Folgende Situation:
Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.
Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.
Ja, das ist soweit korrekt. Gekündigt wird das Vorausdarlehen, dabei wird der Riester-Bausparvertrag aufgelöst und das Guthaben mit dem Darlehen verrechnet. Gleichzeitig wird das Wohnförderkonto aktiviert.
Bis zum 31.12.2018 bestand die Möglichkeit den Riester-Bausparvertrag weiter zu führen. Seit dem 1.1.19 gibt es die Möglichkeit nicht mehr.
gibt's da irgendein Urteil zu bzw. ein Gesetz? Wo steht, dass das so ablaufen muss? Ist die verpflichtende Ablösung bei euch im Darlehensvertrag geregelt?
Ist im Vertrag so geregelt und auch im AltZertG so vorgesehen:
“ [...] der dem Vertragspartner einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens einräumt und bei dem unwiderruflich vereinbart wird, dass dieses Darlehen durch Altersvorsorgevermögen getilgt wird, welches in einem Altersvorsorgevertrag nach Absatz 1 oder Nummer 2 gebildet wird; beide Vertragsbestandteile (Darlehensvertrag und Altersvorsorgevertrag nach Absatz 1 oder Nummer 2) gelten als einheitlicher Vertrag. „
Auch stellen sich ja 2 Fragen. Unstrittig ist die Rückzahlung aller Förderungen bei Kündigung des Wohnriesters, nur wann wird das Wohnförderkonto angelegt, bzw wie kann das verhindert werden?
Kündige ich den Wohnriester und fahre davon in den Urlaub, scheint es was anderes zu sein, als wenn ich ihn kündige und davon einen direkt verknüpften Immobilienkredit ablöse, bzw tilge.
Die Frage bzw. das Entscheidende ist ja, ob ich eben mit bzw. inkl. den Förderungen meine Schuld tilge, will ich das nicht, da ich nur das Guthaben dazu verwende und die Zulagen zurück zahle, dann wird das Wohnförderkonto ganz sicher auch nicht angelegt.
Ist im Vertrag so geregelt und auch im AltZertG so vorgesehen:
“ [...] der dem Vertragspartner einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens einräumt und bei dem unwiderruflich vereinbart wird, dass dieses Darlehen durch Altersvorsorgevermögen getilgt wird, welches in einem Altersvorsorgevertrag nach Absatz 1 oder Nummer 2 gebildet wird; beide Vertragsbestandteile (Darlehensvertrag und Altersvorsorgevertrag nach Absatz 1 oder Nummer 2) gelten als einheitlicher Vertrag. „
da geht es aber mMn "nur" darum, was als Altersvorsorgevertrag gilt und ist einer von 3 Punkten des Absatzes 1a.
Das alleine widerspricht dem, was in der Vergangenheit durchaus gemacht wurde, nämlich:
Vorausdarlehen durch anderes Kapital als den BSV abzulösen. Das einige Verträge dieses Ablösung so vorsehen einmal dahingestellt, das ist dann eine andere Konstellation.
Es ist aber zu berücksichtigen, dass eine Kündigung des Wohnriesters, keineswegs einer Zuteilung gleich kommt.
Das wäre zu prüfen. Die Aussage ist ja, dass in einigen Verträgen ein Riesterbausparer gem. dem zitierten Gesetzestext unwiderruflich das Darlehen ablösen soll. Dann wird auch das WFK aktiviert.
Heißt also: Läuft das Vorausdarlehen nach 10 Jahren ab und ist eine Zuteilung dann direkt vertraglich fixiert, muss der BSV zur Tilgung genutzt werden. So zumindest verstehe ich das. Bitte korrigieren, wenn das falsch ist. Ist sicherlich für viele ein sehr relevantes Thema.
Ich tue mir auch schwer zu glauben, dass ich gezwungen bin, die Förderung zur Tilgung verwenden zu müssen und nicht zurück zahlen zu dürfen und wäre dem so, wäre es ein weiteres Argument von unzählig vielen, Riester aus der Immobilienfinanzierung raus zu lassen.
Wird das Vorausdarlehen nach BGB 489 vor Zuteilung des Bausparvertrages gekündigt, kündigt die Bausparkasse den Bausparvertrag (einheitlicher Vertrag). Das Guthaben auf dem Bausparvertrag wird dann zur Tilgung verwendet, dies wurde ja unwiderruflich vereinbart. Aus dem gefördertem Kapital auf dem Bausparvertrag wird das Wohnförderkonto gebildet.
