Finanzierung über Wohnriester - Nachträglicher Grundbucheintrag
Hallo zusammen,
ich bespare seit einigen Jahren einen Wohnriestervertrag. Ursprünglich war dieser zur Umschuldung, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist des Bankdarlehens, gedacht.
Geplant war damals der Neubau eines Einfamilienhauses an dem ich selbst Eigentümer bin.
Durch Veränderungen im privaten Umfeld ist es nun so, dass ich zusammen mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) deren Elternhaus an- und /-umbauen werde.
Es wird neuer Wohnraum geschaffen.
Aufrund der Tatsache, dass wir (noch) nicht verheiratet sind, bin ich zunächst jedoch nicht als Eigentümer dieser Immobilie im Grundbuch eingetragen.
Somit kann laut Aussage meines Bankberaters das Geld aus dem Wohnriester nicht für die Finanzierung verwendet werden, da es sich eben nicht um selbstgenutztes Wohneigentum handelt.
Meine Frage an dieser Stelle wäre nun, ob es hier vielleicht irgend ein Hintertürchen gibt, wodurch die Verwendung der Gelder aus diesem Vertrag dennoch möglich ist.
Was ist z.B., wenn ich nach Heirat dann nachträglich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden?
Ich bin über jede Information dazu dankbar, da ich im Internet nicht wirklich vergleichbare Fragestellungen finden konnte.
AW: Finanzierung über Wohnriester - Nachträglicher Grundbucheintrag
Du wärst ja schön blöd wenn du dein Geld ohne eigene Absicherung in das Objekt steckst. Somit würde ich auf Eintragung als Eigentümer bestehen oder wie habt ihr euch das Ganze im Falle einer Trennung vorgestellt?
AW: Finanzierung über Wohnriester - Nachträglicher Grundbucheintrag
Hallo micpit, möglicherweise hast du Recht, aber den Hinweis darauf kann man tätigen, zumal Flolito seine Aussage ja mit einer Frage abschließt.
Bitte erkundige dich auch ganz genau, was da privatschriftlich verbindlich vereinbart werden kann.
Zu deiner eigentlichen Frage sei gesagt, bzw.angefragt, wann du Eigentümer werden willst. Bei Beantragung des Darlehens und Verwendung der Fördermittel muss die Bausparkasse ja den Verwendungszeck kennen und berüscksichtigen, da es ein Bauspardarlehen sein wird, welches eben diesen Kriterien unterliegt.
Die Definition Berücksichtigung "unschädliche Verwendung der Fördermittel" aus Riester ist noch mal eine ganz andere Angelenheit, die sich sicher im Nachgang klären lässt, nicht aber die Verwendung der Bausparmittel, wobei wir nicht wissen ob du einen zugeteilten Wohnriester einbringen möchtest oder diesen vorfinanzieren willst.
AW: Finanzierung über Wohnriester - Nachträglicher Grundbucheintrag
Also geplant ist es, dass ich nach Heirat im Grundbuch als Miteigentümer (50/50) eingetragen werden.
Der Darlehensvertrag für die Finanzierung des Umbaus läuft eh komplett auf meine Partnernin.
Wir stellt sich eben jetzt die Frage, ob ich irgend eine Möglichkeit habe, zulangenunschädlich an das angesparte Guthaben aus dem Wohnriester zu kommen, um es z.B. als Sondertilgung für das Bankdarlehen hernehmen kann.
AW: Finanzierung über Wohnriester - Nachträglicher Grundbucheintrag
Die Finanzierung für den Um-,Anbau steht, schrieben sie, geheiratet werden soll auch, dann lautet die Antwort: Ja, bringen sie es zur Tilhgung, wenn sie verheiratet sind und dann Miteigentümer werden.
Ich kann jetzt nicht ganz erkennen, wo das Geld jetzt schon benötigt wird, ungeachtet der Tatsache, dass ich mit Riester kein bestehendes Darlehen ablösen würde, was aber eine andere Diskussion darstellt.
AW: Finanzierung über Wohnriester - Nachträglicher Grundbucheintrag
Hallo zusammen,
also ich hatte auch mit meiner Frau einen Bau-Riester abgeschlossen. Problem dabei war dann aber dass aus Haftungsgründen meine Frau Eigentümerin des Grundstücks wurde und alleine im Grundbuch steht.
Das hat meine baufinanzierende Bank nicht beachtet, also wurden die Bausteine der Finanzierung die auf mich liefen umgeändert (Rückwirkend) und nur meine Frau hat den Wohn-Riester.
LG
Kurti