Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

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  1. Avatar von kingofqueens81
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    Standard Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Hallo liebe Forummitglieder,

    ich habe eine Frage bezüglich meiner Riesterförderung. Ich habe 2013 ein riestergefördertes Annuitätendarlehen mit einer 20-jährigen Zinsbindung abgeschlossen.
    Ich kann das Darlehen mit Nutzung des Sonderkündigungsrechts nach 10 Jahren (+ 6 Monate Kündigungsfrist) im Jahr 2023 auflösen. Ich beobachte seit einiger Zeit die Zinsen und werde wohl im Jahr 2019 ein Forward-Darlehen abschließen. Eine Riesterförderung ist nach meinem Kenntnisstand bei Forward-Darlehen nicht möglich. Daher meine Fragen:

    1. Wie verhält es sich mit meiner bisherigen Riesterförderung, wenn ich das Riester-Darlehen kündige? Das Haus wird nicht verkauft und weiterhin selbst genutzt. Muss ich die Förderung zurückzahlen? Kann ich die Versteuerung des Wohnförderkontos sofort beantragen, damit sich dieses nicht bis zu meinem Ruhestand verzinst?

    2. Was ist für mich die sinnvollste Möglichkeit die Riester-Zulagen ab 2023 zu verwenden (2x Grundzulage + 3x 300 Euro Kinderzulage)?

    Vielen Dank für eure Hinweise!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Hallo,

    ein Thema, was immer häufiger angefragt wird. Scheinbar auch, weil dieses Konstrukt nicht wenige nicht mehr aufrechterhalten wollen.

    Stöbere mal in anderen Threads, da wurde schon viel zu gesagt und zu geschrieben.

  3. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Hi,

    ist es wirklich ein Riesterdarlehen oder eine Kombination aus Darlehen und Bausparverträgen?
    Ersteres gab es zwar meines Wissens nach, wurde aber nur sehr selten verkauft. Gehen wir mal davon aus, dass es so ein Darlehen ist:

    Zu Frage 1:
    Die Kündigung müsste förderunschädlich sein, weil das Guthaben bzw. die Förderung zur Tilgung des Darlehens selbstgenutzten Wohneigentums verwendet wurde.

    Die Besteuerung kann man nicht beantragen, es gibt die Möglichkeit (da muss man aber wirklich lange suchen), einen neuen Riestervertrag abzuschließen und das auf das WFK "gebuchte" Guthaben dort einzuzahlen. Das machen nicht viele Anbieter.
    Dann gibt es die Verzinsung des WFK nicht mehr. Allerdings wird dann das Guthaben im Riestervertrag im Normalfall ja auch verzinst und bei Rente dann entsprechend besteuert.

    2. Kann man so pauschal nicht sagen. Riester ist zu komplex als das es ohne intensive und unabhängige Beratung sinnvoll abgeschlossen werden kann.
    Sparvertrag (da gibt es was von der Sparkasse Holstein, vergleichsweise günstig, aber Zinsen sind natürlich gerade eher mau.
    Fondsparen (bei Fairriester evtl.)

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von kingofqueens81
    ich habe eine Frage bezüglich meiner Riesterförderung. Ich habe 2013 ein riestergefördertes Annuitätendarlehen mit einer 20-jährigen Zinsbindung abgeschlossen.
    Im Gegensatz zu mir wolltest Du kein Risiko eingehen. Ich habe immer max. 10 Jahre abgeschlossen und teilweise auch 5 Jahre, weil zum einen der Zins günstiger war und zum anderen ich nicht riskieren wollte, dass alles zu einem ungünstigen Zinszeitpunkt vakant wird. Und dabei war das Glück immer auf meiner Seite.
    Zitat Zitat von kingofqueens81
    Ich beobachte seit einiger Zeit die Zinsen und werde wohl im Jahr 2019 ein Forward-Darlehen abschließen.
    Und wieder gehst Du auf Nummer sicher. Du hast doch mit der 20jährigen Zinsbindung ein kalkulierbares Risiko. Wenn der Zins sich verschlechtert, kannst Du Dein gefördertes Darlehen weiterlaufen lassen, wenn nicht kannst Du immer noch in 2023 kündigen.
    Zitat Zitat von kingofqueens81
    Eine Riesterförderung ist nach meinem Kenntnisstand bei Forward-Darlehen nicht möglich.
    So lange es ein Forwarddarlehen ist, existiert ja auch noch die Förderung für das bisherige Riester-Darlehen.
    Zitat Zitat von kingofqueens81
    1. Wie verhält es sich mit meiner bisherigen Riesterförderung, wenn ich das Riester-Darlehen kündige? Das Haus wird nicht verkauft und weiterhin selbst genutzt. Muss ich die Förderung zurückzahlen?
    Nein. Da das Wohnförderkonto vom Darlehen losgelöst bleibt, wird es bis zum Rentenbeginn mit fiktiver Verzinsung weitergeführt und dann versteuert.
    Zitat Zitat von kingofqueens81
    Kann ich die Versteuerung des Wohnförderkontos sofort beantragen, damit sich dieses nicht bis zu meinem Ruhestand verzinst?
    Geht leider nur wenn man die Selbstnutzung aufgibt (Objekt vermieten, verkaufen, verschenken oder Angehörigen unentgeltlich überlassen). Dann liegt eine förderschädlichen Verwendung vor und man muss den dann im Wohnförderkonto befindlichen Betrag auflösen (§ 92a Abs. 3 Satz 5 EStG) und mit dem individuellen Steuersatz auf einen Schlag versteuern.
    Zitat Zitat von kingofqueens81
    2. Was ist für mich die sinnvollste Möglichkeit die Riester-Zulagen ab 2023 zu verwenden (2x Grundzulage + 3x 300 Euro Kinderzulage)?
    Sind bis dahin beide unmittelbar förderberechtigt?