Zitat von noelmaxim
Ich tue mir auch schwer zu glauben, dass ich gezwungen bin, die Förderung zur Tilgung verwenden zu müssen und nicht zurück zahlen zu dürfen ...
Die Bausparkasse lässt einem seit dem 1.1.2019 keine andere Wahl ...
... vertraglich sieht sich die Bausparkasse abgesichert. Hier ein Auszug aus dem Vorausdarlehensvertrag:
"Dieser Vertrag über eine Vorfinanzierung und einem gesondert zu unterzeichneten Bausparvertrag bilden einen einheitlichen Altersvorsorgevertrag im Sinne von§1 Abs 1a Satz 1 Nr 3 AltZertG. [...] Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bauspardarlehen und Bausparguthaben) getilgt wird. Bei Zuteilung wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet. [...] Der Bausparvertrag kann vom Bausparer vor Zuteilung ohne Zustimmung der Bausparkasse nicht gekündigt werden. Wird das Vorausdarlehen vorher fällig, kann die Bausparkasse bereits vor Zuteilung mit dem Bausparguthaben aufrechnen."
Guten Tag .
Wir haben das gleiche Problem.
Berater von der Volksbank hat uns so einen Vertrag aufgeschwatzt.
Wie sind gerade mit der BSH im Streit.
Habe ein Paar Fragen an Sie.
1. Haben Sie die Info Blätter über Entstehung des Wohnförderkontos bei dem Abschlüss des Vertrages zur Sicht bekommen?. Hat man der Inhalt Ihnen Erklärt und haben Sie die Blätter dann unterchrieben?
2. Haben Sie einen Gefühl , dass Ihr Berater an Sie nur schöne Geschichte berichtet und die Nachteile verschwiegen?
ich und meine Partnerin haben wie die Erstellerin im Dezember 2011 den gleichen Ristervertrag bei der Schwäbisch Hall über jeweils 50000€ abgeschlossen. Wir wurden leider auch nicht besonders gut beraten, für uns war das Produkt interessant weil die Zinsfestschreibung für 25 Jahre gilt und der etwas bessere Zinssatz (2,95% gegenüber 3,25). Zum Zeitpunkt der Unterschrift waren wir beide 23 Jahre. Uns wurde auch nichts von einer Späteren Versteuerung oder dem Wohnförderkonto und der zwei Prozentigen verzinsung gesagt. Ich bin Vollverdiener und sie ist Teilzeitarbeiterin und hat keinen Steuerlichen Vorteil. Sie bekommt eine Förderung von ca 640 € im Jahr und ich die Grundförderung von 154€. Im Jahr 2022 wird ihr Vertrag Zuteilungsreif und meiner im Jahr 2023. Es wäre unsererseits so geplant gewesen, sobald die Verträge Zuteilungsreif sind, die Förderungen Kündigen und beide Verträge mit einem Privatvermögen zu Tilgen. Aber wir wollen unbedingt das Wohnförderkonto und die spätere Versteuerung vermeiden. Am liebsten wäre es uns die Verträge zu Kündigen und die bisherige Steuerersparnis und Förderung zurückzubezahlen und mit einem normalen Darlehen zu begleichen, ist das so Sinvoll bzw. möglich? Wie sollten wir vorgehen?
