Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

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  1. Avatar von Thomas109
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    Standard Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Hallo, ich hoffe, ich drücke mich richtig aus und ihr versteht mich.

    Mitte 2009 habe ich eine Immobilie erworben , die mit einemn Wohnriester von Schwäbisch Hall finanziert wird.

    Der Bausparvertrag wird monatlich von mir bespart und für das Vorausdarlehen werden nur Zinsen gezahlt. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, löst er das Vorausdarlehen ab.
    Es fließen die Riester Zulagen in den Bausparvertrag. Außerdem genoss ich seit 2009 diesen Steuervorteil in Höhe von 2100 EUR jährlich, weil ich soviel jährlich anspare.

    Ich würde gerne, dieses ganze Wohnriesterkonstrukt beenden und einfach in einem Jahr (dann müsste das Vorausdarlehen ja kündbar sein) ein annuitätendarlehen abschließen und dieses dann abzahlen, weil die Zinssätze deutlich geringer sind als in 2009---natürlich wohne ich weiterhin in meiner Immobilie.


    1. Was passiert mit den Zulagen und den STeuervorteilen aus der Vergangenheit? Muss ich diese zurückzahlen, auch wenn ich weiter in die Immobilie zahle-allerdings nicht mehr in einen Wohnriestervertrag sondern in ein normales Annuitätendarlehen und drin wohne?

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Die Versteurung entsteht, weil ich Riester in meine Finanzierung mit eingunden habe und dies geschieht meistens uninformiert und schlecht beraten, um nicht zu schreiben, das nicht wenige Verbraucher dazu "veruteilt" werden, weil es anders ggf. bei der Volksbank oder der Sparkasse nicht zugesagt wird, ganz gleich ob dem so ist oder dies nur voregegen wird. Ganz zu schweigen davon, dass vieles verschwiegen wird und/oder nicht vollkommen aufgeklärt wird.

    Da ich es in meine Finanzierung eingebunden habe, muss ich es nachgelagert versteuern und wenn ich mich nicht für die Einmalversteuerung entscheide, geschieht das bis zum 85. Lebensjahr und da dies aufgrund meiner seinerzeit gezeichneten Finanzierung inkl. Wohnriester erforderlich wird, habe ich somit auch erst mit 85. meine Schuld zurück geführt.

    Die Nachversteuerung ist ein Teil der gewählten Finanzierung, ein erforderlicher Teil der Rückführung meiner seinerzeit aufgenommenen und finanzierten Gelder!

    Weiß überhaupt nicht, was es da zu diskutieren gibt und du nicht verstehst, verstehen willst, worum es mir geht, was ich meine und damit sagen will.

    Binde ich Riester nicht ein, zeichne es parallel und habe meine Immobilie bis zum Rentenalter bezahlt, dann ist sie auch bezahlt und vor allem, ich profitiere von höheren Einnahmen!

  3. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Batman_bu, soll ich jezt alle Threads durchsuchen und aufzeigen, was ich zu Wohnriester zu sagen hatte???
    Nö, um Gottes Willen, dann wird das hier nachher wieder so ein Roman.
    Nein, lies selber, das was du uns allen aufzeigen willst, wurde vom TE nicht erfragt und möchtest du ihm irgendetwas sagen, sag und schreib es ihm! Ich hindere dich nicht daran.
    Ich weise dich bei Gelegenheit darauf hin, dass die Varianten, die du da so aufzählst, alle nicht erfragt wurden. Das wird dann aber leider pausenlos passieren. Warum? Ganz einfach: Die lieben TE kennen im Zweifel nur einen Teil der Hintergründe und stellen daher unpräzise Fragen. In diesem konkreten Fall steht nur, dass der TE das Wohnriesterkonstrukt beenden will. Da steht aber nicht, dass er grundsätzlich komplett aus Riester raus will.
    Ja, wenn man es nur so versteht oder verstehen will, dann ist das ganze Thema nach zwei Sätzen vorbei. Dann gibt es neben deinen zwei Wegen nur noch einen, und deine beiden sind im Zweifel eben sehr teuer. Wenn man VERNÜNFTIG BERÄT, dann sollte man auch andere Wege aufzeigen. Ich maße mir nicht an, über alle Details von Riester umfassend beraten zu können. Deswegen gebe ich hier Denkanstöße. Du hingegen machst das nicht, du sagst nur a oder b und fertig. Und das ist im Zweifel eine sauteure Aussage für die TE. Aber das zu verstehen erfordert eine gewisse Einsichtbereitschaft deinerseits, Hanomag verzweifelt da ja auch pausenlos dran.


