Folgende Situation:
Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.
Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.
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#21
noelmaxim
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AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen
1) Hanomag, Riester ist Riester, eine Wissenschaft für sich, es will verstanden werden, nicht immer - aus den unterschiedlichsten Gründen - gelingt dies! Wohnriester ist Wohnriester, ebenfalls eine Wissenschaft für sich, auch deshalb, weil ein Bausparkonstrukt gewählt werden muss bei nicht wenigen Modellen und dies auch am häufigsten angeboten wird und es u.a. ja auch hier in dem Thread um dieses Konstrukt geht!
2) Die Finanzierung ist die Finanzierung, eine Wissenschaft für sich, es will verstanden werden, nicht immer - aus den unterschiedlichsten Gründen - gelingt dies!
3) Hauskauf ist Hauskauf, in Teilen auch eine Wissenschaft für sich, mindestens aber der Neubau, eine Wissenschaft für sich, nicht immer - aus den unterschiedlichsten Gründen gelingt dies, nicht immer wird die richtige Immobilie gewählt, nicht immer die Mängel gleich erkannt, nicht immer die Baukosten richtig kalkuliert.
Ich wüsste nicht, warum ich es mir als Verbraucher zu diesen ganzen Aufgaben, die man ja erledigt und bewältigt bekommt, nun 1) und 2) auch noch vermischen soll, es mir dadurch moch schwerer zu machen die richtige Auswahl zu treffen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, dies ggf.mit einem Steuerberater, der dann hier wieder was bemängelt, da wieder reinredet usw.
Fehlendes Kapital, fehlende mtl. Liquidität kann und darf es aus meiner Sicht nicht sein, denn zieht dein Argument lieber Hanomag, dann begeht der Verbraucher einen Fehler, er stellt die Darstellbarkeit auf Fördermittel, verkompliziert sein Finanzierungsvorhaben und näht alles auf spitz und knapp und hier soll die Riesterförderung heilen? Dies ggf. mit wirtschaftlich unsinnigen Vorausdarlehen, nur damit die Rate bezahlbar ist? Ich verteuere die Kosten, aber hole mir Liquidität durch Förderungen? Nun gut, von mir aus auch das, aber wenn es dann zu Lohn-, und Gehaltszeiten schon eng ist, ggf. das Einkommen nicht so gut, so hoch ist, wie soll es denn dann erst im Rentenalter sein, wenn es darum geht von den geringeren Einnahmen auch noch Liquiditätsengpässe auszugleichen, die entstanden sind, als ich noch im Saft stand???
Ja, ich bin im Detail der Profi bei Riester nicht, das gebe ich zu und ich habe mich auch oft zu Wort gemeldet bei Details, wo ich es hätte besser lassen sollen, aber ich habe vor 15 Jahren und noch mal vor 7-8 Jahren Riesterschulungen mitgemacht und habe für mich entschieden, diese Fördermöglichkeiten nicht einzubinden, dies dem Verbraucher nicht zu zumuten!
Hier sei noch ein wenig Erfahrung ins Spiel gebracht! Nicht wenige Verbraucher teilen mir mit, ein Finanzierungsmodell, ein Finanzierungsangebot erhalten zu wollen, nicht selten aber deutlich mehr als Bausparen, bitte keine Riestervariante! Auf Nachfragen warum nicht kommt nicht selten die Aussage, Bausparen ist mir zu kompliziert und nun soll ich auch noch Riester anbieten, also beides in der Kombi? Nun gut, ich frage weiter, auf die Frage haben sie sich die Produkte Riester und Bausparen mal fachmännisch verdeutlichen lassen kommt nicht selten die Antwort, bis ins Detail, ich/wir wünschen es nicht. So wie ich bei Bausparen auch aus einer beratenden Verpflichtung heraus (aber auch so es Sinn macht aus aus Überzeugung heraus) nicht aufgebe, dieses Produkt zumindest einzubringen und gegenüberzustellen, so ist bei Riester schluss und nicht selten aus der Tatsache heraus, dass der Verbraucher eine vernünftige Beratung auf diesem Sektor sehr wohl bekommen hat.
