Zitat von
C. Andreas
Benchmark dazu ist dann eine 20 jährige Festzinsschreibung bei der Bank.
Auch wenn der Bausparvertrag nach 10 Jahren noch nicht zugeteilt wird?
Zitat von
C. Andreas
Nach 10 Jahren Vorausdarlehen geht man ins Bauspardarlehen. Rein rechtlich ist das 1 Produkt (Vorausdarlehen + Bausparvertrag.
Dann müsste die Zuteilung des Bausparvertrag nach 10 Jahren zwangsläufig erfolgen?
Zitat von
C. Andreas
Grenzwürdig ist die Beratung erst, wenn sogenannte Teilbausparsummen gebildet werden bei der BHW. d.h. der Kunde wünscht eine kleine Rate und der Berater erfüllt diese. Erzählt aber nicht, dass der Bausparvertrag bis dahin nicht zuteilungsreif ist. In der Praxis werden dann sogenannte Teilbausparsummen gebildet. Da die zuteilungsreife Bausparsumme nicht ausreicht um das Vorausdarlehen zu tilgen wird er offene Rest dann weiterfinanziert mit dem Zins, der dann relevant ist am Markt.
Dann würde im Widerspruch zur ersten Aussage die 20jährige Zinsfestschreibung nur für die zuerst zugeteilte Teilbausparsumme gelten.