Wann folgenloser Versicherungswechsel nach Inanspruchnahme von Rabattschutz?

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  1. Avatar von pgd
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    Standard Wann folgenloser Versicherungswechsel nach Inanspruchnahme von Rabattschutz?

    Moin,

    ich weiss, dass die gegen Aufpreis angebotenen Rabattschutz-Optionen die Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse nach einem selbstverschuldeten Schaden nur abwenden, solange man bei derselben Versicherung bleibt.

    Wie lange muss man mit Rabattschutz nach einem solchen Ereignis denn bei jener Versicherung bleiben, bevor man wieder ohne nachträgliche Rückstufung der SF-Klasse die Versicherung wechseln kann? Die 3 Folgejahre nach dem Schaden?

    Danke!
    pgd

  2. Avatar von Experte
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    Standard AW: Wann folgenloser Versicherungswechsel nach Inanspruchnahme von Rabattschutz?

    Deine Frage könnte man nur beantworten, wenn bekannt wäre mit welcher SF-Einstufung und in welchem Jahr dein Vertrag bei diesem Versicherer begonnen hat.
    Außerdem müsste man die Jahre kennen, wann Schäden waren und wie viele.
    Und außerdem müsste man die Rückstufungstabelle deines Tarifes haben.

    Daher meine Empfehlung, wende dich an deinen Versicherungsvermittler, der dir dies auf Knopfdruck mitteilen kann.

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