Ich persönlich habe (auch fundiert und mit gutem Wissen) beschlossen, die Wissenschaften Finanzierung, Bausparen und Riester nicht zu kombinieren, schon gar nicht im Wissen ob der ganzen Überlegungen, die zum Hauskauf und Hausbau noch hin zu kommen und wenn ich dann noch bedenke, wie viele Verbraucher mir mitteilen, dieses Konstrukt gezeichnet zu haben, auch geglaubt haben es verstanden zu haben, es aber bereuen, dann fühle ich mich bestätigt, wenn ich RiesterRiester und die Finanzierung die Finanzierung sein lasse.
Vielleicht verliere ich deswegen mal einen Kunden von 50, aber ich habe auch 49 gewonnen, ggf. auch deshalb, weil ich die Finanzierung transparent und verständlich rüber bringen konnte, was bei dem Einbinden von Bausparen auch nicht immer so einfach ist und auf die Gefahr hin, dass jetzt kommt, naja, du machts das madig, verkaufst halt was anders sei gesagt, niemand kommt nur zu mir und lässt sich einfangen, die meisten vergleichen, informieren sich und siehe da, die wenigsten bleiben auf Riester hängen, die wenigsten integrieren Riester und zum Schluss sei erwähnt, auch die, die Riester gezeichnet haben, haben was verkauft bekommen, was verkauft werden musste, haben dies gezeichnet und meistens bitter bereut!
Ja, ich bin im Detail der Profi bei Riester nicht, das gebe ich zu und ich habe mich auch oft zu Wort gemeldet bei Details, wo ich es hätte besser lassen sollen, aber ich habe vor 15 Jahren und noch mal vor 7-8 Jahren Riesterschulungen mitgemacht und habe für mich entschieden, diese Fördermöglichkeiten nicht einzubinden, dies dem Verbraucher nicht zu zumuten!
Ehrliche Erkenntnis! Trotzdem solltest Du als Finanzfachmann in der Angelegenheit sattelfester sein. Mit dem was Du bisher zu Riester von Dir gegeben hast, kannst Du keinen Kunden detailliert beraten.
Zitat von noelmaxim
Nicht wenige Verbraucher teilen mir mit, ein Finanzierungsmodell, ein Finanzierungsangebot erhalten zu wollen, nicht selten aber deutlich mehr als Bausparen, bitte keine Riestervariante! Auf Nachfragen warum nicht kommt nicht selten die Aussage, Bausparen ist mir zu kompliziert und nun soll ich auch noch Riester anbieten, also beides in der Kombi? Nun gut, ich frage weiter, auf die Frage haben sie sich die Produkte Riester und Bausparen mal fachmännisch verdeutlichen lassen kommt nicht selten die Antwort, bis ins Detail, ich/wir wünschen es nicht.
Dies trifft sicher den Kern. Warren Buffet hat in der Vergangenheit folgerichtig argumentiert, dass man, wenn man etwas nicht versteht, es bleiben lassen soll. Diese Aussage ist im Prinzip richtig und gut und wird auch von mir geteilt. Allerdings hat Warren Buffet mit dieser Erkenntnis die riesigen Gewinne von Apple, Google, Microsoft und Co. verpasst. In der Zwischenzeit hat er aber dazugelernt und investiert nun auch in dieser Branche.
Zitat von noelmaxim
Ich persönlich habe (auch fundiert und mit gutem Wissen) beschlossen, die Wissenschaften Finanzierung, BauspareSo wie ich bei Bausparen auch aus einer beratenden Verpflichtung heraus (aber auch so es Sinn macht aus aus Überzeugung heraus) nicht aufgebe, dieses Produkt zumindest einzubringen und gegenüberzustellen, so ist bei Riester schluss und nicht selten aus der Tatsache heraus, dass der Verbraucher eine vernünftige Beratung auf diesem Sektor sehr wohl bekommen hat.
