Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

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  1. Avatar von Colisa
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    Standard Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Ich möchte eine Grundschuld, die nicht gelöscht wurde, für einen neuen Renovierungskredit als Sicherheit für die neue Bank verwenden. Die Löschungsbewilligung liegt vor. Es müsste jetzt eine Grundschuldabtretungserklärung von der alten Bank ausgestellt werden. Dazu ist sie aber nur bereit gegen eine "Kostenpauschale" von 394,70 €. Dieser Betrag würde aber die Kreditkosten (25.000 €/rund 800 € Zinsen) unangemessen erhöhen. Ist dieser Betrag berechtigt? Gibt es Alternativen? Die neue Bank akzeptiert eine Eigentümergrundschuldübertragung nicht.
    Vielen Dank für konstruktive Vorschläge.

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Ja nun, ist so! Benenne mal Summen! Zumal, was ist dein Wunschzins auf diese, deine lumpige Summe?

  3. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ja nun, ist so! Benenne mal Summen! Zumal, was ist dein Wunschzins auf diese, deine lumpige Summe?
    Hallo ! Was ist das für eine plumpe gossensprache! Bist du um 3h aus dem pub getorkelt ! Zu viel Jägermeister ! Also zunächst mal ist es keine lumpige Summe sondern viel Geld. Die alte Bank will auch kein Geld an Dir verdienen sondern es die internen Kosten bei einer Abtretung. Sie war ja nur verpflichtet die löschungsbewillgung auszustellen. Alternative wäre Löschung und neueintragung . Fraglich sind die Kosten ob diese niedriger sind. 2 Alternative du fragst deine alte Hausbank an, immerhin hat sie ja noch die Grundschuld. 3 Alternative zinsgünstige Kredite zb wohneigentum von der diba . Das müsste man ausrechnen . Übrigens die 800€ Zinsen. Sind es wirklich nur die Zinsen für den kompletten Zeitraum oder nur für das erste Zinsjahr ? Welcher Zins wird Dir angeboten

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Hallo Colisa, Sie möchten einen Renovierungskredit über EUR 25.000 und die Bank möchte eine Sicherheit hierfür haben.
    Entweder eine Grundschuldneueintragung oder die Abtretung der bestehenden Grundschuld.
    Sie können auch die bei der bestehenden Grundschuld eine Teillöschung anstreben und nur die EUR 25.000 an die neue Bank abtreten.
    Doch wenn Sie die Löschungsbewilligung der bestehenden Grundschuld schon vorliegen haben rechnen Sie mal aus was die endgültige Löschung kosten würde.
    Und die Kosten für eine Neueintragung der Grundschuld über EUR 25.000.
    Hierbei gibt es auch Banken die ungesichert Kleinkredite vergeben ohne Grundschuldeintragung.

  5. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ja nun, ist so! Benenne mal Summen! Zumal, was ist dein Wunschzins auf diese, deine lumpige Summe?
    ...und es geht munter weiter mit den nächtlichen Possen...

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Ach batman...........

  7. Avatar von DaDa
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    Standard AW: Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Hallo Colisa,
    bei "Kleinkrediten" bis zu 50.000€, lohnt sich der Vergleich von Darlehen ohne Grundbucheintragung. Oder gibt es einen Grund unbedingt die Grundschuld zu belasten/abtreten zu lassen?
    Für günstigere Konditionen oder längere Laufzeiten (somit auch geringere Raten) sind Modernisierungskredite oder Blankodarlehen eine mögliche Lösung für Ihr Problem.

  8. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Korrekt....

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Zitat Zitat von Colisa
    Es müsste jetzt eine Grundschuldabtretungserklärung von der alten Bank ausgestellt werden. Dazu ist sie aber nur bereit gegen eine "Kostenpauschale" von 394,70 €. Dieser Betrag würde aber die Kreditkosten (25.000 €/rund 800 € Zinsen) unangemessen erhöhen. Ist dieser Betrag berechtigt? Gibt es Alternativen?
    Das war doch die Frage und die wurde bisher noch nicht beantwortet. Ich selbst kann mich erinnern, dass ich für für höhere Grundschuldabtretungserklärungen wesentlich weniger zahlen musste.

    Dass eine Löschung und anschließende Neueintragung in der Regel höher ist als eine Übertragung, trifft jedenfalls bei den genannten Kosten nicht zu. Warum hier so viel? Liegt das an der bereits erteilten Löschungsbewilligung oder kann die Bank willkürlich so hohe Gebühren festsetzen?

  10. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Nutzung einer Grundschuld für neuen Kredit

    Hättest du geschwiegen wärst du Philosoph geblieben. (Vermutlich der aus dem Weinfass)

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