  5. Avatar von kingofqueens81
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo,

    ein Thema, was immer häufiger angefragt wird. Scheinbar auch, weil dieses Konstrukt nicht wenige nicht mehr aufrechterhalten wollen.

    Stöbere mal in anderen Threads, da wurde schon viel zu gesagt und zu geschrieben.
    Ich habe vorher gesucht und nichts gefunden. Mir geht es - wie Batman-BU - richtig bemerkt hat, nicht um den Standard Wohnriester in Verbindung mit einem Bausparer, sondern um ein Riester-Darlehen. Ich habe ein normales Annuitätendarlehen bei dem die Riesterzulagen automatisch als Sondertilgung eingehen.

  6. Avatar von kingofqueens81
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Hi,

    ist es wirklich ein Riesterdarlehen oder eine Kombination aus Darlehen und Bausparverträgen?
    Ersteres gab es zwar meines Wissens nach, wurde aber nur sehr selten verkauft. Gehen wir mal davon aus, dass es so ein Darlehen ist:

    Zu Frage 1:
    Die Kündigung müsste förderunschädlich sein, weil das Guthaben bzw. die Förderung zur Tilgung des Darlehens selbstgenutzten Wohneigentums verwendet wurde.

    Die Besteuerung kann man nicht beantragen, es gibt die Möglichkeit (da muss man aber wirklich lange suchen), einen neuen Riestervertrag abzuschließen und das auf das WFK "gebuchte" Guthaben dort einzuzahlen. Das machen nicht viele Anbieter.
    Dann gibt es die Verzinsung des WFK nicht mehr. Allerdings wird dann das Guthaben im Riestervertrag im Normalfall ja auch verzinst und bei Rente dann entsprechend besteuert.

    2. Kann man so pauschal nicht sagen. Riester ist zu komplex als das es ohne intensive und unabhängige Beratung sinnvoll abgeschlossen werden kann.
    Sparvertrag (da gibt es was von der Sparkasse Holstein, vergleichsweise günstig, aber Zinsen sind natürlich gerade eher mau.
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    Richtig, ein Riesterdarlehen und keine Kombination aus Darlehen und Wohnriester-Bausparverträgen!
    Vom Gefühl her sehe ich es auch so, dass es förderunschädlich sein müsste! Ich finde aber keine wirkliche Info zu genau dieser Konstruktion im Internet...
    Aber danke für die Infos zum Wohnförderkonto.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Ok, ich habe das dann auch nachvollziehen können, deshalb auch ein Dank an Batman_bu.

    Dann bleibt mir nur der Ratschlag - sollte hier keiner weiterhelfen können - dass sie sich an die Bank/den Berater wenden, der ihnen das angeboten/verkauft/gestaltet hat.