    All das was du jetzt kundgibst, war vom TE nicht erfragt, entsprechend habe ich die Aussage das beenden zu wollen als Grundlage genommen und mich darauf bezogen und das auch bekräftigen wollen!! Die Option oder Optionen, die auf weiter so oder ähnlich weiter so fußen und gründen soll dein Part sein, ich habe mich damit nicht beschäftigen wollen, es entspricht nicht meiner Meinung zu dem Thema, es ist nicht meine Empfehlung.
    Gut. Dann empfiehlst du dem TE also zigtausende EURO zurückzuzahlen oder aber das WFK zu aktivieren. Sehe ich das richtig? Ich halte das ohne Kenntnis der Hintergründe jeweils für eine sehr dumme Empfehlung. Und im Ergebnis ist das dann keine korrekte Aussage, weil eben deutlich mehr Möglichkeiten bestehen.

    Bitte, deine Bühne, nur lass mich raus, meine Aussage zu dem Thema steht und viel falsches war nicht dabei
    1. Wenig Falsches reicht hier auch schon. Wird teuer für den TE, wenn er sich auf deine Aussagen verlässt. Hoffen wir, dass er es nicht tut.
    2. Wenn man nur 25% der Fakten nennt, dann fehlt eben ne ganze Menge. Und dann kann man es lieber gleich lassen.
    3. Ich habe sehr deutlich geschrieben, wie man deine Aussagen lesen kann, nein, muss. Das ist dann eine Falschaussage.
    Im Falle von Beratung wäre das vermutlich eine Falschberatung und entsprechend könnte ich mir durchaus Haftunsgrisiken vorstellen, wenn jemand da so beraten würde-

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Nein Batman_bu, du vergisst was entscheidendes, es geht auch um die Anschlussfinanzierung ja vom Kern sogar um eine Finanzierung und im Zuge dessen, habe ich kundgetan, was ich empfehle, bzw. habe meine Aussagen darauf beschränken wollen.

    Wären wir hier fair und bezogen auf den Eingangspost in eine sachliche Diskussion gekommen, hätten wir Berechnungen durchführen und darstellen können, Fakten schaffen können, ja Mehrwerte - von mir aus auch für mich - schaffen können, stattdessen geht es um mich und mein Riester Wissen!

    Ja, es geht euch - so liest es sich für mich - um mich, weniger um den TE und sein Anliegen.

