Guten Abend ,
meine Lebensgefährtin und ich überlegen uns schon länger ein Eigenheim zu kaufen, jedoch möchten wir vorab wissen, ob das überhaupt möglich ist.
Kurz zu unseren Einnahmen und Ausgaben.
Ich arbeite als Krankenpfleger unbefristet nach TVÖD-P und habe ein Nettoeinkommen von ca 2000 Euro ( Tendenz steigend zwecks Tarifstufe)
Meine Lebensgefährtin arbeitet als Krankenschwester auch nach TVÖD-P mit 75% und hat ein Nettoeinkommen von 1700-1800 Euro.
Hinzu kommt noch Kindergeld von 388 Euro, hinzu kommt noch Kindesunterhalt von Ihrem ex-Partner aus erster Beziehung von Monatlich knapp 230 Euro.
Macht also insgesamt eine Monatliche Einnahme von ca. 4400 Euro
Nun zu unseren Ausgaben:
1.Auto von mir ist finanziert über die Santander Bank :13900,71 €// Abschluss: Mai 2018 // Laufzeit : 48 Monate // Monat. Belastung:191€// Restschuld:4945,50€
Wir haben es damals versäumt einen Bausparvertrag abzuschließen und habe dies nun seit Juli 2018 nachgeholt, wie sieht es aus , kann man den zum finanzieren einsetzen?
Wie verhält sich das mit dem Kinderbau Geld? steht es uns zu ?
Als Kreditlimit haben wir uns maximal 155000€ als Limit gesetzt, wie sieht es da noch mit Renovierungskosten aus , kann man diese mitfinanzieren ( Laminat, Wandfarbe, etc) Wenn der Kaufpreis der Immobilie z. B bei 120000€ liegt zuzüglich NK , wäre das möglich?
Wir sind uns dem Risiko bewusst , ich möchte hier auch nicht von Leuten hören , ja ihr könnt nicht mit Geld umgehen etc, wir haben halt nicht damit gerechnet , den Wunsch zu haben eine Immobilie zu kaufen .
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit überhaupt ein Darlehen zu bekommen inklusive die NK sowie Renovierungskosten zu finanzieren.
Eventuell gibt es hier ja auch jemand, der uns unterstützen möchte ( Beratung , etc)
In "Kaputten" Lagen, will aber halt auch kaum jemand wohnen.
Da kann Eigentum ein ziemlicher "Klotz" am Bein sein.
Speckgürtel geht immer, aber so ganz vom "Schuß" also für mich wäre das nichts, da gibts ja dann zum Teil auch keine wirkliche Infrastruktur.
Da dieser Post gerade aus der Versenkung aufgetaucht ist, kurz mal die Story zu unserem Haus:
Gekauft in Nordostoberfranken 2012 für 87.000 EUR, 17.500 EUR EK von den Eltern geliehen, damit LABO beantragt werden konnte.
Haus:
BJ1955, 3 Etagen + Dachboden und Vollunterkellert, 256qm, Kunststofffenster, Pelletszentralheizung, 1 Doppel- und eine Einzelgarage, 790qm Grund, 4 Bäder mit Toilette + 1 Gästetoilette.
Finanziert:
17.500 EK
38.500 LABO zinslos
18.000 Zinsverbilligungsprogramm (1,2%)
48.000 über die Hausbank (so ungefähr jedenfalls)
Gesamtinvest mit Renovierung &Co 120.000 EUR
2019 noch für 9.000 EUR eine neue Gastherme eingebaut.
Da wir 2022 ausgewandert sind, verkauft für 210.000 EUR, Restschuld ca. 75.000 EUR, blieben übrig 135.000 EUR für einen schuldenfreien Neuanfang im Ausland. Noelmaxim hatte uns dazu auch noch eine Zwischenfinanzierung für unser neues Haus vor Ort besorgt, welche wir nach Erhalt des Verkaufspreises unseres alten Hauses wieder ablösen konnten.
Da dieser Post gerade aus der Versenkung aufgetaucht ist, kurz mal die Story zu unserem Haus:
Gekauft in Nordostoberfranken 2012 für 87.000 EUR, 17.500 EUR EK von den Eltern geliehen, damit LABO beantragt werden konnte.
Haus:
BJ1955, 3 Etagen + Dachboden und Vollunterkellert, 256qm, Kunststofffenster, Pelletszentralheizung, 1 Doppel- und eine Einzelgarage, 790qm Grund, 4 Bäder mit Toilette + 1 Gästetoilette.
