Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

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  1. Avatar von Marie-Marie
    Marie-Marie ist offline
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    Standard Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Guten Abend!

    Folgende Situation:
    Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.

    Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
    Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
    Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
    In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
    Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
    Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

  2. Avatar von Prediger80
    Prediger80 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Die Frage ist vor allem: Wie hoch ist denn die Steuer beim Renteneintritt:
    - Nach 10 Jahren Darlehnslaufzeit steht das WFK bei 21.000,-€.
    - Wenn ich das bis 2045 mit 2% verzinse, steht es bei knapp 30.000,-€ bei Renteneintritt
    - Wenn ich dann die 30%-Regelung ziehe und die Steuer auf einen Schlag zahle, sieht es wie folgt aus: 30.000,-€ - 30% = 21.000T€ - Die 21T€ wären zu versteuern.

    Wenn ich von einem Steuersatz von 25% ausgehe (das würde im Splittingtarif steuerpflichtige Einkünfte von 36T€ voraussetzen und damit genau dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von Rentnerehpaaren entsprechen) wären 5.250 € Steuern zu zahlen. Das ist die "Steuerrendite".

    Das ist weder eine unkalkulierbare Belastung noch lohnt es sich für diesen Betrag, jetzt 21T€ abzulösen.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Wie hoch waren denn die Zulagen und der Steuervorteil?

  4. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Prediger80
    Die Frage ist vor allem: Wie hoch ist denn die Steuer beim Renteneintritt:
    - Nach 10 Jahren Darlehnslaufzeit steht das WFK bei 21.000,-€.
    - Wenn ich das bis 2045 mit 2% verzinse, steht es bei knapp 30.000,-€ bei Renteneintritt
    - Wenn ich dann die 30%-Regelung ziehe und die Steuer auf einen Schlag zahle, sieht es wie folgt aus: 30.000,-€ - 30% = 21.000T€ - Die 21T€ wären zu versteuern.

    Wenn ich von einem Steuersatz von 25% ausgehe (das würde im Splittingtarif steuerpflichtige Einkünfte von 36T€ voraussetzen und damit genau dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von Rentnerehpaaren entsprechen) wären 5.250 € Steuern zu zahlen. Das ist die "Steuerrendite".

    Das ist weder eine unkalkulierbare Belastung noch lohnt es sich für diesen Betrag, jetzt 21T€ abzulösen.
    Dafür müssten aber beide Ehepartner dann schon in Rente sein.
    Zu Versteuern wäre dann aber aus meiner Sicht 36t€+21t€ = 57t€ oder liege ich damit falsch?

    Wenn man die 21t€ jetzt in einen (z.B. ETF-Riester-Sparvertrag) einzahlen können würde um damit das WFK abzulösen, würden die 21t€ dann ja auch entsprechende Erträge erwitschaften - bei z.B. 4% wären das bis 2045 fast 52t€ die entsprechend verrentet und der Rentenanteil würde dann besteuert.

    Und natürlich hat man dann keine riesterinfizierte Immobilie, die man 20 Jahre nutzen muss - und hat keine so großen Probleme beim Vererben (möglicherweise schädliche Verwendung) ...

  5. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    das was @Prediger80 schreibt würde ich auch so sehen.
    Jetzt 21t zu besorgen um die spätere Steuer zu umgehen, macht auf den ersten Blick keinen Sinn. Obwohl, man bekommt ja auch noch dann Rendite vom "neuen" Riester, wogegen man das WFK abgelöst hat. Wie hoch diese ist ....??? Keine Ahnung. Dies müsste man zu der Steuerrendite mit zuzählen.
    Dennoch, man muss jetzt 21t aufnehmen wo 21T noch was Wert ist um es die vielen Jahre zu paren um später die Steuer zu sparen, wo das Geld eh viel weniger Wert ist. 5T Euro Steuern in 20 Jahren sind evtl später vielleicht ein erschwinglicher Betrag.

    Man müsste es gegenüber stellen wieviel Rendite man bekommt wenn man 21T heute in einen anderen Vertrag einzahlt.
    Zum anderen, gibt es überhaupt anbieter die solche Zahlungen zur Minderung WFK annehmen? Und wie sind die garantierten Zinsen. Später will ich das Geld auf einen mal haben und nichts gestückeltes in Form von Rente ausbezahlt bekommen.

  6. Avatar von cuda
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Was würde denn passieren, wenn ich die Immobilie für - sagen wir - 1 Jahr und 1 Tag nicht mehr selbst bewohne und meine Wohnsitz ändere?
    Wird dann das Wohnförderkonto nicht aufgelöst?

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    @ Prediger80,

    so kann nicht gerechnet werden!

    A) Es werden die Zulagen inkl. Kinderzulage addiert.
    B) Dann werden die steuerlichen Vorteile hinzugerechnet. Diese Summe wird mit 2 % p. a. verzinst.