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die Versteurung entsteht, weil ich Riester in meine Finanzierung mit eingunden habe
    Nein, eine Riesterrente muss immer versteuert werden. Sie hat gegenüber anderen Rentenprodukten den großen Vorteil, dass sie über den Wohnriester noch vor Rentenbeginn ausgezahlt werden kann. Der Kunde bekommt sein Geld incl. Förderung zu Lebzeiten zurück. Bei jeder anderen Rente muss er beinahe 100 Jahre alt werden, um alles zurück zu bekommen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Da ich es in meine Finanzierung eingebunden habe, muss ich es nachgelagert versteuern und wenn ich mich nicht für die Einmalversteuerung entscheide,
    Siehe es mal von der positiven Seite. Mit dem Wohnriester hast Du das Privileg, dass Du die Einmalversteuerung wählen kannst. Hierbei werden nur 70 % der Rente versteuert und man kann auch noch dagegen steuern. Ich z. B. werde im nächsten Jahr die Heizung meiner vermieteten Wohnimmobilien erneuern lassen. Mit der sofortigen Abschreibung der Kosten kann ich mein Wohnförderkonto steuerfrei stellen und die ohnehin steuerbegünstigte Kleinbetragsrente meiner Frau auf einen noch geringen Steuersatz zurückführen.
    geschieht das bis zum 85. Lebensjahr und da dies aufgrund meiner seinerzeit gezeichneten Finanzierung inkl. Wohnriester erforderlich wird, habe ich somit auch erst mit 85. meine Schuld zurück geführt.
    Da andere Renten bis zum Tod steuerpflichtig sind, wird deren Steuerschuld erst bis dahin zurückgeführt sein. Zusätzlich besteht bei anderen Renten das Nichterlebensrisiko.
    Die Nachversteuerung ist ein Teil der gewählten Finanzierung, ein erforderlicher Teil der Rückführung meiner seinerzeit aufgenommenen und finanzierten Gelder!
    Ich sehe es anders. Die Nachversteuerung meiner Riesterrente hat mit meiner Finanzierung nichts zu tun, sie ist und bleibt die Nachversteuerung der Rente.
    Weiß überhaupt nicht, was es da zu diskutieren gibt und du nicht verstehst, verstehen willst, worum es mir geht, was ich meine und damit sagen will.
    Den gebe ich zurück. Und es wird höchste Zeit, dass Du Dich endlich auf den Riester einlässt.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Binde ich Riester nicht ein, zeichne es parallel und habe meine Immobilie bis zum Rentenalter bezahlt, dann ist sie auch bezahlt
    aber zu einem höheren Preis, weil Dir dort das Riesterkapital fehlt und Du für das ersatzweise eingesetzte Kapital auch noch Zinsen zahlen musst. Deshalb besteht eher die Gefahr, dass die Immobilie nicht bis zum Rentenbeginn bezahlt ist.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    und vor allem, ich profitiere von höheren Einnahmen!
    die Dir zuvor vorenthalten wurden, die Du erst einmal erleben musst und die auch noch lebenslang steuerpflichtig sind.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    1)Vielleicht
    2) im Zweifel
    3) ggf.
    4) evtl.

    Batman_bu, frag ihn doch einfach, vielleicht wäre uns dann einiges erspart geblieben und man hätte sich mehr um den TE und seine Belange kümmern können.

    Ja natürlich Haftungsfragen und Haftungrisiken, begleitet meine tägliche Arbeit, zurecht und zum Schutze des Verbrauchers im übrigen und meine Empfehlungen und meine Beratung stützt sich sogar darauf und ohne Wohnriester sind die Risiken geringer, im übrigen nicht nur für mich, für den Verbraucher auch!!

    Ich habe den Verbrauchern das alles nicht angeboten, als das nicht wenige das gleiche berichten, zu dem gibt es genügend Experten, die Wohnriester bis ins Detail alternativ fundiert anbieten.

    Im übrigen, die Vermögensschadenshaftpflicht habe ich in 26 Jahren noch nie in Anspruch nehmen müssen und nicht ansatzweise musste auch mal ein Gericht mit meinen Machenschaften im Bezug auf Beratung beschäftigen und das bleibt auch so.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Hanomag, ja, muss der andere auch versteuern, natürlich, aber das tut er aus oder von weiteren Einnahmen, ebenfalls mit einer bezahlten Immobilie, die er aus dem Nettolohn zu Zeiten wo er gearbeitet hat entschuldet hat.

    Wirtschaftlichkeitsberrachtungen haben doch hier im Bezug auf Wohnriester noch nie fundiert im Detail stattgefunden und es geht wohl auch gar nicht darum, auch kann man das ganzheitlich gar nicht, da man seine individuelle Rehtensituation noch nicht kennt, ungeachtet der Tatsache, das nirgendwo im Bereich Finanzierungen so viele Fehlberatungen stattfinden, wie bei Wohnriester und ganz sicher bin ich daran nicht schuld!!