Danke
Gruß BOB
Genau wie jede andere Form der Riester Rente, wird auch der staatlich geförderte Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum nachgelagert besteuert. Allerdings gibt es bei Wohn Riester ja keine Rentenzahlung im eigentlichen Sinne und auch der Wert einer Immobilie kann nur schwerlich für die Ermittlung der Steuerlast herangezogen werden. Aus diesen Gründen funktioniert die nachgelagerte Besteuerung bei Wohn Riester ein wenig anders, als bei den klassischen Riester Produkten. Die geförderten Beiträge werden auf einem sogenannten Wohnförderkonto dokumentiert. Dieses Wohnförderkonto wird wiederum bis zum Beginn der Auszahlungsphase jedes Jahr mit 2 % p.a. Verzinst. Aus der Summe der geförderten Beiträge und der Verzinsung ergibt sich dann das fiktive, zu versteuernde Vertragsguthaben bei Rentenbeginn. Das Wohnförderkonto startet in dem Moment, indem Sie Vertragsguthaben tatsächlich entnehmen oder mit einer geförderten Tilgung beginnen. Reine Sparzahlungen auf einen Riester Bausparvertrag sind beispielsweise kein Auslöser für das Wohnförderkonto. Wohnförderkonto – Beispiel geförderte Tilgung eines Darlehens
Nehmen wir an, Sie entscheiden sich für den Erwerb einer Wohnimmobilie zum Preis von 250.000 Euro. Sie sind Alleinstehend, 30 Jahre alt, haben keine Kinder und verdienen jährlich etwa 50.000 Euro Brutto. Sie können zudem ein Eigenkapital von 75.000 Euro vorweisen und müssen somit nur 175.000 Euro finanzieren. Bei einem effektiven Jahreszins von 4,8 % und monatlich 1.160 Euro Rate, haben Sie die Immobilie nach 19 Jahren abbezahlt. Insgesamt wenden Sie jährlich also 13.920 Euro für die Tilgung auf. Der geförderte Anteil dieser Tilgung beläuft sich derzeit auf maximal 2.100 Euro jährlich (1946 Euro Eigenbeitrag + 154 Euro Grundzulage). Dieser Betrag wird nun jährlich auf das Wohnförderkonto gebucht und dort wiederum jedes Jahr mit 2 % verzinst. Insgesamt gehen auf Ihrem Wohnförderkonto also fiktiv 19 Jahre lang je 2.100 Euro ein (39.900 Euro Einzahlungen). Da diese wiederum mit 2 % p.a. verzinst werden, summiert sich Ihr Wohnförderkonto jedoch nach 19 Jahren bereits auf 48.924 Euro. Dieser Betrag wird dann 18 Jahre lang bis zu Ihrem Rentenbeginn weiter mit 2 % p.a. verzinst. Dadurch summiert sich das Wohnförderkonto nach 37 Jahren auf 69.875 Euro. Entscheiden Sie sich nun dafür die Steuerlast in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr abzutragen, ergibt sich eine fiktive monatliche Rente von rund 324 Euro, die Sie zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.
jährliche Rate
klassische Finanzierung
13.920 Euro
ungefördert
Zulage
Eigenbeitrag
Steuervorteil
Wohn Riester
13.920 Euro
11.820 Euro
154 Euro
1.946 Euro
ca. 650 Eur
Daher ergeben sich folgende wesentliche Aussage für das Wohnförderkonto:
Durch eine Entnahme von Riester Guthaben oder eine geförderte Tilgung ist das Eigenheim schneller schuldenfrei. Das spart Zinsen und zwar kräftig. Eine geschenkte Leistung im Sinne der früheren Eigenheimzulage ist die Riester Förderung aber nicht.
Der Förderung im Rahmen von Wohn Riester steht die nachgelagerte Besteuerung gegenüber. Und um die Steuerlast zu ermitteln, wird das Wohnförderkonto geführt und mit 2 % p.a. verzinst. Vorteile bei Wohn Riester durch die nachgelagerte Besteuerung
Auf den ersten Blick dürfte die Regelung rund ums Wohnförderkonto als schwierig und komplex empfunden werden. In der Praxis ist das Wohnförderkonto jedoch häufig ein echter Vorteil für den Riester Sparer – auch im Vergleich zur herkömmlichen nachgelagerten Besteuerung bei der klassischen Riester Rente. Der Vorteil von Wohn Riester ergibt sich aus der Förderung während der Tilgungsphase. Durch diese Förderung kann schneller getilgt werden. In unserem Beispiel stehen Ihnen jährlich ca. 804 Euro mehr zur Tilgung zur Verfügung (154 Euro Grundzulage + 650 Euro Steuerersparnis). Dadurch wäre die Finanzierung nicht nach 19, sondern schon nach 17 1/2 Jahren abgeschlossen. Das spart immerhin 8.600 Euro an Zinsen. Wenn Sie die 1,5 Jahre lang die monatliche Rate von 1.227 Euro dazurechnen, ergibt sich ein Vorteil von rund 30.000 Euro gegenüber der herkömmlichen Baufinanzierung. Diese 30.000 Euro können Sie bis zum Rentenbeginn wiederum deutlich besser verzinst anlegen, als das bei den 2 % Verzinsung beim Wohnförderkonto der Fall ist. Damit erhöht sich der Vorteil gegenüber der klassischen Finanzierung noch einmal erheblich.
Tilgung p.a.
