungsschutz mehr, brauche auch keinen, sonst hätte ich nicht gekündigt.
Bei mir ist der Eindruck, wenn die Versicherung schon kein Geld mehr bekommt (durch die Kündigung), wollen die halt noch Kunden, Marktanteile etc. behalten.
AW: Risikolebensversicherung wandelt sich bei Kündigung in beitragsfrei
Moin, das hat andere Gründe - hängt mit der Kalkulation der Beiträge zusammen:
(Kurzversion, einfach dargestellt
Die Wahrscheinlichkeit, zu versterben steigt statistisch gesehen, mit zunehmendem Alter an. Daher müsste der Beitrag für eine Risiko-LV über die Jahre steigen.
Der Versicherer nimmt aber einen konstanten Beitrag über die ganzen Jahre hinweg. (in den meisten Fällen)
--> er nimmt anfangs mehr, als er eigentlich braucht und später zuwenig und verbraucht das angesammelte Kapital, so dass am Ende der Laufzeit der Topf wieder bei 0 ist.
Wenn Du jetzt den Vertrag kündigst, wird einfach aus den noch vorhandenen Werten eine Versicherungssumme gebildet, die
ohne weitere Beitragszahlung abgebildet wird.
Steht so - wie schon festgestellt, in den AVB
Ist bei den meisten Gesellschaften so und nix Böses, um die Statistik zu verschönern....
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Danke für die Antwort. Trotzdem verstehe ich immer noch nicht, was das für mich bedeutet? Wird der Vertrag bzw. die Versicherung jetzt ewig fortgeführt?
Zitat von Peter Wolnitza
Wenn Du jetzt den Vertrag kündigst, wird einfach aus den noch vorhandenen Werten eine Versicherungssumme gebildet, die ohne weitere Beitragszahlung abgebildet wird.
Wozu? Ich möchte bzw. brauche den Versicherungsschutz nicht mehr, deswegen habe ich ja gekündigt. Ich hatte nicht darum gebeten, dass der Vertrag beitragsfrei fortgeführt wird, sondern ich will den endgültig beenden.
Mich nervt es, dass trotz meiner Kündigung, die Versicherung weiter besteht (wenn auch in etwas anderer Form) und ich mit meinen Daten bei dem Unternehmen auch weiterhin geführt werde.
Wenn die Versicherung davon nix hat (z. B. Statistik zu schönen), warum macht die das dann?
Gibt es keine Möglichkeit, Vertrag/Versicherung wirklich endgültig zu beenden?
AW: Risikolebensversicherung wandelt sich bei Kündigung in beitragsfrei
Hallo Traube,
aus der von Herrn Wolnitza beschriebenen Variante der Beitragsberechnung entsteht bei einer vorzeitigen Kündigung ein Restguthaben bei der Versicherung.
Diese Summe wurde nicht verbraucht weil Sie die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht eingehalten haben. Dieses Restguthaben nutzt die Versicherung nun um Ihnen beitragsfrei einen reduzierten Schutz zu gewähren, noch so lange wie der Vertrag ursprünglich auch gelaufen wäre, längstens bis das Geld aufgebraucht ist.
So ist das sicherlich von Anfang an vereinbart worden.
Sie könnten bei Ihrer Versicherung nachfragen wie lange Sie noch wie hoch versichert sind und ob es alternativ die Möglichkeit gibt sich das Restguthaben auszahlen zu lassen und den Vertrag komplett zu beenden.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
AW: Risikolebensversicherung wandelt sich bei Kündigung in beitragsfrei
Zitat von Reibold
Dieses Restguthaben nutzt die Versicherung nun um Ihnen beitragsfrei einen reduzierten Schutz zu gewähren, noch so lange wie der Vertrag ursprünglich auch gelaufen wäre, längstens bis das Geld aufgebraucht ist.
Wenn ich das richtig verstehe, besteht der Vertrag dann also bis zum ursprünglich vertraglich vereinbarten Vertragsende?
Sollte ich bis dahin sterben, erhalten meine Erben dieses Restguthaben?
Zitat von Reibold
So ist das sicherlich von Anfang an vereinbart worden.
Diese AVBs sind Anlage vom Versicherungsschein, also galt das von Anfang an - das war mir nicht bewusst.
Warum schreibt das die Versicherung nicht in ihr Schreiben zu meiner Kündigung: Der Vertrag besteht in beitragsfreier Form bis zum vereinbarten Vertragsende gemäß Versicherungsschein weiter und wird erst dann vollständig aufgehoben. Vermutlich weil es zu klar und zu verständlich wäre?
Zitat von Reibold
Sie könnten bei Ihrer Versicherung nachfragen wie lange Sie noch wie hoch versichert sind und ob es alternativ die Möglichkeit gibt sich das Restguthaben auszahlen zu lassen und den Vertrag komplett zu beenden.
Von denen eine Antwort zu bekommen, ist sehr schwierig und dauert sehr lange und dann sagt die Antwort doch nicht wirklich was aus.
In einem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass die Versicherung beitragsfrei gestellt wurde. Und es wurde die garantierte Versicherungssumme in EUR genannt.
In einem anderen Schreiben heißt es, dass keine Rückvergütung ausgezahlt wird (so steht es auch in den AVBs). Also werde ich sicherlich dieses Restguthaben (ist das die garantierte Versicherungssumme?) nicht bekommen?
AW: Risikolebensversicherung wandelt sich bei Kündigung in beitragsfrei
Wie kann man denn allen Ernstes derart schwer von Begriff sein? Nein, es wird kein Guthaben ausgezahlt. Ja, es wird eine neue Versicherungssumme gebildet. Ja, die wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt. Ja, nur bis zum vereinbarten Versicherungsende. Ja, selbiges steht im Versicherungsschein. Ja, sie können den Versicherer bestimmt auch verklagen.