  8. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die Versteurung entsteht, weil ich Riester in meine Finanzierung mit eingunden habe und dies geschieht meistens uninformiert und schlecht beraten, um nicht zu schreiben, das nicht wenige Verbraucher dazu "veruteilt" werden, weil es anders ggf. bei der Volksbank oder der Sparkasse nicht zugesagt wird, ganz gleich ob dem so ist oder dies nur voregegen wird. Ganz zu schweigen davon, dass vieles verschwiegen wird und/oder nicht vollkommen aufgeklärt wird.

    Da ich es in meine Finanzierung eingebunden habe, muss ich es nachgelagert versteuern und wenn ich mich nicht für die Einmalversteuerung entscheide, geschieht das bis zum 85. Lebensjahr und da dies aufgrund meiner seinerzeit gezeichneten Finanzierung inkl. Wohnriester erforderlich wird, habe ich somit auch erst mit 85. meine Schuld zurück geführt.

    Die Nachversteuerung ist ein Teil der gewählten Finanzierung, ein erforderlicher Teil der Rückführung meiner seinerzeit aufgenommenen und finanzierten Gelder!

    Weiß überhaupt nicht, was es da zu diskutieren gibt und du nicht verstehst, verstehen willst, worum es mir geht, was ich meine und damit sagen will.

    Binde ich Riester nicht ein, zeichne es parallel und habe meine Immobilie bis zum Rentenalter bezahlt, dann ist sie auch bezahlt und vor allem, ich profitiere von höheren Einnahmen!
    Man muss schon von gleichen Bedingungen ausgehen, wenn man diese Varianten vergleichen will. Eine Finanzierung, bei der jedes Jahr zusätzlich Riester zur Tilgung eingesetzt wird, ist unter sonst gleichen Bedingungen schneller entschuldet.

    Variante 1 wäre also, Kredit iHv z.B. 300.000 EUR mit 2% Zinsen und 2% Tilgung ohne Riester -> rund 35 Jahre bis zur vollständigen Rückzahlung. Parallel wird ein Riesterprodukt gespart.
    Variante 2 wäre Kredit iHv z.B. 300.000 EUR mit 2% Zinsen und 2% Tilgung sowie zusätzlich 2100 EUR Sondertilgung durch Riester. Rund 27 Jahre bis zur Rückzahlung.

    Wir tun so, als wäre Variante 1 und 2 jeweils nach 35 Jahren in Rente, also Entschuldung zum Rentenbeginn, um das ganze vergleichbar machen zu können.

    In beiden Varianten sind 35 Jahre lang Riesterzahlungen geflossen, in Variante b) wird einfach nach 27 Jahren noch 8 Jahre weiter gespart.
    -> Wohnförderkonto dann zu Beginn der Rente rund 88.700 EUR
    -> Sparkonto mit 0% verzinst -> 8*2100 EUR -> 18.600 EUR
    -> zusätzlich rund 8 Jahre keine Leistungsrate mehr, mit 0% verzinst -> 96.000 EUR
    -> Versteuerung des WFK von 88.700 EUR sowie des Riesterguthabens von 18.600 EUR. -> 107.300 EUR.

    Variante a)

    Entschuldung bei Rentenbeginn.
    Riesterguthaben aus z.B. Fonds i.H.v. ->

    Verzinsung z.B.
    2% ->107 TEUR
    3% ->130 TEUR
    4% -> 161 TEUR
    5% -> 199 TEUR

    Muss natürlich versteuert werden.

    Ist jetzt nur ein willkürliches Beispiel und eventuell ist da irgendwo ein Rechenfehler, aber vom Grundprinzip her lässt es sich so vergleichen. Wie gut muss also die Verzinsung bei einem unabhängigen Riesterprodukt sein, um den Tilgungseffekt schlagen zu können?

    Ich sage nicht - um das hier klarzustellen - dass ich Riester gut finde. Ich finde nur, dass man gewisse Vorteile nicht einfach unter den Tisch fallen lassen sollte. Je nach Variante ist eine Einbindung von Riester in die Finanzierung durchaus vorteilhaft.

    (Und dann kommen da noch nicht ganz irrelevante steuerliche Aspekte dazu, siehe Beitrag von Hanomag...)

