Guten Abend,
ich bin seit 01.11. bei einer PKV versichert und habe bereits eine erste Rechnung eingerichtet. Daraufhin musste ich Schweigepflichtentbindungen unterschreiben. gegenüber dem Hausarzt, dem Facharzt und meiner alten GKV.
Die Krankheit, die bei mir nun festgestellt worden ist, kann vermutlich kostspielig sein, ansonsten würde die PKV hier wohl nicht nachforschen wollen. Die Tests zur Diagnose wurden bislang noch nie gemacht. Insofern wird die PKV hierzu nichts finden können. Voruntersuchungen hierzu gibt es auch nicht.
Dennoch vermute ich, dass die PKV eine Rückabwicklung anstreben wird.
Für mich stellt sich die Frage, wie es dann weiter geht? Ich stünde ohne Krankenversicherung da.
Da ich PKV versichert war, kann ich dann nicht mehr zurück in die GKV? Gilt diese Aussage auch dann noch, wenn mein Vertrag rückabgewickelt worden ist? Wäre es dann so, als wäre ich nie PKV versichert gewesen? Müsste mich dann meine vorherige GKV wieder aufnehmen oder könnte diese ablehnen?
Aufgrund der jetzigen Diagnose nimmt mich keine PKV mehr auf. Und um ehrlich zu sein, habe ich keine Lust mich in jeder Praxis wegen eines möglichen Basistarifs schief anschauen zu lassen.
Über Hinweise, Tips und Meinungen wäre ich dankbar.
Guten Abend,
ich bin seit 01.11. bei einer PKV versichert und habe bereits eine erste Rechnung eingerichtet. Daraufhin musste ich Schweigepflichtentbindungen unterschreiben. gegenüber dem Hausarzt, dem Facharzt und meiner alten GKV.
Die Krankheit, die bei mir nun festgestellt worden ist, kann vermutlich kostspielig sein, ansonsten würde die PKV hier wohl nicht nachforschen wollen. Die Tests zur Diagnose wurden bislang noch nie gemacht. Insofern wird die PKV hierzu nichts finden können. Voruntersuchungen hierzu gibt es auch nicht.
Dennoch vermute ich, dass die PKV eine Rückabwicklung anstreben wird.
Anstreben kann sie viel, klappen wird das aber nicht wenn die Krankheit nie diagnostiziert wurde. Sorgen musst du dir nur machen wenn du bei den Gesundheitsfragen gelogen hast.
Völlig richtig, was Malapascua schreibt. Ein Krankenversicherer kann ihnen ja nicht einfach eine Kündigung aussprechen, nur weil sie jetzt Sorge haben, dass ihre Kosten zu hoch werden könnten.
Gibt es denn einen Anlass für sie zu denken, dass sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, also in der Hauptsache die angesprochenen Gesundheitsfragen aus dem Antrag, verletzt haben.
Ansonsten ist der Vorgang des Krankenversicherers nicht außergewöhnliches, was sie besorgen müsste.
Völlig richtig, was Malapascua schreibt. Ein Krankenversicherer kann ihnen ja nicht einfach eine Kündigung aussprechen, nur weil sie jetzt Sorge haben, dass ihre Kosten zu hoch werden könnten.
Im Gegenteil, so eine ernsthafte Erkrankung ist jetzt eigentlich perfekt um das Verwöhnprogramm der PKV voll zu nutzen. Krankenhausaufenthalte, häufige Arztbesuche,...da merkt man den Unterschied deutlich.