ich bin gerade dabei, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Ausschlaggebend für den Erhalt der vollen Förderzulagen ist ja das Bruttojahreseinkommen. Ich bin in der Künstlersozialkasse und kann deshalb als Selbständiger riestern. Ich frage mich nun, was ich als Bruttojahreseinkommen beim Vertrag eintragen soll. Die Betriebseinnahmen inklusive der eingenommenen Umsatzsteuer? Den Gewinn vor steuern? Oder die Einnahmen exklusive der USt.?
Die Künstlersozialkasse erfragt ja bei ihnen eine Schätzung des Einkommens für das jeweilige nächste Kalenderjahr. Dieser Wert ist dann auch der entscheidende für die Bemessung der Riester-Förderung.
Vielen Dank für die Antwort! Richtig, es handelt sich um eine Schätzung, die allerdings nicht dazu führt, dass man am Ende des Jahres eine Nachzahlung oder Erstattung bekommt. Es bleibt bei der Einschätzung. Das wiederum würde ja bedeuten, dass ich als KSK-Riesterer mir Vorteile bzw. Nachteile erschleichen könnte, indem ich gezielte Einschätzung gegenüber der KSK treffe. In sofern möchte die Einschätzung nochmal in Frage stellen.
Habe heute mit der Rentenversicherung Bund telefoniert. Der einzutragende Betrag ist der Gewinn.
Dann muss Dein Steuerbescheid des Vorjahres aber so rechtzeitig vorliegen, dass Du die richtige Höhe der Einzahlungen noch vor Jahresende tätigen kann.
Oder gilt für Selbstständige etwa der Gewinn des Vorvorjahres?
Für die Riester-Förderfähigkeit sind die Deutsche Rentenversicherung und die Zulagenstelle zuständig. Die Informationen, ob eine Förderfähigkeit besteht und wie hoch das Einkommen sind, erfahren diese beiden Stellen von der Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse wiederum erhält jedoch wiederum nichts anderes, als die Schätzung des Einkommens des Selbstständigen.
Siehe dazu auch: https://www.kuenstlersozialkasse.de/...n/beitrag.html unter dem Punkt "Das Arbeitseinkommen, Schätzung des Jahresarbeitseinkommens". Die Nutzung eines Steuerbescheids zur Ermittlung der Schätzung ist dabei rein freiwilliger Natur.