vor kurzem (Dezember) haben meine Freundin und ich ein EFH erworben und dafür ein Annuitätendarlehen über die Hausbank aufgenommen.
Hier hat der Bankmitarbeiter uns bereits darauf aufmerksam gemacht ggf. über einen BSV die Restschuld abzusichern. Da wir erstmal noch 6 Monate bereitstellungsfreie Zeit haben, 6 Monate -Haus wird erst im Sommer frei-, wollte ich mich auch unabhängig zu der Bank über Möglichkeiten und deren Sinn informieren. Dabei bin ich nun hier im Forum gelandet :-).
Hier nun die Daten: Darlehensbetrag: 315.000 € (100% Finanzierung, Nebenkosten [Makler, Steuer, Notar] wurden aus EK geleistet)
Laufzeit: 15 Jahre
Sollzinz: 2.09%
Tilgung: 2% (~1075€) Restschuld nach 15 Jahren ohne Sondertilgung: ~205.000€
Nun habe ich bereits einiges im Internet und auch hier im Forum recherchiert. Dabei bin ich auf den BSV der Alten Leipziger aufmerksam geworden, welcher "lediglich" einen Anspargrad von 20% hat. So könnte man über die 15 Jahre mit noch überschaubarem und auch für uns machbaren finanziellem Aufwand einen Teil der Restschuld absichern.
Das hieße konkret:
160.000€ wollen wir gerne absichern. Bleibt eine Differenz von 55.000€, welche im laufe der Zeit durch Sondertilgung und oder Geld der Eltern ggf. Erbe getilgt werden könnte. Wenn nicht, hält sich das Zinsrisiko in Grenzen.
Das heißt wir müssten aktuell ca. 175€ monatlich in den BSV einzahlen, damit wir die 160.000€ nach den 15 Jahren abgesichert hätten. Das ist machbar.
Hier ergeben sich folgende Fragen:
Klar hat hier niemand eine Glaskugel und niemand kennt den Zinssatz in 15 Jahren, dennoch würde mich zumindest eure Meinung und Vorgehen in diesem Fall interessieren. Lieber einen Teil der Restschuld durch den BSV absichern oder die finanziellen Mittel, welche dafür nötig sind, als Sondertilgung nutzen?
Ebenso noch eine Frage zu dem BSV der Alten Leipziger (Falls mir das einer beantworten kann). Es gibt zwei Möglichkeiten der Abschlussgebühr. 1% und 1,6%. Bei der 1,6% Variante kann man nach 2 Jahren die Kreditsumme verdoppeln. Das heißt bei gewünschten 160.000€ könnte ich erst einmal für 80.000€ abschließen, dann nach zwei Jahren erhöhen und spare gegenüber der 1%igen Abschlussgebühr noch knapp 300€ Abschlussgebühr. Ist das richtig? Natürlich würde ich dann von vorhernein auch monatlich soviel einzahlen, dass ich den 20%igen Anspargrad der 160.000€ erreiche und nicht den der 80.000€.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#21
utopus
Erfahrener Benutzer
20.01.2018
2.455
1
utopus
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.01.2018
Beiträge
2.455
Danke
157
1
AW: Restschuldabsicherung durch BSV
51200€ im Jahr - das sind 4266€ pro Monat - aber beim zu versteuernden Einkommen kann man alle Werbungskosten/Kinderbetreuungskosten/Altersvorsorgekosten/Sozialversicherungen etc. abziehen - am besten im letzten Steuerbescheid nachschauen, was dort stand - wenn man genug abziehen kann, kann das Gesamtsteuerbrutto durchaus 80k betragen und man hat noch Anspruch auf WOBP - sind zwar auch nur 90,11€ - macht in 15 Jahren auch schon 1350€ - bekommt manWOBP auch in der Tilgungszeit? Alternativ kann man auch über die Riesterförderung nachdenken - man sollte sich aber über das Konstukt vollumfänglich aufklären lassen, bevor man soetwas unterschreibt - man sollte dann wissen, wieviel Förderung/Steuerrückerstattung es gibt und wie das mit dem Wohnförderkonto und dem Versteuern im Alter und den Verpflichtungen mit der Immobilie läuft.
WOBP kommt wohl nicht in Frage. Nicht verheiratet (aber geplant), keine Kinder, beide 100% berufstätig. Jahresbruttoeinkommen übersteigt zusammen ganz knapp die 100.000€.
Da bereits ein paar Beiträge zur "geringen" Tilgung da waren, evt. eine Erklärung. Die gewählte Tilgung von 2% (1075€) könnte zum aktullen Zeitpunkt höher gewählt werden. Die 2% sind darauf ausgelegt um auch zukünftig beim geplanten Kind und Elternzeit die Finanzierung bedienen zu können.
Die gewählte Tilgung von 2% (1075€) könnte zum aktullen Zeitpunkt höher gewählt werden. Die 2% sind darauf ausgelegt um auch zukünftig beim geplanten Kind und Elternzeit die Finanzierung bedienen zu können.