    Rechnet man mit 30 Jahren Laufzeit (10 J. sparen, 15 J. tilgen) verheiratet, 3 Kinder (Drillinge) 110.000 € brutto. max. 350 € Eltern plus 900 € Kinder =1.250 € mal 10 Jahre

    Damit sind zwei Verträge mit max. 2.100 € p.a. möglich, zusammen 4.200 €

    - A) ergibt eine mögliche Sparsumme von 42.000 € mit verminderten Eigenbeitrag ohne steuerliche Vorteile!
    - B) eine mögliche Sparsumme von 54.000 € mit vollem Eigenbeitrag, ohne steuerlichen Vorteile!
    - C) eine mögliche Sparsumme von 60.000 € mit vollem Eigenbeitrag, mit steuerlichen Vorteilen!

    Bei einer Zuteilung bei 30 % Guthaben sind

    bei A) 140.000 €
    bei B) 170.000 €
    bei c) 200.000 € Darlehn möglich! Damit wäre eine Finanzierung bis 800.000 € als Co-Finanzierung möglich.

    Da die Kinder mit 25 Jahren aus dem Zulagensystem der Eltern ausscheiden, habe ich nur bis zu diesem Punkt berechnet.

    Demnach habe die Eltern bis 25 Jahre 350 € Zulage plus 900 € Kinder = 1.250 € bekommen, mal 25 Jahre runde 25.000 € plus 6.250 plus 31.250 € Zulagen, 9.000 € steuerlich Gutschrift, 40.250 €.

    Die Restschuld von C) 200.000 € minus 60.000 € Guthaben sind 140.000 € Restschuld, minus 90.000 € ergibt eine Restschuld ² von 50.000 € diese werden mit 4.200 € plus 350 € Zulage und 450 € steuerliche Zulage getilgt, weitere 10 Jahre. Weitere 8.000
    Zusammen sind 48.250 € Zulagen. Gehe der Kunde mit 65 in Rente, so ist die Summe von 48.250 € durch 240 Monate zu teilen, was 201 € monatlich bedeutet,
    - bei einem Rentensteuersatz von 30 %, werden 65,50 € monatlich mehr fällig.

    Zahlen Sie ohne Riester 150 € monatlich, sind es dann 215,50 €.

    Oder einmalig 65,50 € mal 240 Monate mal 70 %

    Tatsächlich sind es etwas mehr, weil die Zinsen fehlen, aber aufgrund der Begrenzung liegt Fördersumme kaum oberhalb von 65.000 €, die dann durch 240 Monate geteilt werden muss. Und wer in der Rentenphase einen Steuersatz von 50 % hat, der lacht über die 125-130 € monatlich extra Steuer.

    Eine Überförderung ist zwar möglich, aber diese liegt bedingt in der Riester-Welt, nur bei Finanzanlage- oder Versicherung von Riester vor. Dort ist es möglich, mit 120 € jährlich Eigenleistung, die Zulage von 175 € zu erhalten!

    Die Komplexität von Riester erfordert einen erheblichen Mehraufwand bei der Unterrichtung, mehr als es bei anderen Produkten, denn die Folgen des Vermögensschadens ergeben sich schon aus dem Sparverhalten

    a) verminderte Sparbeitrag mit voller Zulage ohne steuerliche Vorteile
    b) voller Sparbeitrag mit voller Zulage, ohne steuerliche Vorteilen
    c) voller Sparbeitrag mit voller Zulage, mit steuerlichen Vorteilen

    Die Varianten ändern aber nichts an der Steuerlast in der Rentenphase, weil

    I) die Differenz der verminderte Sparbeitrag im laufenden Jahr
    und
    II) die steuerlichen Vorteile in Regelfall in den Konsum gehen


    Und nicht gespart werden, um die zusätzliche Steuerlast im Rentenalter aufzufangen.

    Bruno68

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Bruno, wird das jetzt in 2023 noch schlimmer als bisher???!

  9. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Wie man ließt, kann man bis zu 4 Jahre woanders gemeldet sein, bevor das Finanzamt ankommt und das Wohnförderkonto versteuern will.
    Entweder man investiert wieder in ein Haus/Wohnung oder man kauft sich z.B. als Rentner in betreutes Wohnen ein.

    Ob es überhaupt jemand merkt, wenn man woanders gemeldet ist, bezweifle ich.

  10. Avatar von kheineken
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Hallo,
    ich habe folgenden Kummer:
    ich habe bei meiner Immobilienfinanzierung einen LBS Wohnriester eingebaut und bin besorgt bezüglich Wohnförderkonto, Besteuerung Regeln.
    mein Vertrag:
    Wohnriester LBS Tarif LBS-U6+R 50.000€ Vorrauskredit seit 04/2015 und laut Sparkassenmitarbeiter 04/2023 Zuteilungsreif- nach 8 Jahren.
    Ansparkonto: montl. 147,50€, Riesterzulage 3x300€+175€ p.a. Kontostand: 19.700€
    Kreditkonto: 50.000€ 1% Zinsen montl. 41,67€ bis 6/2023 fest, die LBS bietet mir danach 3,5%.
    Ich würde diesen Vertrag gerne loswerden/ das Wohnförderkonto verhindern, und die Zulagen und Steuervorteile möglichst unschädlich verwenden.

