Ich habe folgendes Problem, bei dem ich euch um Hilfe bitte:
Vor rund 3 Jahren habe ich mein Haus finanziert. 171.000 Euro über die Volksbank zinsbindung 5 Jahre also bis 30.04.20 und 50.000 Euro über die KfW Zinsbindung 10 Jahre also noch bis zum 30.04.25
Restschuld voba zum zinsauslauf 156.000
KfW Restschuld ebenfalls zum zinslauf der voba 45236 Euro .
Es wurde seinerzeit eine Grundschuld in Höhe von 221.000 eingetragen .
Nun möchte ich gerne ein forward bei einer anderen Bank abschließen . Die Volksbank möchte lediglich die 156.000 Euro freigeben bzw. Zur Abtretung an einer andere Bann zum 30.04.20 freigeben .
Die Volksbank wäre somit mit dem kfw Darlehen übersichert. Da sind dann für 45236 Euro Darlehen 65.000 Euro Grundschulden hält. Darüberhinaus sind ja auch die im Grundbuch genannten Zinsen 18% und zusätzlich 5 % Nebenleistungen einmalig.
Aussage der Volksbank: wir müssen nicht alles freigeben . Es kann ja sein, dass sie nochmal ein Darlehen bei uns aufnehmen.
Ich werde noch kein Darlehen mehr aufnehmen. Und brauche die Freigabe der Grundschulden für deutlich je bessere Konditionen.
Wie sieht es hier rechtlich aus ? Wieviel muss die voba freigeben ? Wer kann mir helfen ?
leider ist dem so, die VoBa kann eigenständig festlegen, wie viel Grundschulden sie behalten will, bzw. abtreten will.
Bei welcher Bank bekommen sie das Forwarddarlehen mit 2 Auszahlungen, die 5 Jahre auseinander liegen, wo die Grundschuld für die Restschuld 5 Jahre dem neuen Darlehen vorgeht und zu welchen Konditionen?
Es ist ein Forward nur für das Voda Darlehen . Daher läuft das KfW dann noch 5 Jahre weiter .
Wenn die Voba die Grundschulden einfach zurückhalten kann, was für einen Zweck hat dann die Übersicherung ?
Hallo die Voba hält ja nichts zurück sondern gibt die Grundschuld ohne 1 rang frei und das ist ihr gutes Recht. Warum soll sie sich mit dem KfW Darlehen schlechter stellen als bisher . Die übersicherung dient dem Zweck das etwaige kosten oder Zins Rückstände auch abgesichert sind im Fall der Fälle . Schon mal nachgefragt ob ihr das KfW Darlehen auch zum forward Termin mit ablösen könnt ? Dann wird die komplette Grundschuld frei. Das immer schriftlich geben lassen .
ich habe das schon verstanden, ich habe vielemehr das Forwarddarlehen bzw. den Forwardgeber hinterfragen woillen, da er ja eine Vorlast akzeptiert, die weitere Zinsaufschläge nach sich zieht.
Wir hoch ist der Zinszatz für das Forwarddarlehen und was ist das Haus wert?
Hilfe, natürlich kann er das KfW Darlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls nach 5 Jahren ablösen! Auch deshalb habe ich das Forward hinterfragt, um zu berechnen, ob sich dies sogar rechnet, ob eine Verbesserung des Forwardzinssatzes Vorfälligkeitszinsen für KfW rechtfertigt.
In weiteren 5 Jahren wird dann das Vorrangdarlehen fällig, dies mit einer Summe, die die meisten Banken gar nicht mehr anbieten und wenn doch, dann zu schlechten Zinssätzen!!
Das sollte man wirklich mal ganzheitlich berechnen, unter Berücksichtigkeiten aller auch noch folgenden Begebenheiten.
Die Voba kann mit dem KFW Darlehen auch gerne mit dem dann noch verbleibenden Rest rd. 45 TEUR auf Rang 1 bleiben. Meine Frage war viel mehr, ob die Voba für die verbleibende Restschuld der KFW Darlehens nach Ablösung des VoBa DArlehens 65 TEUR Grundschulden behalten darf ? Also mit rd. 20 TEUR übersichert + Grundbuchzinsen 18% +5 % Nebenleistungen einmalig.
Zinsen usw. sind durch den Grundschuldzins, eingetragen im Grundbuch abgesichert.
Mir ist es wichtig, dass ich eine Antwort erhalten die rechtlich sauber ist.
Myrabbit, sie haben doch eine klare Aussage bekommen, darf sie und wenn sie eine "rechtlich saubere" (was ist das??) Aussage haben wollen, dann müssen sie einen Anwalt aufsuchen und befragen, der ihnen ggf. sagt, dass sie das nicht darf und trotzdem nicht obsiegt.
"rechtlich sauber" ich gehe davon aus, dass Sie diese Wortwahl schon verstanden haben, jedoch von Ihnen so nie verwendet werden würde! ;-)
Und nein, die klare Antwort habe ich für mich noch nicht bekommen.
Es geht hier um das Thema Übersicherung - die nachträgliche Übersicherung.
Kann man anhand der vorliegenden unzureichenden Informationen hier nicht klären.
Wir kennen die Sicherungsvereinbarung nicht, diese kann die Klausel beinhalten, dass der Sicherungsgeber (Grundstückseigentümer) den Anspruch auf Rückgewähr aller vor- und gleichrangigen Grundschulden an die Bank abtritt.
Der Sicherungsgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen die Rückgewähr der Grundschulden verlangen. Wann diese Voraussetzungen vorliegen, hängt von der Sicherungsabrede und dem Sicherungszweck ab. Dient die Grundschuld nur der Sicherung einer bestimmten Verbindlichkeit, tritt die Verpflichtung zur Rückübertragung schon mit der Tilgung der Verbindlichkeit ein. Ist dagegen ein weiter Sicherungszweck vereinbart - also, dass mit der Grundschuld alle Ansprüche der Bank gegen den Kunden gesichert werden sollen - kann die Rückgewähr erst dann verlangt werden, wenn eine Revalutierung nicht mehr in Betracht kommt. Dies ist gegeben, wenn die Geschäftsbeziehung endet und das ist bei dir nicht der Fall, insofern argumentiert die Bank richtig, denn in der Tat kann es erforderlich werden, dass diese Grundschuld (KfW Darlehen besteht noch) oder mehr davon noch mal valutiert werden muss.
Um diesen Sachverhalt klären zu können, kommst du - auch weil wir wie beschrieben die Sicherungsabreden und Sicherheitenveträge nicht kennen - ohne Anwalt nicht weiter und auch wenn die Bank im Unrecht handelt, kommst du ohne Anwalt auch nicht weiter.
"rechtlich sauber" ich gehe davon aus, dass Sie diese Wortwahl schon verstanden haben, jedoch von Ihnen so nie verwendet werden würde! ;-)
Und nein, die klare Antwort habe ich für mich noch nicht bekommen.
Es geht hier um das Thema Übersicherung - die nachträgliche Übersicherung.
Geh zum Anwalt , Zahl ihn dann kriegst du eine rechtlich sauber Antwort . Buhmann wird hier im kostenlosen Forum sicherlich nicht Rechtsfragen beantworten wo er haftet . Und ja das ist in Deutschland Usus mit der übersicherung. Gründe stehen in meinem vorgehenden posting . Das einzige wäre die Grundschuld auf die valutierende Restschuld zu ändern plus die bekannten Zinsen .