Sicher nicht von Dir. Du lehnst den Riester ab, weil Du ihn nicht verstehst und Du verstehst ihn nicht, weil Du ihn ablehnst. Aber Du bist nicht der Einzige, Riester war von Anfang an ein Bürokratiemonster und hat viel Unverständnis erzeugt. Dieses Unverständnis gepaart mit viel Unwissen wird von den Betroffenen zur Diskreditierung des eigentlich gar nicht so schlechten Produkts verwendet. Mit der Erweiterung um den Wohnriester wurde dieses Rentenprodukt zu einer sehr flexiblen Rente. Bei welchem anderen Rentenprodukt kann man sich die Rente schon vor dem Rentenbeginn komplett zur Schuldentilgung auszahlen lassen, ohne dass die Förderung verloren geht?
Zitat von noelmaxim
und Riester nicht zu kombinieren, schon gar nicht im Wissen ob der ganzen Überlegungen, die zum Hauskauf und Hausbau noch hin zu kommen und wenn ich dann noch bedenke, wie viele Verbraucher mir mitteilen, dieses Konstrukt gezeichnet zu haben, auch geglaubt haben es verstanden zu haben, es aber bereuen, dann fühle ich mich bestätigt, wenn ich RiesterRiester und die Finanzierung die Finanzierung sein lasse.
Die Krux ist das Unverständnis bei Dir und damit auch bei den Kunden.
Zitat von noelmaxim
Vielleicht verliere ich deswegen mal einen Kunden von 50, aber ich habe auch 49 gewonnen, ggf. auch deshalb, weil ich die Finanzierung transparent und verständlich rüber bringen konnte,
Das kann und muss ich so akzeptieren.
Zitat von noelmaxim
was bei dem Einbinden von Bausparen auch nicht immer so einfach ist und auf die Gefahr hin, dass jetzt kommt, naja, du machts das madig, verkaufst halt was anders sei gesagt, niemand kommt nur zu mir und lässt sich einfangen, die meisten vergleichen, informieren sich und siehe da, die wenigsten bleiben auf Riester hängen, die wenigsten integrieren Riester und zum Schluss sei erwähnt, auch die, die Riester gezeichnet haben, haben was verkauft bekommen, was verkauft werden musste, haben dies gezeichnet und meistens bitter bereut!
Die Krux ist das Unverständnis bei Dir und damit auch bei den Kunden. Oft muss man nichts bitter bereuen, wenn man im Nachgang noch die richtigen Weichen stellen kann, aber dazu gehört natürlich das Wissen ob er Sache.
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#23
noelmaxim
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AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen
Hanomag ich habe eine Bitte!
Akzeptiere, dass mein Wissen bei Wohn Riester - was zugegeben nicht bis ins letzte Detail im Bezug auf Riester im allgemeinen fundiert ist - mehr als Halbwissen ist uns es vom Grundsatz fast immer um Definitionsfehler meinerseits handelt und ich nicht fundiert die Begrifflichkeiten darstellen will und muss, um aufzuzeigen, warum Wohnriester bei mir nichts in einer Finanzierung zu suchen hat. Geht es dann noch um die Kombination mit Vorausdarlehen, verschärft sich meine Aussage noch.
Ich kann mich jederzeit eines Experten bedienen, der sogar noch nicht mal meiner ist, was ich auch tue, zu dem habe ich Riester in Schulungen und Ausbildungen verdeutlicht bekommen und es hat sich nicht viel geändert, als dass ich meine damals gefasste Meinung zu dem Thema hinterfragen oder gar ändern muss, bzw. mich nachschulen lassen müsste, was ja indirekt täglich sogar passiert. Auch kann ich googlen und lesen! Lesen was das Fachliche betrifft, aber auch lesen, wie Experten darüber urteilen!
Auch noch mal, ich verurteile keineswegs Riester im Ganzen, ganz im Gegenteil, kann man es sich leisten, gehört es für mich gezeichnet, sollte es ein Teil des Anlageportefolios sein, aber zum einen keine Finanzierung darstellbar machen und zum anderen nicht das Hauptargument sein, um das Vorausdarlehen anzuprangert oder gar zu rechtfertigen!!