Finanziert:
17.500 EK
38.500 LABO zinslos
18.000 Zinsverbilligungsprogramm (1,2%)
48.000 über die Hausbank (so ungefähr jedenfalls)
Gesamtinvest mit Renovierung &Co 120.000 EUR
2019 noch für 9.000 EUR eine neue Gastherme eingebaut.
Da wir 2022 ausgewandert sind, verkauft für 210.000 EUR, Restschuld ca. 75.000 EUR, blieben übrig 135.000 EUR für einen schuldenfreien Neuanfang im Ausland. Noelmaxim hatte uns dazu auch noch eine Zwischenfinanzierung für unser neues Haus vor Ort besorgt, welche wir nach Erhalt des Verkaufspreises unseres alten Hauses wieder ablösen konnten.
Ja, solche Geschichten sind immer schön, aber ihr habt in 2012 eben auch echt günstig gekauft. Das wiederholt sich heute nicht so leicht.
Ja, solche Geschichten sind immer schön, aber ihr habt in 2012 eben auch echt günstig gekauft. Das wiederholt sich heute nicht so leicht.
Die Häuser sind in dieser Region immer noch so günstig im Vergleich zu anderen Regionen.
Ja, es war sicherlich auch eine spezielle Immobilie, für die 2-Kindfamilie mit entspr. Einkommen zu groß und daher war der Käuferkreis auch relativ klein glaube ich.
Es ging auch um die Argumentation mit "Klotz am Bein"
Wir hatten auch gedacht, ein Haus kauft man nur einmal und das wars dann für den Rest des Lebens.
Mit den Daten ( Eingangspost ) und 2 Einkommen ist eine BauFi wohl eher kein Problem. Verstehe manchmal nichts so ganz wie einige pauschal verneinen. Es kommt immer auf das Haus an, den Ort, welche Bank/Berater usw. Schufa wurde bei uns z.b. überhaupt nicht geprüft. Relevant ist eher eine Berechnungsschablone und wieviel dann übrig bleibt zum Leben ( Miete fällt ja weg ). Da sind Finanzierungen auch mit weniger Nettoeinkommen möglich. Es kommt eben immer auf alle Faktoren an. Ob dann am Ende Nebenkosten und Reparaturen gestemmt werden können, interessiert die Bank wohl erstmal primär nicht.
Im Gespräch hieß es das es nicht gemacht wird, es gibt auch keinen Eintrag in irgendeiner Form. Aber ob es tatsächlich nicht stattfand weiß ich natürlich nicht
Da müssen wir eine Angebotsanfrage - wo selbstverständlich eine Schufaanfrage nicht erfolgt - von einer konkreten Kreditanfrage unterscheiden, denn bei letzterem wird die Schufa - wenn in der Regel auch schufaneutral, da in der Regel als Konditionsanfrage - sehr wohl angefragt.
Ist das nicht Pateiverrat, wenn ein vom Kunden (mündlich oder schriftlich) beauftragter Berater Angaben veröffentlicht, die im Rahmen der vertraulichen Beratung erhoben wurden?
Der Kreditvermittler ist weder Rechtsanwalt noch anderer Rechtsbeistand des Kunden. Insofern ist er schon gar kein tauglicher Täter.
Die Austausch über Pseudonyme im Internet dürfte zudem in aller Regel kaum die Identifizierung möglich machen. Hinzu kommt, dass doch der TE selbst mit seinem Pseudonym seinen Vorgang hier öffentlich gestellt hat.
Wir diskutieren hier allenfalls über Fragen des Stils. Da darf ja jeder seine Meinung zu haben... aber ob man hierfür 6(!) Jahre alte Vorgänge rauskramen muss?
denn schaut man auf das geschriebene Gesetzestext, ergibt sich die Frage, ob sich nicht aus dem Umstand der Nichtanpassung doch eine Relevanz für den Vermittler ergeben kann. Denn es heißt richtig:
Strafgesetzbuch (StGB) § 356 Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
denn schaut man auf das geschriebene Gesetzestext, ergibt sich die Frage, ob sich nicht aus dem Umstand der Nichtanpassung doch eine Relevanz für den Vermittler ergeben kann. Denn es heißt richtig:
Strafgesetzbuch (StGB) § 356 Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
So ist der Begriff "anderer Rechtsbeistand" sehr allgemein gehalten. Denn ein Immobilienmakler, als GmbH oder als natürliche Person kann nicht für beide Person dienen!
Damit wäre der Parteiverrat automatisch bei beiden wechselseitig Kunden gegeben!
