Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt
Guten Tag zusammen,
da ich von meiner Krankenversicherung nur höchst schwammige Aussagen erhalten habe, versuche ich es nun auf diesem Wege:
- Ich habe meine Krankenversicherung auf den 03.01.2019 gekündigt (Bisher freiwillig gesetzlich versichert gewesen)
- Eine Langzeitauslandsreiseversichung selbstversändlich abgeschlossen.
Ich werde erstmal auf Jobsuche gehen, wenn ich wieder da bin (Irgendwann in ca 6-7 Monaten)
Nun wird mir von meiner Krankenkasse eine Anwartschaft aufgedängt, damit ich wieder in die gesetzliche Karankenversicherung aufgenommen werde.
Meinen Recherchern nach, wird jeder Mensch der in Deutschland lebt gesetzlich versichert sofern er nicht privat versichert ist.
Was ist da genau dran?Angeblich hat das was mit meinem freiwillig gesetzlich versicherten Status zu tun.
Was wäre wenn ich in der Zwischenzeit von meiner Auslandsversicherung krank eingeflogen werden würde?
Wäre ich dann in Deutschland ohne Anwartschaft nicht versichert?
AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt
Wenn der Beendigungsgrund keine Beschäftigungsaufnahme im Ausland ist besteht seitens ihrer Krankenkasse keine Verpflichtung einer erneuten Aufnahme in die freiwillige Krankenversicherung (SGB V, § 9 Abs.1 Ziff. 5). Entscheidend ist dann bei der Rückkehr, ob sie gemäß SBV V, §5 pflichtversichert wären.
AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt
Hallo,
bei meiner Rückkehr wäre ich erstmal arbeitslos, würde mich aber eventuell nicht direkt als arbeitslos melden und von meinen Reserven leben, oder eben doch direkt arbeitslos melden.
Letztendlich würde ich nicht direkt eine neue Stelle antreten.
AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt
Das würde nicht den Kriterien für die erwähnte Pflichtmitgliedschaft entsprechen. Also dürfte die Krankenkasse ablehnen ohne die angebotene Anwartschaft.
AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt
Warum der Gesetzgeber diese Möglichkeit lässt kann ich ihnen nicht beantworten.
Insgesamt natürlich ein sehr theoretischer Fall mit sehr vielen Möglichkeiten nach ihrer Rückkehr. Unterscheiden müssen sie hierbei zunächst zwischen dem Status "pflichtversichert" bzw. "freiwillig versichert" und der Tatsache, dass jeder Bürger Deutschlands verpflichtet ist sich gegen Krankheiten zu versichern.
Es wird sich auch nach ihrer Rückkehr ein Anbieter finden, der sie wieder aufnimmt. Aber im worst case, sprich Rückkehr nach Deutschland im kranken Zustand, kann es sein, dass sie zunächst auf möglichen Kosten für diese sitzen bleiben. Ansonsten empfehle ich ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 030-340606601