Ich hab da was gefunden, wäre schön gewesen,
der ein oder andere Versicherungsprofi hätte schon einen Fingerzeig in diese Richtung gegeben.
§ 40
Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) 1Erhöht der Versicherer auf Grund einerAnpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang desVersicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer denVertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mitsofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens derErhöhung, kündigen. 2Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in derMitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. 3Die Mitteilung muss demVersicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhungder Prämie zugehen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versichererauf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzesvermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.