  8. Avatar von kingofqueens81
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    [QUOTE=Hanomag;168541]Im Gegensatz zu mir wolltest Du kein Risiko eingehen. Ich habe immer max. 10 Jahre abgeschlossen und teilweise auch 5 Jahre, weil zum einen der Zins günstiger war und zum anderen ich nicht riskieren wollte, dass alles zu einem ungünstigen Zinszeitpunkt vakant wird. Und dabei war das Glück immer auf meiner Seite.
    Und wieder gehst Du auf Nummer sicher. Du hast doch mit der 20jährigen Zinsbindung ein kalkulierbares Risiko. Wenn der Zins sich verschlechtert, kannst Du Dein gefördertes Darlehen weiterlaufen lassen, wenn nicht kannst Du immer noch in 2023 kündigen. So lange es ein Forwarddarlehen ist, existiert ja auch noch die Förderung für das bisherige Riester-Darlehen.

    Wie du schreibst, du hast GLÜCK gehabt. Ich mag lieber die Sicherheit und bereue die Entscheidung nicht. Im Nachinhein ist man ja immer schlauer... Die Laufzeiten zu splitten ist natürlich eine nette Idee.
    Und ja, ich möchte wieder auf Nummer sicher gehen. Wenn ich jetzt (oder in den nächsten Monaten) die Möglichkeit habe meinen Zinsatz um gut ein Prozent zu reduzieren, dann ist das gut. Auch wenn das neue Darlehen, dann nicht gefördert wird.

  9. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    ich glaube auch, dass du da nichts finden wirst. Eben weil es diese Darlehen nur so selten gab.
    Ich bin mir aber sehr sicher, dass du kein Problem bekommen wirst. Du kannst ja auch einen Sparvertrag kündigen und das Guthaben zur Tilgung eines Darlehens verwenden. Im Ergebnis passiert da das gleiche wie bei dir: Du kündigst ein Riesterprodukt, verwendest das Guthaben aber förderunschädlich zur Entschuldung deiner Immobilie.

  10. Avatar von kingofqueens81
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Das müsste die Gesetzesquelle sein (§ 92a EStG - Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung)

    Aber gar nicht so einfach zu verstehen

    (2) Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen im Sinne des § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und die hierfür gewährten Zulagen sind durch die zentrale Stelle in Bezug auf den zugrunde liegenden Altersvorsorgevertrag gesondert zu erfassen (Wohnförderkonto); die zentrale Stelle teilt für jeden Altersvorsorgevertrag, für den sie ein Wohnförderkonto (Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto) führt, dem Anbieter jährlich den Stand des Wohnförderkontos nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung mit. Beiträge, die nach § 82 Absatz 1 Satz 3 wie Tilgungsleistungen behandelt wurden, sind im Zeitpunkt der unmittelbaren Darlehenstilgung einschließlich der zur Tilgung eingesetzten Zulagen und Erträge in das Wohnförderkonto aufzunehmen; zur Tilgung eingesetzte ungeförderte Beiträge einschließlich der darauf entfallenden Erträge fließen dem Zulageberechtigten in diesem Zeitpunkt zu. Nach Ablauf eines Beitragsjahres, letztmals für das Beitragsjahr des Beginns der Auszahlungsphase, ist der sich aus dem Wohnförderkonto ergebende Gesamtbetrag um 2 Prozent zu erhöhen. Das Wohnförderkonto ist zu vermindern um

    1. Zahlungen des Zulageberechtigten auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag nach § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes bis zum Beginn der Auszahlungsphase zur Minderung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge; der Anbieter, bei dem die Einzahlung erfolgt, hat die Einzahlung der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung mitzuteilen; erfolgt die Einzahlung nicht auf den Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto, hat der Zulageberechtigte dem Anbieter, bei dem die Einzahlung erfolgt, die Vertragsdaten des Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mitzuteilen; diese hat der Anbieter der zentralen Stelle zusätzlich mitzuteilen;
    2. den Verminderungsbetrag nach Satz 5.
    Verminderungsbetrag ist der sich mit Ablauf des Kalenderjahres des Beginns der Auszahlungsphase ergebende Stand des Wohnförderkontos dividiert durch die Anzahl der Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres des Zulageberechtigten; als Beginn der Auszahlungsphase gilt der vom Zulageberechtigten und Anbieter vereinbarte Zeitpunkt, der zwischen der Vollendung des 60. Lebensjahres und des 68. Lebensjahres des Zulageberechtigten liegen muss; ist ein Auszahlungszeitpunkt nicht vereinbart, so gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres als Beginn der Auszahlungsphase. Anstelle einer Verminderung nach Satz 5 kann der Zulageberechtigte jederzeit in der Auszahlungsphase von der zentralen Stelle die Auflösung des Wohnförderkontos verlangen (Auflösungsbetrag). Der Anbieter hat im Zeitpunkt der unmittelbaren Darlehenstilgung die Beträge nach Satz 2 erster Halbsatz und der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto hat zu Beginn der Auszahlungsphase den Zeitpunkt des Beginns der Auszahlungsphase der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung mitzuteilen. Wird gefördertes Altersvorsorgevermögen nach § 93 Absatz 2 Satz 1 von einem Anbieter auf einen anderen auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrag vollständig übertragen und hat die zentrale Stelle für den bisherigen Altersvorsorgevertrag ein Wohnförderkonto geführt, so schließt sie das Wohnförderkonto des bisherigen Vertrags und führt es zu dem neuen Altersvorsorgevertrag fort. Erfolgt eine Zahlung nach Satz 4 Nummer 1 oder nach Absatz 3 Satz 9 Nummer 2 auf einen anderen Altersvorsorgevertrag als auf den Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto, schließt die zentrale Stelle das Wohnförderkonto des bisherigen Vertrags und führt es ab dem Zeitpunkt der Einzahlung für den Altersvorsorgevertrag fort, auf den die Einzahlung erfolgt ist. 1Die zentrale Stelle teilt die Schließung des Wohnförderkontos dem Anbieter des bisherigen Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mit.

