Macht es zu diesem Zeitpunkt sinn mein TA Darlehen zu kündigen?
Hallo zusammen,
ich habe zur Hausfinanzierung 7/2011 ein TA Darlehen über 60.000 Euro aufgenommen (Sparzins 1% - Sollzinssatz 3,95%).
Bis Ende 2017 waren auf der Ansparseite 15876 Euro (26,4%)
Aktuell 17680 Euro (29%)
In der Grafik gibt es einen Balken bei 41%
Bei meiner Hausbank bekomme ich derzeit ein Forward-Darlehen (Auszahlung 30.09.2021) zur Ablösung dieses Bausparvertrages zu einem Zins von 1,42 eff.
Nun meine Fragen.
Macht es Sinn dieses TA Darlehen abzulösen?
Was bedeuten die 41% in der Grafik?
Gibt es bessere Möglichkeiten?
AW: Macht es zu diesem Zeitpunkt sinn mein TA Darlehen zu kündigen?
Hallo,
die 41% bedeuten, dass man 41% von der Bausparsumme erreichen muss um eine Zuteilung zu erhalten.
Mit der Zuteilung wird dann das Vorausdarlehen abgelöst. Im Bauspardarehen kann man dann jederzeit ablösen.
Ich gehe mal davon aus, dass das Vorausdarlehen fest bis zur Zuteilung ist, d.h. da kann man nur ablösen
gegen Vorfälligkeit.
AW: Macht es zu diesem Zeitpunkt sinn mein TA Darlehen zu kündigen?
Warum gegen Vorfälligkeitszinsen ablösen? Er spricht doch von einem Forwarddarlehen und das wird - so fest bis Zuteilung vereinbart und keine Zuteilung innerhalb von 10 Jahren - nach 10 Jahren nach BGB §489 gekündigt und auf dieses entsprechende Datum wird auch das Forwarddarlehen ausgerichtet.
Die Höhe des Darlehens wird nach dem Voausdarlehen minus Bausparguthaben ausgerichtet.
AW: Macht es zu diesem Zeitpunkt sinn mein TA Darlehen zu kündigen?
Hallo, und danke für die Antworten.
Mein Plan war nach BGB
§489
zu kündigen und dann den Rest 60000-Ansparung mit dem Forwarddarlehen zu tilgen.
Bin ich also auf dem richtigen Weg????
Grüße, HANZ.
P.S. Widerruf eines anderen Darlehens habe ich bis zur 2.ten Instanz vor dem OLG Hamm durch, leider verloren.
Ich war zu spät, 2 Monate früher hätte das OLG für mich entschieden. Leider ist ein gleiches Urteil in Karlsruhe kurz vorher revidiert worden.
AW: Macht es zu diesem Zeitpunkt sinn mein TA Darlehen zu kündigen?
Nun ja, bei den WRI sind die Fehler schon eigentlich klarer... wenn sie denn vorliegen. Die Rechtssprechung ist ja weiter.
Wenn in den AGB die Aufrechnungsverbotsklausel beinhaltet ist, wäre das auch eine Möglichkeit. Zwar noch nicht höchstrichterlich entschieden, aber es liegt ein Fall zur Klärung mit NZB beim BGH, XI ZR 450/18.
Die Frage ist, ob man überhaupt eine VFE zahlen müsste. Denn meist sind die Zinssätze bei den Vorausdarlehen i.V.mit einem BSV nur "bis zur Zuteilungsreifen" befristet angeben. Aber kein explizit genaues Datum. Wäre m.M.nach auch ein Angriffspunkt. Keine feste Zinsbindungsfrist, keine VFE (weil eigentlich analog wie bei variablen Zins)