Wennn du davon sprichst, dass man seine Finanzierungsdarlehen bezahlt hat, wenn die Darlehen bei Rente auf 0 stehen, man aber bis zum 85. Lebensjahr die frühzeitige Inanspruchnahme der Fördermittel nachversteuert, dann ist das befremdlich und nichts anderes als ein schönreden, bzw. fehlinformieren, denn was ich vorher zur Tilgung nutzen durfte und es mir durchaus einen Vorteil (kombiniert mit vielen Nachteilen wie Einschränkungen im Verkauf, den fehlerhaften Verkauf bzw. die halbherzige und teils unehrliche Bearatung als solches, keinen direkten Tilgungseffekt in der ersten Periode durch das Vorausdarlehen, Flexibilität usw.usw.usw.) verschafft hat, hängr mir von Rentenbeginn bis 85 audgrund meines Finanzierungskonzeptes weiter am A.. und auch das bezeichne ich indirekt immer noch als Ausgleich einer Schuld, nämlich der Steuerschuld, die aufgrund des Wohnriesters entstanden ist, der Bestandteil meiner Immobilienfinanzierung war, die zurück zu zahlen ist!!
Mir auch egal, kann man sich argumentativ und von den Definitionen ja hinlegen wie man will. Ich habe meine eigene und die bekommt der Verbraucher von mir ehlich und aufrichtig geboten und ganz sicher werden ihm nicht wenige andere Berater doch ganz sicher den tollen Riester bei Alternativangeboten anbieten, bis ins Detail verdeutlichen und ganz sicher werden die Verbraucher ihre Finanzierung dann da auch zeichnen. Ganz sicher, ich bin mir da ziemlich sicher Gehen alle woanders hin
Lasst es gut sein, es soll eure Aufgabe sein, den Wohnriester, die Argumente dafür aufzuzeigen. Statt mich nur zu verbessern (das Verbessern ist völlig ok, aber es wird sich dran aufgegeilt, dass ich auch nicht alles weiß) und mein Riesterwíssen zu klassifizieren bzw. darüber zu urteilen, solltet ihr den Verbrauchern helfen, Alternativen aufzeigen. Möglichkeiten finden, die Situation zu verbessern, mind aber - das empfehle ich - den Wunsch des TE zu respektieren, zumindest aber die konkreten Fragen zu beantworten, bzw. sich darauf beziehen oder dran orientieren.
Auch noch mal, ich verurteile keineswegs Riester im Ganzen, ganz im Gegenteil, kann man es sich leisten, gehört es für mich gezeichnet, sollte es ein Teil des Anlageportefolios sein, aber zum einen keine Finanzierung darstellbar machen
Damit die weniger Betuchten weiterhin Miete bezahlen und die gut Betuchten die parallel aufgebaute Riesterrente erleben und auch bis zum Tode versteuern müssen.
Lasst es gut sein, es soll eure Aufgabe sein, den Wohnriester, die Argumente dafür aufzuzeigen. Statt mich nur zu verbessern (das Verbessern ist völlig ok, aber es wird sich dran aufgegeilt, dass ich auch nicht alles weiß)
ES wird sich in erster Linie dran aufgegeilt, dass Du in der Sache nichts annehmen willst.
Zitat von noelmaxim
solltet ihr den Verbrauchern helfen, Alternativen aufzeigen. Möglichkeiten finden, die Situation zu verbessern, mind aber - das empfehle ich - den Wunsch des TE zu respektiren, zumindest aber die konkreten Fragen zu beantworten, bzw. sich darauf beziehen oder dran orientieren.
Nichts anderes tun wir.
Im übrigen will ich ganz allgemein die TE hier einmal respektlos fragen, warum sie in der Regel zu feige sind sich an den weiteren Diskussion zu beteiligen.
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#25
noelmaxim
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AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen
Hanomag, ggf. deshalb, weil auf seine konkreten Fragen gar nicht individuell eingegangen wird und stattdessen meine Person wieder reglementiert und nachgeschult wird!
Feige? Warum feige? Finde diese Anschuldigung nicht ok.
Nein, ich werde mir da auch nichts annehmen, Riester gehört für mich aus jede Finanzerung aufgrund unzähliger Begründungen rausgehalten und es gibt genügend Makler und Banken, die das anbieten und da gehören dann die Verbraucher auch beraten und als Kunden gewonnen. Lasse mich da nicht beirren und schon gar nicht belehren und teile das auch explizit und begründet den Verbrauchern mit und wenn ich Blödsinn erzähle, dann werden das die Banken und Makler die Riester befürworten entkräften und aufdecken und den Kunden für sich gewinnen!