  9. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Nein Batman_bu, du vergisst was entscheidendes, es geht auch um die Anschlussfinanzierung ja vom Kern sogar um eine Finanzierung und im Zuge dessen, habe ich kundgetan, was ich empfehle, bzw. habe meine Aussagen darauf beschränken wollen.
    Unsinn, ich habe explizit erwähnt, dass die Finanzierung unabhängig von Riester fortgeführt werden kann, OHNE DIE FÖRDERUNG UND STEUER zurückzahlen zu müssen.
    Batman_bu, frag ihn doch einfach, vielleicht wäre uns dann einiges erspart geblieben und man hätte sich mehr um den TE und seine Belange kümmern können.
    Das hättest du machen sollen, bevor du deine Empfehlung abgegeben hattest. Ich habe dann korrigierend gesagt, dass deine Aussagen nicht umfassend sind und weitere Varianten fehlen. Kannst du drehen und wenden wie du willst, das kann hier jeder nachlesen.

    Wären wir hier fair und bezogen auf den Eingangspost in eine sachliche Diskussion gekommen, hätten wir Berechnungen durchführen und darstellen können, Fakten schaffen können, ja Mehrwerte - von mir aus auch für mich - schaffen können, stattdessen geht es um mich und mein Riester Wissen!
    Schieb das man ruhig uns in die Schuhe, aber wenn du den Weg beschreiten willst, dann hast du zuerst den korrekten Pfad verlassen.

  10. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Ist halt beliebig kompliziert - Abschlussgebühren/laufende Kosten/Steuerermäßigung in der Ansparzeit ...

    Wenn ein Ehepaar mit 2 Kindern je einen Vertrag mit 2x175€ und 2x300€ Zulagen bespart brauchen sie für die 2x2100€ nur 2x1625€ selber einzahlen und bekommen vielleicht noch 2x365€ Steuererstattung - Nettoeigenanteil wäre dann 2x1260€ - wenn man das bis zum Rentenantritt ansparen kann und möglichst kurz vor Renteneintritt damit tilgen kann, bleibt das Wohnförderkonto klein.
    Bei 35 Jahren wären das netto gezahlte 88200€ für beide zusammen - und 147000€ die man (ohne Zinsen) angespart hätte - 58800€ Zulagen und Steuervorteil.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Batman_bu,

    es ist Aufgabe des Beraters, der Bank, des Finanzierungsmaklers, die Varianten gegenüber zu stellen und vergleichbar zu machen. Ob das immer geschieht, ich wage es zu bezeweifeln, unterstellen wir aber mal, das geschieht. Kann man dann hier nur die wirtschaftliche Betrachtung als Entscheidungskriteriium nehmen?

    So wie du fragst, welche Rendite z.B. der Riesterfonds erzielen muss (du fragst das ja zurecht), so muss man auch fragen und hinterfragen

    - wie stellt sich die Restschuld, wenn du die Immobilie verkaufen willst (nicht mit den Zulagen, das ist klar, die kann man umswitchen)
    - wie sieht meine Rentensituation (im Bezug auf die nachgelagerte Versteuerung) aus?
    - wie sehen die Rentengestze ((im Bezug auf die nachgelagerte Versteuerung) im allgeinen aus?
    - wie steht es um Riester im allgemeinen in 30 Jahren??? Trotz dem wohl bestehenden Bestandsschutz, aber wer garantiert mir da wirklich, dass Riester sich erhalten wird?
    - was ist, wenn ich arbeitslos werde, aber die Immobilie trotzdem weiter entschulden kann und will und es keine Kinderzulage, aber auch kein nennenswertes Einkommen gibt oder ich Einnahmen woanders her (Kapitaleinkünfte) beziehe?
    - was passiert bei Verkauf innerhalb der Zinsfestschreibungszeit (10 Jahre) mit der Restschuld im Bezug auf Vorfälligkeitsentschädigung, zumal die Vorausdarlehen keine Sondertilgungen erlauben, die bei der Berechnung der VFE in Abrechnung gestellt werden müssen?
    - usw.usw.usw.