Laufzeit
Zinskosten
Zeitersparnis
klassische Finanzierung
13.920 Euro
19 Jahre
90.265 Euro
Wohn Riester Beispiel
14.724 Euro
17,5 Jahre
81.634 Euro
22.086 Euro
Ersparnis gesamt: rund 30.000 Euro
Sie sehen, wenn die Ersparnis von Zinskosten und Sparzeit mit einem attraktiven Zins bis zum Rentenbeginn hochgerechnet wird, kann sich ein attraktiver Vorteil gegenüber der klassischen Finanzierung ohne Riester Förderung ergeben. Natürlich muss man von diesem rechnerischen Vorteil die Steuerbelastung durch das Wohnförderkonto noch abziehen. Inwieweit sich die Wohn Riester Förderung rentiert, ist grundsätzlich immer individuell zu beurteilen. Möglichkeiten der Versteuerung beim Wohnförderkonto
Wie bereits dargestellt, beläuft sich sich das fiktive Vertragsguthaben im Modellfall auf knapp 70.000 Euro. Diese sind in jedem Fall nachgelagert zu versteuern. Es gibt aber wieder zwei Varianten:
Einmalbesteuerung – Steuerschuld auf einen Schlag begleichen
Verminderungsbetrag – Steuerschuld bis zum 85. Lebensjahr begleichen
Wenn Sie wollen, so können Sie bei Rentenbeginn den zu versteuernden Betrag auch einmalig gegenüber dem Finanzamt abgelten. Diese sogenannte Einmalbesteuerung wird mit einer Art von Rabatt gefördert.
So sind in diesem Fall nur 70 % des Wohnförderkontos zu versteuern (im Beispiel nur 49.000 Euro statt rund 70.000 Euro).
Aber Vorsicht, die Steuerlast kann nicht unerheblich hoch ausfallen, da das zu versteuernde Vertragsguthaben auf Ihre normalen Einkünfte im Alter angerechnet wird. Hier ist in jedem Fall bei Zeiten ein kompetenter Steuerberater aufzusuchen, der Sie vor eventuell teuren Fehlentscheidungen bewahren kann.
Alternativ kann auch im Rahmen des sogenannten Verminderungsbetrags der Stand des Wohnförderkontos bis zum 85. Geburtstag auf 0 zurückgeführt werden.
Im Modellbeispiel wird dazu die fiktive mtl. Rente von rund 324 Euro versteuert. Trotz des Rabatts auf die Einmalbesteuerung kann der Verminderungsbetrag je nach individueller Situation durch die geringere Steuerlast unter Umständen sogar die günstigere Variante sein.
Ich habe auch den 50t von Schwäbisch Hall und ich war auch von Anfang an skeptisch, und würde den am liebsten kündigen, da ich keine Schuldenlast für die Zukunft aufbauen möchte. Gerade weil es aktuell so günstig Zinsen für Kredite gibt.
Ich versuche auch das Darlehen in demnächst nach den 10 Jahren zu kündigen. Aber wie ich das hier so lese, dass es einen Zwang der Schwäbisch Hall gibt, die Riesterförderung einsetzen zu müssen, bestätig meine Zeifel nur noch mehr. Am liebsten würde mir sein, dass ich diesen ganzen Riesterkram los wäre. Das Riesterprodukt habe ich verstanden und dass dee Steuersatz als Rentner geringer ist als aktuell aber der Staat schenkt einen nichts und schon gar nicht traue ich den Staat. Gesetze können mal schnell geändert werden und dann... Die 2% Verzinsung und das damit sehr sicher für den Staat meine Steuerschuld wächst, ist auch so ein riesen Scheißhaufen. 2% sind gegen mich garantiert, egal wie die wirtschaftliche Lage ist und ob ich anderswo nur 0,1% Guthabenszins erhalte.
Mit ist klar was ich zurückzahlen muss: 10x 2100€* Steuerzinzsatz + 10* PersönlicheZulage und Zulage von einem Kind. Das müssten dann Ca. 7200€ sein.
Es wächst nicht die Steuerschuld, sondern das im Alter zu versteuernde Einkommen.
Wenn man von einem Steuersatz im Alter von 25% ausgeht und das zu versteuernde Riesterrenteneinkommen um 2% steigt, muss man also 2%*25%=0,5% mehr Steuern zahlen.