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von kingofqueens81
    Das müsste die Gesetzesquelle sein (§ 92a EStG - Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung)
    Da würde ich eher auf den § 93 EStG verweisen.
    Zitat Zitat von kingofqueens81
    Aber gar nicht so einfach zu verstehen
    Das haben Gesetzestexte, vor allem umfangreiche, so an sich. Das Gewünschte ist nicht immer explizit beschrieben.

    Da ich Dir schon eine Antwort ohne würde, hätte und müsste gegeben habe, möchte ich dem nichts hinzufügen.

  12. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von kingofqueens81
    Und ja, ich möchte wieder auf Nummer sicher gehen. Wenn ich jetzt (oder in den nächsten Monaten) die Möglichkeit habe meinen Zinsatz um gut ein Prozent zu reduzieren, dann ist das gut.
    Du musst bedenken, dass der reduzierte Zinssatz erst ab 2023 gilt, sich wegen der langen Vorlaufzeit wieder etwas erhöht und die Zeit bis 2023 möglicherweise auf die Laufzeit angerechnet wird.

  13. Avatar von kingofqueens81
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von Hanomag
    [SIZE=3][FONT=microsoft sans serif]Da würde ich eher auf den § 93 EStG verweisen.
    Das haben Gesetzestexte, vor allem umfangreiche, so an sich. Das Gewünschte ist nicht immer explizit beschrieben.

    Da ich Dir schon eine Antwort ohne würde, hätte und müsste gegeben habe, möchte ich dem nichts hinzufügen.
    Sorry, da hast du recht. Danke dafür!

  14. Avatar von kingofqueens81
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Du musst bedenken, dass der reduzierte Zinssatz erst ab 2023 gilt, sich wegen der langen Vorlaufzeit wieder etwas erhöht und die Zeit bis 2023 möglicherweise auf die Laufzeit angerechnet wird.
    Mir ist schon klar, dass das Forward-Darlehen erst 2023 "greift" und auch die Riesterförderung in dem alten Vertrag bis dahin weiterläuft. Das der Zins aufgrund der Vorlaufzeit höher liegt ist mir auch bewusst. Meine Zinsbindungs beginnt allerdings erst 2023 zu laufen (ja, es gibt auch die Variante, dass die Vorlaufzeit angerechnet wird). Es ist halt eine Wette auf die zukünftige Zinsentwicklung bei der gewinnen oder verlieren kann. Sicherheitsorientiert sehe ich aber die Möglichkeit, meinen Zinssatz jetzt sicher für die Zeit ab 2023 um ein gutes Prozent (!) zu reduzieren. Natürlich kann es sein, dass ich 2023 besser abschließen KÖNNTE. Aber das ist halt nicht sicher...

  15. Avatar von cassio020
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    Standard AW: Riester-Förderung bei Kündigung Riester-Annuitätendarlehen

    Hallo zusammen,

    ich suche derzeit ebenfalls nach einem solchen Anbieter, aber komme nicht weiter:

    ---Zitat-Anfang---
    Die Besteuerung kann man nicht beantragen, es gibt die Möglichkeit (da muss man aber wirklich lange suchen), einen neuen Riestervertrag abzuschließen und das auf das WFK "gebuchte" Guthaben dort einzuzahlen.
    ---Zitat-Ende---

    Kann hier jemand weiterhelfen? Ich freue mich über jeden Hinweis.

    Besten Dank und viele Grüße!

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