Zu dem bietet sich hier eine Plattform, wo du als Experte auf diesem Sektor die Verbraucher auch fundiert von dem Vorteil überzeugen kannst.
Hallo an alle!
Vielen vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe alles gelesen und bin sehr dankbar für eure Hilfe!
Leider war ich beruflich so lange Zeit weg und könnte mich nicht melden.
Inzwischen habe ich auch die Antworten von Schwäbisch Hall bekommen, die leider nicht so optimistisch sind.
1. Kündigen kann ich problemlos nach 10 Jahren.
2. Im Darlehensvertrag ist geregelt, dass das Vorausdarlehen durch den Bausparvertragzurückgezahlt wird. Das Vorausdarlehen und der Bausparvertrag bilden eine vertraglicheEinheit. Somit erfolgt durch die Kündigung des Vorausdarlehens gleichzeitigdie Kündigung des Bausparvertrags. Das Sparguthaben des Bausparvertrags wird mitdem Vorausdarlehen verrechnet. Der Ablösebetrag verringert sich entsprechend.
Der gesetzliche Zeitpunkt, in dem ein Wohnförderkonto angelegt wird, ist· die Tilgung des Vorausdarlehens durch den Sparvertrag (Zuteilung) oder· die vorzeitige Rückzahlung des Vorausdarlehens oder· der Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung (Auszug oder Verlust Eigentum)
Bei Ablösung Ihres Vorausdarlehens wird das Guthaben mit dem Vorausdarlehen verrechnet.Zu diesem Zeitpunkt wird das Wohnförderkonto gebildet und bis zum Beginn der nachgelagerten Versteuerunggesetzlich um 2% pro Jahr erhöht.
Verstehe ich es richtig, dass für mich keine Möglichkeit mehr besteht das Wohnförderkonto zu vermeiden?
Wenn der Bausparvertrag gekündigt wird und dadurch bzw. damit die Zulagen und Förderungen nicht in Anspruch genommen werden, bzw. darauf verzichtet wird, dann wird auch kein Wohnförderkonto eröffnet.
Zur Ablösung steht dann aber auch nur das Guthaben ohne Förderung und Zulagen zur Verfügung.
Der gesetzliche Zeitpunkt, in dem ein Wohnförderkonto angelegt wird, ist· die Tilgung des Vorausdarlehens durch den Sparvertrag (Zuteilung) oder· die vorzeitige Rückzahlung des Vorausdarlehens oder· der Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung (Auszug oder Verlust Eigentum)
Bei Ablösung Ihres Vorausdarlehens wird das Guthaben mit dem Vorausdarlehen verrechnet.Zu diesem Zeitpunkt wird das Wohnförderkonto gebildet und bis zum Beginn der nachgelagerten Versteuerunggesetzlich um 2% pro Jahr erhöht.
Folgendes passt nicht: Beim Zutreffen des fett markierten Teils wird das Wohnförderkonto nicht gebildet sondern durch vorzeitige Versteuerung aufgelöst.
Zitat von Marie-Marie
Verstehe ich es richtig, dass für mich keine Möglichkeit mehr besteht das Wohnförderkonto zu vermeiden?
Ich denke auch, dass ihr bei Rückzahlung der Förderung das Wohnförderkonto vermeiden könnt. Dann aber müsst ihr das fehlende Kapital finanzieren.
Wenn man alternativ den fiktiven Betrag des Wohnförderkontos in eine andere Riester-Sparform einzahlt, hat das ab Verrentung auch seine Tücken:
- der ausgezahlte Rentenbetrag wird über die gesamte Rentenlaufzeit voll versteuert (keine Möglichkeit für Sofortversteuerung mit 30-%-Rabatt),
- Entnahme von ca. einem Drittel des Kapitals zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos über eine Rentenversicherung, die erst ab dem 85. Lebensjahr zahlt,
- man muss damit rechnen, dass man die Auszahlung der eingezahlten Beträge gar nicht erlebt
Allerdings frage ich mich, ob nicht die Möglichkeit besteht, die Bausparverträge - unabhängig vom Voraus-Darlehen - vorzeitig zu kündigen. Hier sollte man doch auch von einer in die andere Riester-Sparform wechseln können?
