Kfz Haftpflicht wiederuf

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  1. Avatar von Joe83
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    Standard Kfz Haftpflicht wiederuf

    Hallo Leute,

    weiß das zufällig jemand:

    Ich hab für mein pkw ne neue Kfz Haftpflicht Versicherung für das kommende Jahr bei einer neuen Versicherung abgeschlossen (Versicherungswechsel)

    Hab den günstigsten Anbieter ausgewählt und abgeschlossen. Hab die Unterlagen per E-Mail erhalten, das war am 9.10.2018

    Nun hab ich aber vor paar Tagen nen kleinen Unfall gehabt, und somit sind meine Angaben für das kommende Jahr ( sf klasse ) ja falsch. Meine neue Versicherung wird dies ja ab Januar merken und mir nochmal Bzw 2 mal was abbuchen.

    Kann ich indemfall meine neue Versicherung , die ich am 8.10 abgeschlossen hab, jetzt nach 14 Tagen trotzdem noch wiederufen?

    Weil für meine neue sf klasse ist eine andere Versicherung günstiger als diese

  2. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Hallo Joe83

    für Versicherungsverträge gibt es eine Widerrufsfrist die an dem Tag beginnt, an dem man die Police erhält. Meist sind das 14 Tage, manchmal auch 30.
    In ihrem Fall sind aber auch die 30 Tage bereits verstrichen und daher ist kein Widerruf mehr möglich.

    Falls es ein sehr kleiner Unfall war, könnten sie überlegen diese Kosten selbst zu tragen um nicht Hochgestuft zu werden.

    MfG

    Alexander Reibold
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  3. Avatar von Joe83
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Reicht das wenn die einem die Unterlagen per E-Mail schicken?

    Weil wenn ich mich recht erinnere, hab ich davor bei der alten Versicherung die Police mit der Post bekommen.

    War zwar nur ein kleiner Auffahrunfall dennoch lohnt sich des in meinem Fall nicht selbst zu bezahlen, sind glaub locker 2000 Euro.

    Wenn ich mein Auto jetzt z.b verkaufe ohne vorher abzumelden, dann reicht es ja wenn der Käufer ne neue Versicherung zur anmeldestelle mitbringt und den Wagen umeldet, richtig?

    Oder muss ich den neuen Vertrag dann bis zum 30.11.2019 trotzdem kündigen

  4. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Hallo Joe83

    die Versicherung müsste im Ernstfall nachweisen, dass sie ihnen die Police mit einigen Zusatzinformationen wie z.B. denen zum Widerrufsrecht zugestellt hat.
    So ein Nachweis ist bei einer Email nicht schwieriger als bei einem Brief per Post. Sicher gibt es auch eine Zusatzvereinbarung (Kreuzchen) mit der sie sich mit der Email einverstanden erklärt haben.

    Hat denn ihr Vertrag am 01.11.18 begonnen? Das wäre ungewöhnlich aber nicht unmöglich. Hängt von der Vorversicherung ab. Immer mehr Anbieter gehen vom 01.01. als festem Kündigungstermin weg um das Jahresendgeschäft zu entspannen.
    Wenn der Vertrag bereits begonnen hat, sollten sie nach dem Verkauf kündigen. Sonst hätte ihre Versicherung ein Recht darauf ihr nächstes Auto zu versichen.
    Wenn der Vertrag erst zum 01.01.19 beginnnt und der Verkauf vohre noch klappt, sollten sie den Vertrag wegen "Wegfall des Risikos" Widerrufen.

    MfG

    Alexander Reibold
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  5. Avatar von Joe83
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Erstmal vielen Danke Ihre antworten.


    Ne ne meine neue Versicherung beginnt erst am 1.1.19, die Versicherung hab dafür am 8.10.18 abgeschlossen.

    Ich bin bis zum 31.12.18 noch bei meiner aktuellen Versicherung versichert, die ich schon gekündigt habe.


    Also verstehe ich das richtig, wenn ich das Auto jetzt verkaufe, kann Ich den vertag Problems wiederrufen und mir ab 1.1.19 z.b ein neues Auto bei ner anderen Gesellschaft versichern.

  6. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Hallo Joe83

    die Versicherung kann keinen Beitrag verlangen für ein Fahrzeug das sie gar nicht mehr haben. Daher können sie dann widerrufen.
    Nur zur Sicherheit möchte ich anmerken, dass ein Verkauf an eine Freundin oder Ehefrau die im selben Haushalt lebt nicht gilt!

    MfG

    Alexander Reibold
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  7. Avatar von Joe83
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Ne ne das Auto kauft evtl. ein Freund, sprich ich müsste daher nix weiter machen, denn mit der Umeldung löst sich der neue Vertrag ohne Kündigung auf richtig?

  8. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Hallo Joe83,

    ich würde der neuen Versicherungen den Verkauf schon mitteilen und mit dieser Begründung den Vertrag widerrufen.

    MfG

    Alexander Reibold
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  9. Avatar von Joe83
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten auf meine Fragen.

  10. Avatar von Joe83
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Können Sie mir evtl noch eine Frage beantworten, dann muss ich dafür kein extra Thread eröffnen.

    Und zwar, ist es erlaubt (legal) SF Klassen eines nicht Familienmitglieds zu übernehmen? Ich frage deshalb weil ich jemanden gefunden habe, der mir seine sf Klassen verkaufen könnte.

  11. Avatar von lolania
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Zitat Zitat von Joe83
    Also verstehe ich das richtig, wenn ich das Auto jetzt verkaufe, kann Ich den vertag Problems wiederrufen und mir ab 1.1.19 z.b ein neues Auto bei ner anderen Gesellschaft versichern.
    Das geht auch nicht, die Versicherung geht dann in eine ruhende über, kann man auf https://www.verivox.de/kfz-versicherung-kuendigen/ nachlesen. Ich würde auch zusehen, dass man den Schaden selbst bezahlt, dann hat sich das auch erledigt.

    Und zwar, ist es erlaubt (legal) SF Klassen eines nicht Familienmitglieds zu übernehmen? Ich frage deshalb weil ich jemanden gefunden habe, der mir seine sf Klassen verkaufen könnte.
    Kann ich mir nicht vorstellen, lasse mich aber eines besseren belehren.

  12. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Kfz Haftpflicht wiederuf

    Zitat Zitat von lolania
    Das geht auch nicht, die Versicherung geht dann in eine ruhende über,
    Wenn er verkauft und der Käufer lässt es auf sich zu, dann ruht nichts. Die Versicherung ist für den Verkäufer beendet.
    Zitat Zitat von lolania
    Ich würde auch zusehen, dass man den Schaden selbst bezahlt, dann hat sich das auch erledigt.
    Er hat doch geschrieben, dass ihm das zu teuer ist. Ich würde das Fahrzeug einfach nach dem 01.01.2019 verkaufen und anschließend mit dem neuen Fahrzeug zu einer anderen Versicherung wechseln. Dann wüsste ich weder kündigen noch widerrufen.
    Und zwar, ist es erlaubt (legal) SF Klassen eines nicht Familienmitglieds zu übernehmen? Ich frage deshalb weil ich jemanden gefunden habe, der mir seine sf Klassen verkaufen könnte.
    In der Regel nicht und in Deinem Fall auch nicht. Der Übernehmende müsste schon jemand sein, der nachweislich tatsächlich mit dem Fahrzeug gefahren ist. Dies könnte z. B. ein Angestellter oder der Chauffeur sein.

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