Zitat von
noelmaxim
Hier auch noch mal, ich lehne Riester in keinster Weise grundsätzlich ab, aber den Riester kombiniert in oder mit der Finanzierung, sprich die Inanspruchnahme vor Rentenbeginn.
Gerne lasse ich eine Restschuld zu Rentenbeginn stehen, bzw. akzeptiere diese, was eine geringe Tilgung nach sich zieht und auch einen Effekt erzielt, erzielen kann und argumentiere, die kannst du dann aus der 30%igen Kapitalauszahlung aus dem Riester bei Rentenbeginn tilgen, aber vor Rentenbeginn beziehe ich Riester nicht ein. Da lasse ich dem Verbraucher der die Förderung und Zulagen erhaschen will die Rente und ihm dieses mehr dann im Rentenalter auch versteuern, so dass dann immer noch ein mehr an Rente übrig bleibt.