Hanomag, meinst du während der Zinsfestschreibungszeit? Warum sollte die Bank die Tilgung freigeben, bzw. ändern lassen!?
Kündigen, Guthaben ohne Zulagen und Förderung von der Vorausdarlehensschuld in Abzug bringen Restschuld neu (ggf. jetzt als Forward gesichert) und gut!
Alternativ, das war ein richtiger Ansatz von dir, die Vorausdarlehensschuld komplett neu finanzieren und das Riesterguthaben inkl Förderung und Zulagen in eine andere Riesteranlage umswitchen. Das allerdings geht erst nach Ende der Zinsbindung oder Kündigungsrecht nach BGB §489
Kenne aber die Antwort, das wollen die meisten nicht, viele Verbraucher haben von Riester - insbesondere wenn seinerzeit unverstanden in ihre Finanzierung integriert - die Faxen dicke!!
wie die Schwäbisch Hall schon richtigerweise schreibt ist es ein Koppelprodukt, sprich 1 Produkt aus Vorausdarlehen
und Wohn Riester Bausparvertrag.
Ich will nur kurz reinwerfen, dass Sie auch sehen müssen, dass ihr Bausparsollzins nicht der tatsächliche Zins
ist von diesem Produkt, da man die Beiträge steuerlich aktivieren kann. Trotz späterer Besteuerung rechnet sich
das ganze immer noch.
Wenn Sie in der Darlehensphase sind können Sie jederzeit ablösen, Sie können aber auch das Darlehen laufen
lassen und dafür jedes Jahr 2.100 Euro steuerlich aktivieren. Die Zulagen fließen dann als Sonderzahlung in
das Darlehen.
Laut Aussage von Schwäbisch Hall, da ich bereits die Zulagen beantragt und bekommen habe, ist ein Wohnförderkonto nicht mehr zu verhindern. Die Zulagen können nicht zurückgezahlt werden. Bei der Kündigung des Darlehens nach 10 Jahren wird das Wohnförderkonto trotzdem eröffnet.
Ehrlich gesagt bin ich jetzt verzweifelt. Gibt es irgendwo gesetzliche Regeln für Wohnrieste, wo es schwarz auf weis steht, dass wenn man auf die Zulagen verzichtet, entsteht auch kein Wohnförderkonto?
Ich verstehe.....
Das Problem ist, mein Berater ist anderer Meinung. Er überzeugt mich jetzt, dass es keine Möglichkeit mehr besteht die Zulagen zurückzuzahlen.
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AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen
Zitat von Marie-Marie
Ehrlich gesagt bin ich jetzt verzweifelt. Gibt es irgendwo gesetzliche Regeln für Wohnrieste, wo es schwarz auf weis steht, dass wenn man auf die Zulagen verzichtet, entsteht auch kein Wohnförderkonto?
Bitte bedenken, dass es nicht nur um die Zulagen geht (jährlich inzwischen 2x175€ + 2x300€ bei zwei jüngeren Kindern = 950€) sondern auch um die angesammelten Steuervorteile (ersichtlich aus den Steuererklärungen der letzten Jahre) - hier können durchaus nochmal 500€ zusätzlich pro Jahr zusammenkommen - wären bei 10 Jahren zusammen schon 14500€ die an den Staat zurück gezahlt werden müssten - oder das gesamte Geld muss in ein anderes Riesterprodukt verschoben werden. (Soweit möglich)
Wobei eine fiktive Wohnförderrente von 280€ auf den ersten Blick auch nicht so schlimm aussieht - zusätzliche Steuern vielleicht 80€ pro Monat??? - dafür mietfrei die Immobilie x Jahre vorher abbezahlt.
