Zitat von
bluemikus
Guten Abend zusammen,
ich habe noch einen alten BHW dispomaxx-Vertrag aus dem Jahr 2003 mit einer Regelverzinsung von 2% zzgl. Bonus 2,25% bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens. Die Bausparsumme beträgt EUR 50.000. Der Vertrag ist derzeit noch nicht zuteilungsreif, die Bewertungszahl liegt bei ca. 20. Ich bespare den Vertrag maximal, d.h. am Anfang des Jahres eine Zahlung mit EUR 1.700 und eine mit EUR 450, d.h. geringfügig über dem Regelbeitrag (EUR 1.800 p.a.).
Ich möchte den Vertrag als reinen Renditevertrag nutzen und das möglichst optimal. Lt. Hochrechnung wird der Vertrag im Jahr 2020 zuteilungsreif.
Ich gehe davon aus, dass BHW den Vertrag kündigen wird, sobald es möglich ist (d.h. 10 Jahre nach Zuteilungsreife). Um den Zeitpunkt herauszuzögern wäre meine Idee, den Regeltilgungsbeitrag, der derzeit beim Standardsatz liegt (ich glaube 0,6% der Bausparsumme pro Monat), auf den Mindestbetrag herabzusetzen. Ich denke dass jede Vertragsänderung nur dann möglich ist, wenn man auf den Bonus verzichtet Dies scheint vor Zuteilungsreife durch Mitteilung an die BHW möglich zu sein. Ich meine nicht, Auskunft darüber wird aber die Zentrale telefonisch erteilen. . M.E. würde sich damit die Bewertungszahl verringern, sodass der Vertrag später zuteilungsreif wird. Richtig Dies zögert wiederum den erstmöglichen Kündigungstermin heraus. M.E. ist dies auch keine Vertragsveränderung, die anderweitige Folgen (Verluste der Anfangsgebühr o.Ä.) zur Folge hat. Gibt es hierzu Erfahrungswerte?
Meine Vorstellung ist, dass ich die Benachrichtigung über die Zuteilungsreife dann zunächst ignorieren. Allerdings verstehe ich die Vertragsbedingungen so, dass ich kurz vor der Kündigung durch die BHW dann die Zuteilung annehmen müsste (bei gleichzeitigem Verzicht auf das Darlehen), um den Bonus zu erhalten. Stimmt das so? Ja, Zuteilungstermin und dann Annahme vor Ablauf 10 Jahre Oder ist auch nach der Kündigung noch eine Annahme der Zuteilung möglich? Nein, bei Kündigung durch die BHW entfällt der Bonusanspruch.
Gibt es Erfahrungen dazu, welche Überbesparung möglich ist, ohne dass das "Radar" der BHW anspringt? Eine Sonderzahlung haben sie mir nämlich schon mal verweigert. Ist die Überzahlung schädlich (d.h. Kündigungsgrund)? Ich habe hierzu nichts in den Bedingungen gefunden. Nein, die werden lediglich den zu hoch eingezahlten Betrag wieder zurück überweisen.
Ich finde die Bedingungen etwas unklar hinsichtlich der Bonusverzinsung. Da steht, dass nur Guthaben unterhalb der Bausparsumme dem Bonuszins unterliegt. Heißt das, dass ich mit dem "normalen" Bausparguthaben (Sparbeträgen und Regelverzinsung) bis auf EUR 50.000 gehen kann Jaund dann trotzdem den vollen Bonus bekomme? JaOder ist dann mit dem Bonus Schluss, wenn das Bausparguthaben unter Berücksichtigung der Bonusverzinsung erreicht ist. Nein, nur das Bausparguthaben ohne den BonuszinsWeiß hier jemand Bescheid?
Ich wäre sehr dankbar für einen kurzen Hinweis, falls jemand eine der o.g. Fragen bereits geklärt oder entsprechende Erfahrungswerte mit der BHW gesammelt hat.
Schon einmal ganz herzlichen Dank + einen schönen Abend
Blümikus