Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

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  1. Avatar von Marie-Marie
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    Standard Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Guten Abend!

    Folgende Situation:
    Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.

    Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
    Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
    Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
    In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
    Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
    Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

  2. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Soweit ich weiß gibt es die Zulage auf dem Vertrag und bei der Steuererklärung gibt es die Günstigerrechnung ob Zulage oder Steuervorteil besser ist. Für Singles mit guten Einkommen ist die Steuerersparnis besser. Für jemanden mit 3 Kleinen Kindern ist die Zulage höher. Bei dem Lohnsteuerausgleich wird die Zulage von der Steuerersparnis abgezogen, da man die schon im Riestervertrag erhalten hat.

    Ein Zitat von einem Infoblatt:
    Die Regierung subventioniert die Riester-Rente mit direkten staatlichen Zulagen oder mit einem Sonderabgabenabzug. Bei der Günstigerprüfung wird ermittelt, ob die direkten Zulagen oder der Sonderausgabenabzug günstiger für den Sparer ausfällt. Die Berechnung wird automatisch vom zuständigen Finanzamt des Sparers aufgestellt.

  3. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Die Berater sind drauf trainiert so etwas zu verkaufen. Das sind keine Berater sondern eher Verkäufer. Beraten sehe ich anders. Ich habe nie eine Aufstellung erhalten wie mein fiktives Konto bei rentenrintritt aussehen wird. Es wurden immer nur Vorteile erzählt. Sobald man das fiktive Konto angesprochen hatte, würde nur im Nebensatz erzählt, man wüsste jetzt den späteren Steuersatz nicht aber der ist günstiger als jetzt. Aber die 2% jährlich über die lange Laufzeit, macht es am Ende zu 0 oder gar zum Nachteil.

    Nehmen wir an ich müsste aktuell 5000€ Steuervorteil zurückzahlen, dann macht man das doch gleich, wenn man das Geld hat, da es keine Zinsen für Guthaben im Moment gibt. Somit wäre es doch Schwachsinn die Riestersteuerschuld 20 Jahre lang mit 2% zu verzinsen und dann später zurückzuzahlen.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    Soweit ich weiß gibt es die Zulage auf dem Vertrag und bei der Steuererklärung gibt es die Günstigerrechnung ob Zulage oder Steuervorteil besser ist. Für Singles mit guten Einkommen ist die Steuerersparnis besser. Für jemanden mit 3 Kleinen Kindern ist die Zulage höher. Bei dem Lohnsteuerausgleich wird die Zulage von der Steuerersparnis abgezogen, da man die schon im Riestervertrag erhalten hat.
    Erst, bzw. immer die Zulagen, dann die steuerliche Förderung. Die in den Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge werden nicht mit Einkommensteuer belastet, sie dürfen bzw. werden also aus dem Brutto-Einkommen gezahlt werden. Wenn ich diese Beiträge bei meiner Steuererklärung angebe, bekomme ich daher die gezahlte Steuer wieder erstattet. Eben aber nicht die gesamte, rechnerische Steuer - also die Summe der Beiträge multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz - wird erstattet, sondern gemindert um die bereits ausgezahlten Zulagen. Nur wenn sich ein höherer Steuervorteil ergibt, bekomme ich zusätzlich Geld aus dem Steuervorteil zurück.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Für die grundsätzliche Thematik hier aber eher uninteressant, denn im Falle einer Kündigung sind Zulagen weg und steuerliche Vorteile zurück zu zahlen.

  6. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Das ist richtig aber die Zulage und Steuervorteile muss man doch eh zurückzahlen, halt nur 20 Jahre nach hinten verschoben und dann wenn man als Rentner weniger Geld hat. Wer sich ohne Riester kein Haus leisten kann, sollte es auch so sein lassen.
    Ich würde gerne förderschädlich kündigen und ich bin den ganzen Mist los.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Warum lässt du nicht prüfen, ob es auch anders geht???

  8. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Lass ich gerade von ihnen prüfen. Aber ich muss dennoch parallel überlegen, was man tuen könnte, wenn es nicht geht.
    Die Überlegung geht schon in die Richtung, wie es eine Dame des Bausparvertragsanbieters am Telefon gesagt hat, umziehen dann dem Finanzamt sagen man kehrt nicht zurück. Dann muss man zurückzahlen. Die Frage ist dann, ob das dann den nocht nicht zuteilungsreifen Bauaparvertrag kündigt und die Zulagen dort abgezogen werden und das fiktive Konto auch nicht dann geöffnet wird.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Das werde ich ihnen dann alles fundiert sagen können, bzw. Optionen offerieren

  10. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Gibt es denn hier schon eine für User positive Aussage?

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Nein, die Verträge befinden sich noch in der Prüfung.

  12. Avatar von nino
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zunächst wünsche ich allen ein frohes neues Jahr 2020!
    Ich habe auch einen Wohnriestervertrag mit einem Vorausdarlehen abgeschlossen. Es besteht Ende 2021 ein Sonderkündigungsrecht gem. §489 BGB, sodass ich mich für die aktuell diskutierte Thematik sehr interessiere. Ich bin am überlegen, ob es nicht möglich wäre den Vertrag ohne die Bildung eines Wohnfürderkontos aufzulösen (die Steuervorteile würde ich zurückzahlen um mir eine größere Flexibilität bei der Verwendung der Immobile zu "erkaufen"). Gibt es schon ein Ergenbis zu der Vertragsprüfung?

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Nein, leider noch nicht. Die Verträge befinden sich bei einer renommierten Anwaltskanzlei zur Prüfung. Leider bin ich hier auf deren Zeitpunkt der Prüfung angewiesen.