Bitte bedenken, dass es nicht nur um die Zulagen geht (jährlich inzwischen 2x175€ + 2x300€ bei zwei jüngeren Kindern = 950€) sondern auch um die angesammelten Steuervorteile (ersichtlich aus den Steuererklärungen der letzten Jahre) - hier können durchaus nochmal 500€ zusätzlich pro Jahr zusammenkommen - wären bei 10 Jahren zusammen schon 14500€ die an den Staat zurück gezahlt werden müssten - oder das gesamte Geld muss in ein anderes Riesterprodukt verschoben werden. (Soweit möglich)
Wobei eine fiktive Wohnförderrente von 280€ auf den ersten Blick auch nicht so schlimm aussieht - zusätzliche Steuern vielleicht 80€ pro Monat??? - dafür mietfrei die Immobilie x Jahre vorher abbezahlt.
Hallo! Wie viel ich zurückzahlen muss ist mir klar und ich eigentlich nichts dagegen habe. Schwäbisch Hall gibt mir keine Möglichkeit die Zulagen zurückzuzahlen.
In ein anderes Riesterprodukt das Geld zu verschieben wird auch nicht klappen (so war die Aussage vom Berater) weil hier um eine Finanzierung mit Bausparvertrag handelt.
Wir haben das gleiche Problem mit Schwäbisch Hall . Wir haben den Vertrag vorzeitig gekündigt nach dem Beratungsgespräch von unseren Anbieter von Volksbank . Er hat uns Schriftlich versichert ,dass kein Wohnförderkonto ensteht. Sogar er schrieb die Kündigung an BSH ,dass wir Zulagen zurück zahlen wollen, trotzdem BSH eröfnete das Förderkonto . Wir haben jetzt Anwalten wegen Falschberatung eingeschaltet. An Ombutsman Private Bausparkasse haben Beschwerde abgeschickt. Bafin auch informiert. Wir suchen Zeugen die beim Vertragabschlüss über Enstehung des Wohnförderkontos, Nachgelagerte Besteuerung nicht informiert wurden. Uns wurden nur schöne Geschichten erzählt über Sondertilgen jederzeit, stattliche Zulagen. Uns hat man die Info Blätter nicht gezeigt und nicht gegeben und nicht erklärt das ist strafbar . Vertrag wurde per Post zum Unterschreiben verschickt und wurde dabei auch nicht aufgeklärt .Tricksen von BSH sind schon inzwischen bekannt. Wir suchen Zeugen, die sich auch so betrogen fühlen .
Bitte rufen Sie uns an 0176 47113793 nur zusammen können wir was erreichen. Sammelklage , Petition an Regierung , TV reportage.
Zur Info: Habe auch die Auskunft vom Bausparvertreter erhalten, dass sich die internen Prozesse für ausgezahlte Darlehen zum 01.01.2019 geändert haben. Bei einer Ablösung bzw. Kündigung der Vorfinanzierung wird der Bausparvertrag grundsätzlich förderunschädlich aufgelöst und das Bausparguthaben mit dem Darlehen verrechnet. Dieses Vorgehen wäre vertraglich und durch die Zulagenstelle für Altersvermögen abgesichert, ein Abweichen von dieser Regelung wäre nach dem 31.12.2018 nicht mehr möglich.
Zur Info: Habe auch die Auskunft vom Bausparvertreter erhalten, dass sich die internen Prozesse für ausgezahlte Darlehen zum 01.01.2019 geändert haben. Bei einer Ablösung bzw. Kündigung der Vorfinanzierung wird der Bausparvertrag grundsätzlich förderunschädlich aufgelöst und das Bausparguthaben mit dem Darlehen verrechnet. Dieses Vorgehen wäre vertraglich und durch die Zulagenstelle für Altersvermögen abgesichert, ein Abweichen von dieser Regelung wäre nach dem 31.12.2018 nicht mehr möglich.
Nur noch mal zum Verständnis:
Laut Aussage gibt es nicht die Möglichkeit, sich das Guthaben inclusive Förderung auf einen anderen Riestervertrag übertragen zu lassen?
Beispiel: 50 TEUR Riesterbausparer mit 20k Guthaben wird inclusive Vorausdarlehen nach BGB bzw. zur voraussichtlichen Fälligkeit gekündigt, Vorausdarlehen iHv 50 TEUR wird dann entsprechend mit 20k getilgt und 30k werden über neue Finanzierung abgelöst? Korrekt verstanden?