Ja aber Ca. 25 Jahre 2% und Zinseszins bei einen 50t Vertrag, kommt eine beachtliche Summe zusammen. Diese Summe dann mit wer weiß...20-25% versteuern, ist pro Monat nicht wenig. Und man darf das Haus weder übertragen noch verkaufen....
Zins und Zinseszins machen aus 50t€ nach 25 Jahren 82.000€ - bei Verteilung auf 20 Jahre sind 380€ pro Monat - bei 25% Steuersatz sind das 85€ die man im Monat an Steuern zahlt.
(Man zahlt also ca. 20t€ in den 20 Jahren.)
Dafür hat man die 25 Jahre lang die 50t€ ja steuerfrei incl. Zulagen erhalten und die Finanzierung war dafür entsprechend früher fertig - und man konnte sich die Raten sparen.
Bei einem Steuersatz von 30% von den 50t€ wären das gesparte 15t€ ... allerdings müsste man noch die Inflation berücksichtigen.
Also 50t bekomme ich ja nicht. Wenn dann in 20 Jahren Ca 5000€ Zulage für ein Erwachsener und einem Kind.
Die restlichen Ca. 45t zahle ich von meinem Geld steuerfrei. Bei 23% habe ich 10500€ gespart. Dann bin ich um die 15t Euro im Vorteil. Dafür muss das gesamte Geld im Rentenalter versteuern. Man geht zwar im Rentenalter von einem geringeren Steuersatz aus aber ob das stimmt.... demnach kommen die 2% Zinsen hinzu, somit muss ich diese auch versteuern, was mein im Rentenalter geringeren Steuersatz zu nichts macht. Einen Vorteil sehe ich nicht wirklich. Der Vorteil wird wenn gering ausfallen und dann aber am Haus gebunden sein. Ich kann das Haus nicht verkaufen noch überschreiben. Ich sehe noch kein wirklichen Vorteil auch rechnerisch komme ich kaum auf ein Vorteil, sodass man dieses Binden in Kauf nehmen würde.
Ein Berater der Schwäbisch Hall sagte mir jedoch, dass das virtuelle 2% Konto erst dann angelegt wird, wenn der Kredit der Vorfinanzierung komplett abgeschlossen worden ist, somit nicht nach Zuteilung des BSH sondern dann, wenn ich das Darlehen des BSH zurückgezahlt habe.
Das widerspricht genau das, was hier oft zu lesen ist, dass dieses virtuelle Konto bei Zuteilung des BSH angelegt wird, wenn das Guthaben und BSH Darlehen den Vorfinanzierungskredit tilgt. Das machen zumindest knapp 10 Jahre aus.
Aber eine Beraterin an der Hotline bestätigte nun, das fiktive Konto wird bei Zuteilung und somit bei inanspruchnahme des Guthaben geöffnet. Somit war die Aussage meines Beraters falsch.
Ich muss die Rechnung korrigieren. Es gibt ja nicht Zulage und Steuerersparnis gleichzeitig, sondern nur was für ein besser ist. In meinem Fall ist die Steuerersparnis von 2100€ besser. Somit spare ich Ca 460€ im Jahr. Pro Monat also 38,50€.
Später wird das virtuelle Konto bei ein 50t Vertrag auf Ca. 78t € stehen. Das versteuert ist bei 20% 15600€ Steuerschuld. In 18 Jahren beträgt es pro Monat 72€.
Jetzt sag mir einer bitte, wo habe ich den Vorteil....
Ich will aus diesem Dreck raus. Wenn es so nicht möglich ist, muss ich mich z.b. bei meinen Eltern ummelden und dem Finanzamt sagen, dass ich nicht wieder zurück gehen werde. Somit wird der Riester gelöst und ich muss alles sofort verstern und man ist es los. Aber besser früher als später.
Mal was anderes, ich möchte mal gerne in Erfahrung bringen, wie vielen Wohnriestersparen das alles, u.a.
- fiktives Wohnförderkonto
- deren Auswirkungen/Nachversteuerung
- Auswirkungen beim Vorausdarlehen mit Ablösung Wohnriester
- die Nachteile im Allgemeinen wie z.B. Verkauf, Vermietung, Tod usw.
gar nicht bekannt ist.
Eigentlich ist es ja abenteuerlich (um mich milde auszudrücken), wie Wohnriester (wohl auch Riester im Allgemeinen) oder die Einbindung von Riester in eine Finanzierung verkauft wird!