Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

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  1. Avatar von Local87
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    Standard Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

    Guten Tag zusammen,

    da ich von meiner Krankenversicherung nur höchst schwammige Aussagen erhalten habe, versuche ich es nun auf diesem Wege:

    - Ich habe meine Krankenversicherung auf den 03.01.2019 gekündigt (Bisher freiwillig gesetzlich versichert gewesen)

    - Eine Langzeitauslandsreiseversichung selbstversändlich abgeschlossen.

    Ich werde erstmal auf Jobsuche gehen, wenn ich wieder da bin (Irgendwann in ca 6-7 Monaten)

    Nun wird mir von meiner Krankenkasse eine Anwartschaft aufgedängt, damit ich wieder in die gesetzliche Karankenversicherung aufgenommen werde.
    Meinen Recherchern nach, wird jeder Mensch der in Deutschland lebt gesetzlich versichert sofern er nicht privat versichert ist.

    Was ist da genau dran?Angeblich hat das was mit meinem freiwillig gesetzlich versicherten Status zu tun.

    Was wäre wenn ich in der Zwischenzeit von meiner Auslandsversicherung krank eingeflogen werden würde?

    Wäre ich dann in Deutschland ohne Anwartschaft nicht versichert?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

    Herlzichen Dank vorab

    LG

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  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

    Wenn der Beendigungsgrund keine Beschäftigungsaufnahme im Ausland ist besteht seitens ihrer Krankenkasse keine Verpflichtung einer erneuten Aufnahme in die freiwillige Krankenversicherung (SGB V, § 9 Abs.1 Ziff. 5). Entscheidend ist dann bei der Rückkehr, ob sie gemäß SBV V, §5 pflichtversichert wären.

  3. Avatar von Local87
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    Standard AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

    Hallo,

    bei meiner Rückkehr wäre ich erstmal arbeitslos, würde mich aber eventuell nicht direkt als arbeitslos melden und von meinen Reserven leben, oder eben doch direkt arbeitslos melden.

    Letztendlich würde ich nicht direkt eine neue Stelle antreten.

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

    Das würde nicht den Kriterien für die erwähnte Pflichtmitgliedschaft entsprechen. Also dürfte die Krankenkasse ablehnen ohne die angebotene Anwartschaft.

  5. Avatar von Local87
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    Standard AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

    Ich verstehe nicht genau wieso?

    Es würde doch theoretisch versicherungspflicht bestehen oder?

    Ich würde dann quasi am Tag meiner Rückreise einfach nicht mehr versichert sein, verstehe ich das richtig?

  6. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

    Warum der Gesetzgeber diese Möglichkeit lässt kann ich ihnen nicht beantworten.

    Insgesamt natürlich ein sehr theoretischer Fall mit sehr vielen Möglichkeiten nach ihrer Rückkehr. Unterscheiden müssen sie hierbei zunächst zwischen dem Status "pflichtversichert" bzw. "freiwillig versichert" und der Tatsache, dass jeder Bürger Deutschlands verpflichtet ist sich gegen Krankheiten zu versichern.

    Es wird sich auch nach ihrer Rückkehr ein Anbieter finden, der sie wieder aufnimmt. Aber im worst case, sprich Rückkehr nach Deutschland im kranken Zustand, kann es sein, dass sie zunächst auf möglichen Kosten für diese sitzen bleiben. Ansonsten empfehle ich ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 030-340606601

  7. Avatar von Local87
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    Standard AW: Wiederaufnahme Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

    Herzlichen Dank, ich werde mich mal dort melden.

    LG

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