    Will ich mich das wirklich alles fragen, weil ich eine Immobilie finanzieren will und noch ganz andere Entscheidungen treffen muss, bzw. mich auch noch um ganz andere Dinge (z.B. Neubau) kümmern und sorgen muss? Muss und will man so viele unbekannte Größen auf sich nehmen, um zu wissen, was mich die Entschuldung denn gekostet hat, ungeachtet der Tatsache, dass Wohnriester immer nur ein Teil der Finanzierung ist und es die anderen Bausteine auch noch zu besprechen und zu bedenken gibt? Hier:

    1) 4-5 Finanzierngsbausteine?
    2) Unterschied Vorausdarlehen versus Annuitätendarlehen?
    3) Thematik Bausparen im allgemeinen??
    4) Welcher Wohnriestertarif ist der beste und deckt der sich mit der richtigen Auswahl der Bank, bietet diese Bank dann auch den besten Vorausdarlehenszins an? Lässt sich das alles flexibel und vor allem unabhängig kombinieren und dazu dann auch noch der Zins der anderen benötigten Darlehen?

    Mal ganz ehrlich, will ich unabhängig und individuell beraten, überfordeet mich das sogar schon ein wenig und auch wenn ich das noch gerade so alles leisten könnte, kann und will der Verbraucher das alles verstehen, wo es ja teilweise - wie aufgezeigt - noch gsr nicht alles verstanden werden kann, zumindest aber nicht berchhnet werden kann, da noch gar nicht alles feststehen kann??

    Stellen sich alle diese Fragen und unbekannten Größen bei dem Annuitätendarlehen in Kombi mit paraller Besparung einer herkömmlichen Riesteranlage auch alle??

    Ist ja nicht das Problem das alles zu lösen, aber wird das alles verstanden, will das überhaupt verstanden werden?

  12. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Ist ja nicht das Problem das alles zu lösen, aber wird das alles verstanden, will das überhaupt verstanden werden?
    Für die vermutlich größte Investition im Leben der meisten Menschen? Ja klar.

    Stellen sich alle diese Fragen und unbekannten Größen bei dem Annuitätendarlehen in Kombi mit paraller Besparung einer herkömmlichen Riesteranlage auch alle??
    Das kann doch nicht die Begründung sein, etwas rundheraus abzulehnen. Klar ist das kompliziert und natürlich gibt es viel zu bedenken.

    Das ist bei jeder Finanzierung der Fall. Fast alle Fragen ließen sich vermutlich jedem deiner Kunden stellen.

    Wohnriester lässt sich auch anders nutzen als über Vorausdarlehen. Das nur am Rande.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Utopus, ja, vor allem aber darf man nicht so tun, als bekommt man was geschenkt, nur weil man Riester vor Rentenbeginn zur Entschuldung seiner Immobilie einsetzt und denn das Geschenk bekommen alle die Riester nutzten.

    Was kann mich Wohn Riester gegenüber einem parallel angesparten Riesterfonds kosten?

    1) die Abschlussgebühr und Kosten des Bausparvertrages während der Laufzeit, wissen wir
    2) ist der erkaufte Zins von in der Regel im Schnitt mom. 2.4%/eff. an die 3% aus dem BSV später wirklich ein guter Zinssatz?? Was ist zu tun, um den nicht zu nehmen? Bedenken sollte man es, nehmen muss man ihm ja nicht, aber tun das dann auch die meisten?
    3) Vorausdarlehen, keine direkte Tilgung, während dieser Zeit Zins Verlust gegenüber Annuitätendarlehen
    4) Nerven und Zeit, bei Wohnriester gilt es immer auf der Höhe der Zeit zu bleiben, wie beschrieben sogar noch im Rentenalter. Vor allem Veränderungen und die Konsequenzen daraus - auch finanzieller Natur - sind schwerer zu kompensieren.
    5) Auswahl Bank im Bezug auf die Vorausdarlegenszinswn in Kombi mit Auswahl bester Wohnriester Tarif.

