ich bin Mitte 2017 beim Fahrradfahren gestürzt und habe mir eine Schultereckgelenksprengung zugezogen. Operiert wurde ich nicht, da es von den meisten Ärzten als Risikoreich eingestuft wurde oder zumindest nicht besser Heilungschancen bestanden. Meiner privaten Unfallversicherung habe ich den Vorfall gemeldet. Nach einreichen der Unterlagen habe ich von der Versicherung einen Schrieb bekommen.
In dem schrieb bieten sie mir eine Regulierung ohne weitere Gutachten an. Ich kann allerdings absolut nicht einschätzen wie ich damit umgehen soll. Ich bin mittleren Alters, momentan habe ich geringe Einschränkungen dadurch, das normale Leben geht. Klettern oder so wäre jetzt aber nicht vollumfänglich möglich. Anbei befindet sich ein Ausschnitt aus dem schrieb.
Im ersten Moment dachte ich das ist ein Angebot, bei der die Versicherung sich schnell aus allem rausziehen mag. Im zweiten Moment ist es schon eine beachtliche Summe, welche ein Gutachter vielleicht nicht mehr so sieht.
Was denkt ihr? Was sind die Risiken, wenn ich sowas annehme? Was gibt es noch zu beachten? Gibt es Experten die in einem solchen Anliegen helfen können? Also Ärzte, ja – aber ich kann ja nicht zu 5 Ärzten gehen und mir eine Meinung holen.
Ist schon ein Batzen Geld - musst du dir überlegen.
Natürlich ist die Versicherung dann für Folgeschäden "raus" - die Frage ist halt, wie lang würde ein Verfahren sonst dauern und ob man Zeit/Lust/Geld dafür hat.
Ich und auch einer meiner Söhne haben sich in den letzten 10 Jahren jeweils einen Kreuzbandabriss zugezogen. Die Abrechnung war Deiner vergleichbar und lautete jeweils wörtlich:
Zum Unfallzeitpunkt war eine Invaliditätsleistung von 100.000 EUR vereinbart. Nach dem ärztlichen Gutachten ist an dem linken Bein von Herrn XXXXX XXXXXXXXXXX eine Funktionsminderung verblieben. Die Funktionsminderung wird mit 1/10 Beinwert beurteilt. Bei Vollverlust sieht die Gliedertaxe einen festen Invaliditätsgrad von 70 % vor. Hiervon 1/10 nach der ärztlicher Beurteilung ergibt einen Invaliditätsgrad von 7 %.
Auf die vertraglich vereinbarte Invaliditätsumme bezogen errechnet sich eine Invaliditätsleistung von 7.000 €.
Die o. g. Versicherungssumme überweisen wir in den nächsten Tagen auf das in ihrer Unfallschadenmeldung angegebene Konto von Herrn .....
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen (§ 11 AUB 88).
Die jeweils gleiche Versicherung hatte jeweils ein Gutachten vom Operateur eingefordert und dessen Ergebnis akzeptiert. Wir haben die Entschädigung jeweils auch akzeptiert, da wir nach den OPn keine erkennbaren Beeinträchtigungen hatten.
Zitat von psporting
Was sind die Risiken, wenn ich sowas annehme?
Dann kannst Du bei Verschlechterungen keine weiteren Forderungen stellen.
Zitat von psporting
Was gibt es noch zu beachten?
Ich weiß ja nicht, wie Du die Beeinträchtigung empfindest. Nach Aussage der Ärzte muss z. B. mein Sohn, weil er zum Unfallzeitpunkt relativ jung war, später mit Arthrose im Knie rechnen. Bis heute verspüren weder er noch ich nennenswerte Beeinträchtigungen.
Deine Beeinträchtigungen sind offensichtlich größer als die unsrigen, dafür hast Du aber auch mit 1/7 etwas mehr zugebilligt bekommen. Aber hast Du das ärztliche Gutachten gesehen? Ohne Einblick in das Gutachten (möglichst des behandelnden Orthopäden) würde ich nicht akzeptieren. Wenn Deine Beeinträchtigungen merklich sind, dann ist durchaus ein Grad von 20 % möglich.
Ich habe jetzt durch das Forum mir eine gute Übersicht verschaffen können. Verstehe jetzt auch dieses zugesandte schreiben von der Versicherung, welches eigentlich nur ein 0815-Angebot ist. Der festgelegte Gliedertaxenwert steht in jeder Tabelle im Netz. Die dauerhafte Beeinträchtigung ist wahrscheinlich die einzige individuelle Einschätzung der Versicherung, welche aber auch nur so ausgelegt wurde um auf einen runden Betrag dafür zu kommen.
Mein Resümee daraus ist, das ich jetzt noch mit zwei meiner behandelnden Ärzte einen Termin zur Durchsprache ausmache. Eventuell noch mit der Krankenkasse oder der Verbraucherzentrale.
Wie schaut es den aus wenn ich das Angebot ausschlage und dann ein Gutachter die Beeinträchtigung festlegt. Bekomme ich dann wieder ein schreiben/Angebot, welches dann eventuelle Spätfolgen ausschließt? oder ist das dann nicht so formuliert das danach nix mehr möglich ist?