    Gerne können sie mir ihre Verträge ebenfalls zur kostenlosen Prüfung zusenden, bzw. Kontakt zu mir aufnehmen.

  14. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Mir ist da gerade soeine Idee gekommen... Was wäre, wenn man die Adresse wechselt, also aus dem Eigenheim auszieht, bevor man nach 10 Jahren das Vorausdarlehen der Schwäbisch Hall kündigt. Ich frage mich gerade, wie das Finanzamt dann ein Wohnförderkonto eröffnet für ein Haus, wo man gar nicht drin wohnt. Ob dann das Finanzamt dann gleich den Betrag der Nachgelagerten Versteuerung ansetzt und somit wäre man dann aus dem Wohnfoderungskonto raus, bevor es eigentlich richtig eröffent wurde?

  15. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    Mir ist da gerade soeine Idee gekommen... Was wäre, wenn man die Adresse wechselt, also aus dem Eigenheim auszieht, bevor man nach 10 Jahren das Vorausdarlehen der Schwäbisch Hall kündigt. Ich frage mich gerade, wie das Finanzamt dann ein Wohnförderkonto eröffnet für ein Haus, wo man gar nicht drin wohnt. Ob dann das Finanzamt dann gleich den Betrag der Nachgelagerten Versteuerung ansetzt und somit wäre man dann aus dem Wohnfoderungskonto raus, bevor es eigentlich richtig eröffent wurde?

    Grundsätzlich vom Ansatz keine schlechte Idee, es muss und wird aber andere Lösungen geben, da bin ich mir sicher und hoffe da bald Auskünfte vom Anwalt zu erhalten.

    Mir sind ja nun diverse Unterlagen von Verbrauchern zugesendet worden, allerdings betreffen diese nicht immer die Besonderheit der Schwäbisch Hall, wo man geknebelt wird, quasi gezwungen ist, das Wohnförderkonto anstoßen zu lassen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es da - auch in Verbindung mit dem Finanzamt (da geht es ja lediglich um den Steuervorteil) und der Zulagenstelle - keine andere Lösung gibt.

    Es sei auch noch mal erwähnt, dass es ja auch - unabhängig von der Schwäbisch Hall Eigenart - noch grundsätzlich darum gehen kann, dass der Passus "fest bis Zuteilung" einen Formfehler darstellt und das Darlehen aufgrund dessen widerrufen werden kann, da der Lauf der Widerrufsfrist aufgrund des Formfehlers gar nicht begonnen hat.

    Natürlich geht es dann in zweiter Linie, ausgehend von den Ergebnissen der rechtlichen Grundlage, darum, wie diese vorfinanzierte Wohnriester "Klamotte" sinnvoll - mit Erhalt der Förderung ohne Anstoß Wohnförderkonto - umgeschuldet wird.

  16. Avatar von whoknows
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Hallo zusammen, Hallo Herr Buhmann,

    auch wir haben wir eine ähnliche Situation.

    2012 via Schwäbisch Hall (+ Rest Annuität VR Bank)
    2x Riester Kombi mit Vorausdarlehen
    Einer davon wird demnächst fällig werden (aktuell 46% von 50% bespart).

    Dürfen wir uns "mitdazuhängen"

    VG whoknows

  17. Avatar von XRoadrunnerX
    XRoadrunnerX ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Hallo Herr Buhmann
    Uns geht es wie vielen anderen,
    2010 abgeschlossener Wohnriester mit Vorausdarlehen bei schwäbisch Hall.
    Wären auch froh wenn sich das Wohnförderkonto vermeiden ließe.
    Könnten sie da bitte mal schauen?
    Viele Grüße

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Bitte Mail an mich für individuelle Betrachtungsweise, allgemeine Infos gibt es hier voraussichtlich zum Wochenende.

  19. Avatar von Finanzus
    Finanzus ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Also dieses Wohn-Riester-Darlehen bzw. Vorausdarlehen macht mir Angst.

  20. Avatar von Finanzus
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von C. Andreas
    Hallo,

    ein vorzeitiges Ablösen wäre nicht sinnvoll, da der Zinsschaden zu hoch wäre. Bei Zuteilung switschen Sie ins Bauspardarlehen in 2024, das Vorausdarlehen wird dann aufgelöst und erst ab 2024 startet dann ihr Wohnförderkonto mit ihrem Guthaben aus dem Wohn Riester. Die Darlehensrückzahlung wird dann bis max. 2.100 Euro ebenfalls jedes Jahr auf dem Wohnförderkonto fiktiv festgeschrieben.
    Das Wohnförderkonto verzinst sich jedes Jahr um 2% und zwar so lange bis Sie in Rente gehen, danach erfolgt die Auflösung. Der Wert des Wohnförderkontos wird dann bis zum 85 Lebensjahr abgetragen.
    Beispiel:
    2.100 Euro x 20 Jahre x fiktive 2% = 62.580 Euro Gegenwert Wohnförderkonto
    62.580 Euro : 20 Jahre : 12 Monate = 260,75 Euro höhere fiktive Rente bis 85 - jetzt kommt es auf ihren Steuersatz im Alter an.

    Unter dem Strich rechnet sich das trotzdem, da Sie jedes Jahr zusammen mit ihrem Ehemann 4.200 Euro steuerlich aktivieren können (in Abzug) so lange wie der Wohn Riester Vertrag läuft.
    Näheres habe ich hier in den FAQ zu Wohn Riester zusammengestellt.
    https://www.mein-bauspar-vergleich.d...t-wohnriester/
    Wie haben Sie das gerechnet, wie kommen Sie auf 62.580€ ?

  21. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    so wie es da steht :-)

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