Du hast anscheinend das gesamte Projekt Baufinanzierung, Annuitätendarlehen und Immobilie nicht verstanden.....
Du tilgst keine 1075 Euro im Monat, Du tilgst anfänglich 525,00 Euro / Monat und zahlst 548,00 Euro / Monat an Zinsen an die Bank.
Nach 15 Jahren hast Du ca 110 K getilgt und ca 83 K an Zinsen bezahlt und ne Restschuld von ca 205 K
Nach 15 Jahren ( Spätestens ) fängt der Instandhaltungskram an, wenn nicht schon deutlich eher, da ihr eine Bestandsimmobilie kauft.
Meiner Meinung nach sind 2% Tilgung bei einer 100% Finanzierung ( Für selbstgenutzte Immobilien ) deutlich zu wenig.
Wie alt bist Du ? / Deine Partnerin ?
Wie teilt sich euer Einkommen auf ?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#26
noelmaxim
Erfahrener Benutzer
07.03.2010
13.309
1
noelmaxim
Title
Erfahrener Benutzer
seit
07.03.2010
Ort
Braunschweig
Beiträge
13.309
Danke
1029
1
AW: Restschuldabsicherung durch BSV
1) Der Tilgungssatz bei Bauspardarlehen wird in Promille bezogen auf die Bausparsumme angegeben und im Grunde ist der Satz uninteressant, entscheidend ist die Laufzeit des Darlehens unter Berückswichtigung eines Zinsänderungsrisiko nach Auslauf der Zinsfestschreibungszeit, beabsichtigte Sondertilgungen und Tilgungssatzänderungsoptionen, die dann auch tatsächlich wahrgenommen werden und natürlich die Gesamtkonstellation.
2) Die Zins-, und Tilgungsrate des Bauspardarlehens sollte man bei der Vollablösung der Restschuld entsprechend der freiwerdenden, da aus dem BSV abzulösenden Raten aus den getilgten Darlehensteilen auswählen. Dabei gebe ich die erforderliche Bausparsumme ( gleich abzulösende Restschuld), den Zeitpunkt und die gewünschte Zins-, und Tilgungsrate vor und lasse die erforderluche Ansparung (Sparrate) berechnen. Diese ist dann zu den Zins-, und Tilgungsleistungen aus den Annuitätendarlehen hinztu zunrechnen, entsprechend ergibt die Summe dann auch die zu berücksichtigende Zins-, und Tilgungsrate des Bauspardarlehens. Hier kann es auch - entsprechend der gewünschten Gesamtzins-, und Tilgungsbelastung - sinnvoll sein, die Zinsfestschreibungszeit auf z.B. 12 oder 16 Jahre festzulegen. Das mittelt man, da "spielt" man solange mit den Konditionsrechner der Banken (Europace) und dem Berechnungsprogarmm der Alten Leipziger bis es passt!
3) Bei oder mit dem neo Tarif der Alten Leipziger grenzt man derzeit das bestmögliche Bauspardarlehen mit seinen Einzahlungen ab einer Laufzeit von 10 Jahren (besser ab 12 Jahre) zu 2,45% ab, Hintergrund ist die Wahlzuteilungsoption. Hier ist es immer wichtig darauf zu achten, mit den wenigsten Eigenmitteln - wirtschaftlich betrachtet, da man damit die teurere Hypothek nicht tilgt und in dem BSV nur spärliche Guthabenszinsen bekommt und von der Liquidität betrachtet um die Hypothek auch noch entsprechend bedienen zu können - das größtmögliche Bauspardarlehen "gekauft" wird. Bausparguthaben (das ergibt sich aus den Einzahlungen die parallel zur Zins-, und Tilgungsrate aus dem Annuitätendarlehen geleistet werden) und Bausaprdarlehen ergeben dann die abzulösende Restschuld aus dem Anuitätendarlehen, eben die Bausparsumme.
4) Man kann sicherlich auch die Hälfte der erforderlichen Restschuld als Bausparsumme mit 1,6% Abschlussgebühr auswählen, um diese dann nach 2 Jahren zu verdoppeln, allerdings sind das Optionen und Optionen lassen sich nicht festschreiben, bzw. könnten die Zuetilung beeinflussen, insofern würde ich immer die Restschuld auch als Bausparsumme wählen.
5) Wohnungsbauprämie ist immer nur ein Zubrot, allerdings rechnet sich dieser, so man ihn erhält und wenn man jetzt nicht wohnungsbaupärmienberechtigt ist, so kann man es z.B. durch Hoichzeit, Kinderzuwachs und/oder geringerem Einkommen wegen Elternzeit werden und entsprechend ab dann bewilligt bekommen.
Audi, ich denke - so du diese Absicherung der Restschuld wünschst - dass du mit der Alten Leipziger auf dem richtigen Weg bist!