    Denke, es gibt da auch noch mehr Aspekte, die dem Wohnriester wirtschaftlich in Abzug zu bringen sind.

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    [QUOTEUnsinn, ich habe explizit erwähnt, dass die Finanzierung unabhängig von Riester fortgeführt werden kann, OHNE DIE FÖRDERUNG UND STEUER zurückzahlen zu müssen. ][/QUOTE]

    Ja, war für mich uninterssant, ich empfehle - auf welchem Weg auch immer - das Guthaben von der Schuld in in Abzug zu bringen, geht ja auch mit Erhalt der Förderung, die dann nachgelagert versteuert werden muss. Dafür gab es für mich nur 2 Varianten und die habe ich angeführt!

    Das hättest du machen sollen, bevor du deine Empfehlung abgegeben hattest. Ich habe dann korrigierend gesagt, dass deine Aussagen nicht umfassend sind und weitere Varianten fehlen. Kannst du drehen und wenden wie du willst, das kann hier jeder nachlesen
    Ja, ggf. hätte ich das auch hier noch mal vorab anführen können, meine Meinung diesbezügliczh ist aber bekannt und mind du kennst diese aus unzähligen Posts von mir im Bezug zu diesem Thema! Zu dem noch mal, ich habe mich der Aussage und dem Ausgangsposts gewidmet, mich darauf bezogen und statt mich dann zu verbessrn und sich was auszudenken wäre es sinnvoiller gewesen, den TE mit einzubeziehen, das zu hinterfragen, ihn ggf. von seiner Ausgangsmeinung abzubringen oder erfragen, ob das gewünscht ist.

    Deine ganzen Varianten sind aus meiner Sicht viel mehr an dem Ausgangspost vorbei und noch mal, wenn du den TE bekehren willst, was völlig ok ist, dann tue das, aber unterstelle mir nicht, ich hätte zu wenig Ahnung oder oberflächlich geantwortet. Helfe dem TE, statt mir was vorzuwerfen. Alles andere ist kontraproduktiv und führt zu Romanen meinerseits, die begründen sollen, warum ich mich bei der Empfehlung auf das beschränke, was der TE anfragt und wünscht!

    Schieb das man ruhig uns in die Schuhe, aber wenn du den Weg beschreiten willst, dann hast du zuerst den korrekten Pfad verlassen.

    Nein nicht uns, dir und Hanomag!
    Ihr (hier jetzt speziell du und Hanomag) kümmert euch nach wie vor zu viel um mich, es geht um den TE und wenn du meinst er soll ungefragt oder nicht durch ihn angefragt alle Varianten aufgezeigt bekommen - auch die wo das Guthaben nicht in Abzug gebracht wird - dann tue das, da würde ich möglicherweise gar nicht drauf eingehen und ggf. sogar noch was lernen!

  15. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Was kann mich Wohn Riester gegenüber einem parallel angesparten Riesterfonds kosten?

    1) die Abschlussgebühr und Kosten des Bausparvertrages während der Laufzeit, wissen wir
    Was kostet der Riesterfonds?

    3) Vorausdarlehen, keine direkte Tilgung, während dieser Zeit Zins Verlust gegenüber Annuitätendarlehen
    Kein Unterschied, da der Fonds auch bedient werden muss.
    4) Nerven und Zeit, bei Wohnriester gilt es immer auf der Höhe der Zeit zu bleiben, wie beschrieben sogar noch im Rentenalter. Vor allem Veränderungen und die Konsequenzen daraus - auch finanzieller Natur - sind schwerer zu kompensieren.
    Mit dem richtigen Berater sollte das kein Problem sein.
    5) Auswahl Bank im Bezug auf die Vorausdarlegenszinswn in Kombi mit Auswahl bester Wohnriester Tarif.
    Du scheinst nicht zu wissen, dass auch das angesparte Kapital eines Riester-Fonds wohnriesterlich verwendet werden kann.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Denke, es gibt da auch noch mehr Aspekte, die dem Wohnriester wirtschaftlich in Abzug zu bringen sind.
    Habe ich Dir zuvor nicht genügend Vorteile aufgelistet? Warum nur bist Du so absolut beratungsresistent?