Denn hält der Immobilienmakler, höhere Kaufofferten dem Verkäufer vor, weil dieser eine zusätzliche höhere Honorierung vom einen 2. Käufer erhält! Da dieser sich durch die Minderung des Kaufpreises sich einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil verschafft? So würde eine Verringerung des Kaufpreises, durch eine Bonus Honorierung von 25 % des gesparten, für beide Seiten, nämlich Käufer und Immobilienmakler lukrativ. Aber für den Verkäufer ist, dies enorm Schädigen, der verliert ein Vermögen!
Ist der Immobilienmakler, per se einen Aufkäufer verbunden, so dürfte der § 356 Abs. 2 StGB in Betracht kommen. Wenn dieser nicht schriftlich darüber aufklärt, dass dieser für einen 3, den möglichen Verkäufer anspricht.
Auch wenn der Verkäufer diesen Immobilienmakler auch selber anspricht, bleibt trotzdem ein Parteiverrat möglich, wegen der unterlassenden Aufklärungspflicht bestehen.
Demnach ist der Begriff "Rechtsbeistand" zwar eher auf einen Rechtsanwalt gemünzt, nur dieser hat aber im Gesetzestext selbst genannt, deshalb muss sich der Begriff "Rechtsbeistand" etwas anderes gemeint sein!
Evtl. auch der Privatsekretär? Oder auch der beauftragte Makler aller Vertriebsformen? Sofern eine Beauftragung vom Kunden vorliegt.
Analog gilt dies auch für den § 203 StGB, weil dieser per se einen anderen Begriff verwendet! Nämlich in den Abs.6
(6) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Gerade bei Personen, die eine Vertrauensstellung innehaben, da kommen alle drei Strafrechte in Betracht.
Der § 263 StGB Betrug, darf nicht fehlen in der Strafanzeige! Hier muss man gestuft von oben nach unten zuerst der §§ 356, dann den 263 und zuletzt den 203 StGB.
Verfangen vor Gericht nicht einer, sondern keiner. Bleibt beim 2. Rechtsweg die Überprüfung der Offenbarungspflicht über den Status des Vermittlers, wegen unterlassender oder fehlender Aufklärung sein Rechtsstatus und damit faktisch einer Meldelücke bei der IHK oder Prinzipal führt!
Denn ein Bankberater nach KWG kann nur die hauseigene Darlehns- und Versicherungsvermittlung ausführen, zwar wäre hier der § 492 b BGB die Erlaubnis zum Koppelgeschäft, was aber keinerlei Bedeutung bei der Beratung hat, sondern nur Tarife erlaubt sind, die nach dem Termin 20. März 2014 (siehe § 18 a Abs.8 a letzter Halbsatz) zugelassen wurden und so zu verwenden sind.
Demnach offenbart der § 356 StGB einen ganz anderen Wert:
Nämlich die Prüfung des Wertes des zu entgegenbringenden Vertrauen als Kunde an den Berater, Makler oder Vermittler jedweder Orga, deren Aufgabe die Erfüllung der betrauten Sache möglicherweise kostengünstig oder lukrativer für den Kunden erfüllen soll?
Daraus ergibt sich für den Kunden: "Die praktische Sanktion des Kunden".
Stellt der Kunde fest, dass der Vermittler nicht verklagbar, sondern nur die Orga verklagbar ist! So ist ein möglicherweise ein gesteuerter Verkauf, mit erhöhen Zinskosten oder verminderten Ablaufleistung zu erwarten.
Hier liegt seine Sanktionsmöglichkeit: Entweder lehnt er dieses Angebot ab, und sucht weiter einen unabhängigen Makler, Berater. Oder der Kunde akzeptiert die erhöhten Zinskosten oder verringerte Ablaufleistungen seiner Altersvermögensplanung!
denn schaut man auf das geschriebene Gesetzestext, ergibt sich die Frage, ob sich nicht aus dem Umstand der Nichtanpassung doch eine Relevanz für den Vermittler ergeben kann. Denn es heißt richtig:
So ist der Begriff "anderer Rechtsbeistand" sehr allgemein gehalten. Denn ein Immobilienmakler, als GmbH oder als natürliche Person kann nicht für beide Person dienen!
Nein bruno.
Der "andere Rechtsbeistand" des § 356 StGB ist nicht "sehr allgemein" gehalten. Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig. Der Makler ist mit Sicherheit kein tauglicher Täter für diesen Straftatbestand.
Vielleicht einfach mal nachlesen, bevor man wieder falsche Dinge behauptet.