Zitat von
hanneswurst
Ich nehme an, wir würden Geld verschenken, wenn wir über den Höchstbetrag hinaus Geld in die Basisrente investieren.
Ich vermute mal, dass die Überzahlungen steuerlich wie die Beiträge an eine normale private Rentenversicherung behandelt werden. Da der Höchstbetrag überschritten wird, wird die Zahlung aus versteuertem Einkommen geleistet und muss deshalb bei der Rentenzahlung anteilig nur mit dem reduzierten Ertragsanteil versteuert werden.
So zumindest werden Überzahlungen bei der Riesterrente behandelt.