Zitat von
hallo_spencer
Es sind bestimmt nicht nur die Zulagen 154 Euro die Jahre gewesen, was sie bekommen haben. Das die Beträge der Förderung auf dem Wohnriester verbucht werden, ist richtig. Bei der Einkommenserklärung wird geprüft, was besser ist; also 154 Euro zu bekommen oder 2100 Euro vom versteuerten Einkommen abzuziehen und den Rest zu versteuern als hätte man 2100 Euro weniger verdient. Das senkt zusätzlich nocheinmal den persönlichen Steuersatz, wo auch Kirchensteuer und Soli geringer ausfallen. Sehr oft und gerade bei der geringen Förderung von 154 Euro, ist der Steuervorteil besser. Wenn der Steuervorteil besser ist, wird vom Steuervorteil die 154 Euro abgezogen, weil man diesen Betrag schon auf das Wohnriester bekommen hat, dass sieht man im Einkommensteuerbescheid, weil man bekommt ja nur eines. Das meine ich ein paar Beitrage davor damit, entweder bekommt man Zulage oder die Steuerersparnis.
Ist bei der Einkommensteuerklärung der Steuervorteil geringer; also wenn man vom versteuerten Einkommen 2100€ abzieht und der Steuervorteil ist geringer als die Zulagen (154 Euro in ihrem Fall), dann wird der Steuerbescheid so ausgestellt, als hätte man kein Riester gemacht und man erhält, wie schon im Riestervertrag verbucht, nur die Zulage.
Dass man jedoch nur die Zulage erhält, ohne Differenz der Steuerersparnis, ist sehr unwahrscheinlich. Dann müsste man Geringverdiener, Auszubildener usw sein, der eh schon sehr wenig Lohnsteuer zahlt.
Ich hatte bei meinem Beitrag ein Rechenfeler gemacht, da ich nur die differenz des Steuervorteiles betrachtet habe und die Zulage nicht mitgerechnet hatte. Ich kam damit durcheinander, da ich diese Zulagen im Steuerbeschein im Abzug gesehen habe. Aber es ist klar dass abgezogen wird, da man diese schon erhalten hat.