Hallo Forengemeinde,
ich würde gerne das Zinsniveau in Form eines Forwarddarlehen nutzen um meine 6 Photovoltaikanlagen umzuschulden.
Ich schreibe einfach mal wie ich mir das vorstelle, ob das so dann umsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
Zunächst die abzulösenden PV Darlehen:
1. Bausparer für Anlage 1+2 Zuteilung 02/2021 (Also überhapt kein Problem mit Sondertilgung/Kündigung) Restschuld (11/2022) etwa 12500 €
2. Annuitätendarlehen Anlage 3+4+5 11/2022 (Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren) Restschuld (11/2022) etwa 98000 €
3. KfW-Darlehen Anlage 6 11/2022 (Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren) Restschuld (11/2022) etwa 29000 €
Forwarddarlehen i. H. von ca. 140000 € mit Laufzeit 9 Jahren und Volltilger.
Besichern mit einer ETW (Wert ca. 200 Tsd. €), Belastet nur mit einem Bausparer der 08/2019 zugeteilt wird
und bis 11/2022 (Restschuld etwa 13000 €) dann per Sondertilgung aufgelöst werden würde.
Ich hoffe die Angaben reichen so weit aus um mir mit Rat und Tat beistehen zu können.
Nehme auch gerne Angebote entgegen.
Schönes WE
Kollo100
Hallo Forengemeinde,
es gibt neues zu berichten.
Zum einen hat mir ein Vermittler ein Angebot gemacht (Noch nicht der Herr Buhmann) und zusätzlich habe ich noch eines von einer Bank vor Ort wo sich die ETW zur Besicherung befindet.
Erfreulicherweise habe ich nun zwei Möglichkeiten und fühle mich nicht mehr so gedrängt.
Das Vermittlerangebot kann leider erst im August/September gezeichnet werden da nur max. 36 Monate Forward möglich sind.
Sofern sich die Konditionen nicht all zu sehr ändern gilt:
Da nach 7 Jahren zwei Vergütungen der PV Anlagen wegfallen würde es perfekt passen.
Das zweite müsste per Sondertilgung auf 9 Jahre verkürzt werden.
Bank vor Ort der ETW:
1. 42 000 €; 10 Jahre; 1,56 %; Volltilger mit 9,156 % Tilgung und 5% Sondertilgungsoption.
2. 103 000 €; 10 Jahre; 1,84 %; Volltilger mit 9,034 % Tilgung und 5% Sondertilgungsoption.
Hier werden die Einnahmen aus PV VOLL angerechnet allerdings nicht die Anlagen selbst.
Steuerlich sicher etwas vorteilhafter weil besser verteilt.
Allerdings muss noch eine weitere ETW zur Besicherung herangezogen werden.
Tendeziell wäre mir das erste lieber, aber was passiert bis Ende Augst wohl mit den Zinsen?
Meine Glaskugel ist leider zur Inspektion.....
Vielleicht äussert sich ja jemand zu dem Umstand dass ich bei dem gekündigten KfW-Darlehen zum 30.09.2021
den Ablösebetrag schon am 23.09.2021 bereitstellen soll angeblich weil es die KfW so verlangt.
So steht es in der Kündigungsbestätigung.
Laut Aussage des Bankberaters ist es wegen technischer Vorgänge!?
das sollten so um die 100 € sein.
Aber mir geht es auch um grundsätzliches.
Ich kann weder im Merkblatt der KfW noch im Darlehensvertrag etwas darüber finden und nur weil die Bank das technisch nicht lösen kann
will ich das nicht tragen müssen.
Die KfW hat mir heute gemailt das sie keine Auskunft gibt weil Vertragspartner die S... ist.
Die schieben sich jetzt den Ball zu so wie sie es brauchen.
Hallo Forenteilnehmer,
wollte euch mal auf den neuesten Stand bringen.
Derzeit habe ich eine Anfrage laufen bei der eine Entscheidung in den ersten beiden Januarwochen erwartet wird.
Folgend die Konditionen:
1. Darlehen / Restschuld ETW / (Zugeteilter BSV) 26500€ Ablösung Januar 2020 / Zins 0,53 / LZ 6 J. / RS ca. 8750€
2. Darlehen / RS Anlage 1+2+6 / 42000€ / Forwarddarlehen 09.2021 / Zins 0,80 / LZ 10 J. / Volltilger
3. Darlehen / RS Anlage 3+4+5 / 100000€ / Forwarddarlehen 11/2022 / Zins 0,93 / LZ 10 J. / Volltilger
Darlehen 1 noch keine Sondertilgungsoption. Werd ich versuchen noch nachzuverhandeln. Auch wenn sich dadurch die Konditionen etwas verschlechtern sollten. Unverständlicher und vor allem erfreulicher Weise wurde die ETW die zur Besicherung der Darlehen dient mit sage und schreibe 280 Tsd. € eingewertet!!!
Ich hoffe das geht so durch...
Ein erfolgreiches Neues Jahr 2020 euch allen!
Kollo100
Der Beleihungswert bzw. Beleihungsauslauf und somit auch grundsätzlich die Konditionen, war nie das Problem, vielmehr die Bonität und somit unter anderem auch die Auswahl der Bank.
Der Beleihungswert bzw. Beleihungsauslauf und somit auch grundsätzlich die Konditionen, war nie das Problem, vielmehr die Bonität und somit unter anderem auch die Auswahl der Bank.
Ich drücke die Daumen
Danke!
Problem ist und bleibt, die Einnahmen aus PV werden von fast allen Banken nicht angerechnet.
Na das sind doch selbst im Vergleich zum April tolle Konditionen.
zu der anderen Frage: ich habe bei der Commerzbank und einer größeren Sparkasse Valuten und Buchungen (hier Kreditraten) sogar am Wochenende. Sofern die Kreditverträge ein festes Datum zur Ablösung nennen würde ich dieses nehmen, ggf. den Tag vorher online für Valuta Fälligkeitstag anweisen. Dann führt deine Bank am richtigen Tag aus, die Wertstellung erfolgt auch korrekt bei der S.......
Na das sind doch selbst im Vergleich zum April tolle Konditionen.
zu der anderen Frage: ich habe bei der Commerzbank und einer größeren Sparkasse Valuten und Buchungen (hier Kreditraten) sogar am Wochenende. Sofern die Kreditverträge ein festes Datum zur Ablösung nennen würde ich dieses nehmen, ggf. den Tag vorher online für Valuta Fälligkeitstag anweisen. Dann führt deine Bank am richtigen Tag aus, die Wertstellung erfolgt auch korrekt bei der S.......
Absolut!
Mittlerweile hat die S.... mir mitgeteilt das die Restsumme spätestens am 27.09 eingegangen sein muss um noch rechtzeitig zum 30.09 bei der KfW einzutreffen und dass sie Kosten, die eventuell entstehen könnten, an mich weiter leiten.
Dann werd ich eben die Auszahlung des neuen Darlehen zum 26.09 anstreben.
Grundsätzlich finde ich das aber nicht ok, dass dem Kunden aufzubrummen!
Mit freundlichen Grüßen und ein gesundes Neues Jahr!
Kollo100