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Weil meine Kunden die Vorteile von der Riester Förderung anders nutzen lieber Hanomag, ist das denn so schwer zu verstehen und was ist denn daran so schlimm?? Anders in der Anlage und anders in Form der Person, die berät und wo man das dann zeichnen kann!!!

    Wieder diese Unterstellung! Wusste ich nicht? Ja?

    Ich möchte, dass wir im Interesse des TE aufhören, zumindest man mich aussen vor lässt.

    Ja ich habe keine Ahnung von Riester, von mir aus ist das so. Ich bin deswegen auch ein schlechter Finanzierzngsmakler, ja, von mir aus auch das!

    Deshalb gibt es das auch weiterhin bei mir auch nicht zu zeichnen, wenn gleich ich dadurch sogar noch mehr verdienen würde und werde ich gefragt warum ich das nicht anbiete, führe ich die Argumente an, mit denen ich mich hier seit 2-3 Tagen rum quäle.

    Viele haben auch erkannt, dass das meine persönliche Meinung ist und das es dazu auch ganz sicher andere Meinungen gibt. Ich respektiere das, Riester wird es bei mir eingebunden in die Finanzierung auch weiterhin nicht geben, auch wenn es mal passen kann und es dann bei anderen Fachleuten gezeichnet wird und ich den Verbraucher nicht als Kunden gewinnen kann.

    Wenn ich dann deswegen ein schlechter Berater bin, akzeptiere ich das auch. Akzeptiere ich absolut! Alles gut.

  17. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Schlagt euch :-)

  18. Avatar von Hilfe
    Hilfe ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Wahnsinn das der Bührmann keine Ahnung von der Materie hat . Kein Wunder

  19. Avatar von Thomas109
    Thomas109 ist offline
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    Standard AW: Wohnriester kündigen und Wechsel zu Annuitätendarlehen

    Zitat Zitat von Thomas109
    Hallo, ich hoffe, ich drücke mich richtig aus und ihr versteht mich.

    Mitte 2009 habe ich eine Immobilie erworben , die mit einemn Wohnriester von Schwäbisch Hall finanziert wird.

    Der Bausparvertrag wird monatlich von mir bespart und für das Vorausdarlehen werden nur Zinsen gezahlt. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, löst er das Vorausdarlehen ab.
    Es fließen die Riester Zulagen in den Bausparvertrag. Außerdem genoss ich seit 2009 diesen Steuervorteil in Höhe von 2100 EUR jährlich, weil ich soviel jährlich anspare.

    Ich würde gerne, dieses ganze Wohnriesterkonstrukt beenden und einfach in einem Jahr (dann müsste das Vorausdarlehen ja kündbar sein) ein annuitätendarlehen abschließen und dieses dann abzahlen, weil die Zinssätze deutlich geringer sind als in 2009---natürlich wohne ich weiterhin in meiner Immobilie.


    1. Was passiert mit den Zulagen und den STeuervorteilen aus der Vergangenheit? Muss ich diese zurückzahlen, auch wenn ich weiter in die Immobilie zahle-allerdings nicht mehr in einen Wohnriestervertrag sondern in ein normales Annuitätendarlehen und drin wohne?

    Vielen dank erstmal für die Reaktionen.
    Ist folgende Planung möglich.?->Das Annuitätendarlehen soll nun nächstes Jahr das vorausdarlehen komplett auszahlen. Das bis dahin im wohnriester bausparvertrag angesparte guthaben soll die abzuzahlende Summe des Vorausdarlehens entsprechend mindern. Der Wohnriester bausparvertrag ist zu diesem zeitpunkt aber noch nicht zuteilungsreif. Ist dieses trotzdem möglich? Mir ist klar dass ich dann in der zukunft keine riestervorteile habe, was ist aber mit den riestervorteilen aus der Vergangenheit. Kann ich diese behalten wenn wie oben beschrieben verfahren wird, da das guthaben ja weiterhin für die immobilie verwendet wird?

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