Steuerbescheid mit Vorbehalt der Nachprüfung - Einspruch erforderlich/sinnvoll?
Hallo Zusammen, ich habe da folgende Frage, auf die ich auch nach längerem Suchen im Netz keine richtige Antwort gefunden habe:
Wenn ein Steuerbescheid den Vermerk trägt "unter Vorbehalt der Nachprüfung" (VdN), betrifft das nur das Finanzamt oder auch den Steuerpflichtigen? Ist dieser auch für den Steuerpflichtigen "offen" oder muss/sollte er Einspruch dagegen einlegen, wenn der Steuerpflichtige noch weitere einkommensmindernde Sachverhalte in Form einer überarbeiteten Steuererklärung einreichen möchte?
AW: Steuerbescheid mit Vorbehalt der Nachprüfung - Einspruch erforderlich/sinnvoll?
Der ist für beide Seiten offen. 4 Jahre wenn ich das richtig im Kopf habe. Da alle für den Steuerpflichtigen positiven Urteile verarbeitet werden können, wird das nur selten gemacht.Würde Mir Gedanken über den Hintergrund machen.