bei Neuabschluss einer z.B. Gebäude - oder Hausratversicherung bewirken Schäden der letzten fünf Jahre bei der Vorversicherung, dass die Versicherungsprämie höher ist als bei einem Abschluss ohne Schäden. Das gilt unabhängig von einer Schadenhöhe auch für Kleinschäden.
Dies ist aus Sicht der Versicherer sinnvoll und nachvollziehbar.
Nicht nachvollziehbar ist für mich, dass die Prämie nach Ablauf der Fünfjahresfrist nicht auf die Höhe einer schadenfreien Versicherung reduziert wird.
Das zwingt ja dann, wenn die "Fünfjahresfrist" abgelaufen ist, nun mit einer weißen Weste einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung abzuschließen.
Da wünscht man sich doch ein flexibleres Verhalten der eigenen Versicherung.
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#2
BenniG
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BenniG
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AW: Schädenwährend der Versicherungszeit
Du kannst ja auch einfach zu deiner bestehenden Versicherung gehen und eine Neuberechnung der Versicherung beauftragen.
Das kenne ich zumindest bei der Autoversicherung so, dass dort oftmals ein niedrigerer Beitrag bei raus kommt, weil etwas am Tarif geändert wurde, wie wenn man einfach im bestehenden Tarif bleibt.
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#3
Reibold
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Reibold
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AW: Schädenwährend der Versicherungszeit
Hallo Konrad4,
ihre Aussage mag bei ihrem Vertrag stimmen, kann man aber nicht auf die ganze Branche übertragen.
Es gibt auch viele Versicherer die im Bereich der Sachversicherung ein Risiko mit Vorschaden entweder zum Normalpreis nehmen oder ganz ablehnen. Das hängt dann meist von der Menge der Schäden und der Schadensumme ab.
Und es gibt auch solche die einen höheren Beitrag verlangen, indem ein Schadenfreiheitsrabatt entfällt. Nach Ablauf von 5 Jahren wird der Rabatt dann aber nach meiner Erfahrung automatisch gewährt.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
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Sicher gibt es viele Sachversicherer, die sowohl mit Normalpreis einen Neuvertrag bewerten als auch Versicherer die bei dieser Konstellation einen Vertrag ablehnen.
Dann sollte man doch dann, wenn bei einem Schaden in der laufenden Versicherung oder bei "mitgebrachtem" Schaden bei Neuabschluss nach Ende der Fünfjahresfrist die Prämie anpassen.
Bei mir bei 2 Schäden Gebäude, in 2015 119,99 € Dichtung Einhebelwasserhahn, in 2017 Sturm Satschüssel mit LNB 186,50 €.
Bei Neuabschluss bei Versicherungen, Kommentar der Versicherung. Schaden ist nun mal Schaden ob 5,-€ oder 50T€.
Man kann das ja bei Recherche im Internet nachvollziehen. Dateneingabe mit oder ohne Schäden. Der Preisunterschied reicht für alle 5 Jahre eine neue Schüssel oder Einhebelarmatur.
Selbst bei ehrlicher Angabe von Schäden in einem Vertrag mit Selbstbehalt von z.B. 250,- € führt dies zu höherer Prämie.
Also nach Ablauf der 5-Jahresfrist Neuabschluss bei einem anderen Anbieter also Anbieterhopping..
Hinweise wie, Kleinschäden bis x€ zahlt man selbst, akzeptiere ich nur wenn solche Positionen nicht versichert sind.
Meiner Meinung nach haben die Versicherungen das bei der Autoversicherung gut gelöst. Jedes Jahr ohne Schaden bringt nachvollziehbar eine günstige Versicherung mit sich. Jeder Schaden führt zu einer nachvollziehbaren Rückstufung.
So kann man sich selbst überlegen, ob ich nun wegen 119,99 € die Versicherung in Anspruch nehme oder ob ich nächstes Jahr doch lieber 3 € weniger Beitrag bezahlen will.
Bei mir war's bei der Leitungswasserversicherung folgendermaßen.
Wasserschaden im Badezimmerbereich in 2013 über ca. 3.600 €.
Undichtigkeit im Hausanschlussbereich in 2016 über ca. 800 €.
Versicherungsprämie sollte um 80% angehoben und eine Selbstbeteiligung von 500 € eingeführt werden. Nachvollziehbar ist natürlich schon, dass die Versicherung hier in den letzten Jahren Verlust gemacht hat, aber die Erhöhung und die Änderung des Vertrages ist nicht nachvollziehbar.
Meiner Meinung nach haben die Versicherungen das bei der Autoversicherung gut gelöst. Jedes Jahr ohne Schaden bringt nachvollziehbar eine günstige Versicherung mit sich. Jeder Schaden führt zu einer nachvollziehbaren Rückstufung.
In der Zwischenzeit kann der Rabatt mittels Aufpreis geschützt werden, so dass selbst Kleinstschäden (vorläufig ohne Konsequenzen*) abgewickelt werden können.
*) Was viele nicht kalkulieren ist, dass man
a) nach mehreren Schäden (auch Kleinstschäden) eine Kündigung bekommt oder
b) aufgrund des im Schatten zurück gestuften Rabatts den Rabattschutz verliert.