    Ich habe viel in diesem Forum gelesen komm aber nicht so richtig auf einen grünen Zweig (jeder Fall ist wohl anders).
    Wer kann mir bitte helfen und den Weg zeigen
    Vielen Dank!

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Hallo Kheineken,

    welche Darlehen bestehen neben dem LBS Wohnriester mit welchen Zinsfestzeiträumen?

  12. Avatar von kheineken
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    hallo noelmaxim,

    finanzierung für unsere Doppelhaushälfte im münchner Umland.

    Kredit1: 28.000€ bis 5/2025 fest 1,39% Zinsen, Rate 328€/montl.

    Kredit2: 42.000€ bis 10/2026 fest 0,85% Zinsen, Rate 200€/montl.

    und eben dieser Wohnriester.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Für die beiden anderen Darlehen nehmen Sie ein Forward Darlehen auf, im Zuge dessen ein Darlehen in Höhe von 31.000 Euro (50.000 Euro Vorausdarlehen minus 19.000 Euro ggf. zzgl. Förderung) für 4.2023!

    Die Zuteilung nehmen Sie nicht an und kündigen den LBS Vertrag förderschädlich!

    Möglich wäre auch, der LBS mitzuteilen, dass die Vorausdarlehenssummme komplett abgelöst wird und das Bausparguthaben nicht in Abzug gebracht wird, dann oder somit haben sie die Möglichkeit, das Riesterguthaben in einen andere riesterzertifizierte Anlage umzuswitchen.

    Wird das Riesterguthaben inkl. der Förderung und den Zulagen vom Vorausdarlehen in Abzug gebracht, wird automatisch das fiktive Förderkonto ausgelöst.

  14. Avatar von kheineken
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Hallo noelmaxim,

    erstmal vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Wäre bei einer förderschädlichen Kündigung bei der LBS nicht der Steuervorteil und die Förderung zurück zu zahlen?

    Das würde bedeuten das die neu aufgenommene Kreditsumme natürlich höher als 31000€ wäre - ist das richtig?

    kann ich die Vorausdarlehenssummme auch schon nach den jetzt erst 8 abgelaufenen Jahren ablösen und nicht erst nach 10.5 Jahren?

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Was steht denn in dem Vorausdarlehensvertrag bezüglich Zinsfestschreibungszeit? Fest bis Zuteilung?

    Ja, deshalb schreibe ich ja ggf. zzgl. Zulagen/Förderung, die ja das Bausparguthaben mindern würden bei einer Kündigung.

  16. Avatar von kheineken
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    bei der Vorfinanzierung steht

    Sollzinsbindung: 8 Jahre
    Vertragslaufzeit: bis Zuteilung

  17. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Dann ist nach 8 Jahren die volle Vorausdarlehenssumme oder eben eine Teilschuld nach Abzug Bausparguthaben auch ablösbar.

    Wie hoch sind die Restschulden nach Ende Zinsfestschreibungszeit für Kredit 1) und Kredit 2) ?

  18. Avatar von kheineken
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    bei Kredit 1 noch ca 21.000 € wenn ich nicht wie sonst immer 5% (3250€) p.a. sondertilge
    Bei Kredit2 noch ca 34.000 € wenn ich nicht wie sonst immer 5%( 2500€) p.a. sondertilge

  19. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von kheineken
    Riesterzulage 3x300€+175€ p.a. Kontostand: 19.700€

    Ich würde diesen Vertrag gerne loswerden/ das Wohnförderkonto verhindern, und die Zulagen und Steuervorteile möglichst unschädlich verwenden.
    Bei 8 Jahren sind das ja schon 8600€ Zulage - wieviel Steuervorteil kommt noch dazu?

    Dann wäre das ja ca. 50% vom Bausparer - dadurch kann man natürlich schneller mit dem Immobilienkredit fertig sein.
    (Hat dann natürlich auch die entsprechenden Nachteile ...)

    Wenn man die Förderung/Steuervorteil nicht in einer Baufinanzierung einsetzten möchte, müsste man, meiner Meinung nach, diese (incl. der eigenen Beiträge) in ein anderes Riesterprodukt einzahlen um nicht förderschädlich zu handeln. - Aber hier vorher genau schauen, welche Bedingungen gelten und wie das mit der Übertragung zeitlich und formal gemacht werden muss.

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Ich glaube kaum, daß der TE auf 9.000 Euro zusätzlicher Tilgung aus Fördergeldern angewiesen ist, um diese dann im Alter bis zum 85 Lebensjahr oder mit einer Einmalzahlung bei Rentenbeginn nachzuversteuern!

    Ich würde das Geld umswitchen und je nach Alter bei Rentenbeginn - so überhaupt noch eine Restschuld vorhanden ist - mit 30 % Kapitalauszahlung die Restschuld tilgen und mit den Rest verrenten lassen!

  21. Avatar von kheineken
    kheineken ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    angenommen ich würde das Sparvermögen dem Vorrauskredit anrechnen. würde das ein Wohnförderkonto in Höhe von ca. 20.000€ ins Leben rufen.

    Die 20.000€ würden mit 2% jährlich verzinst und würden in 13 Jahren (dann bin ich 67J und hoffentlich in Rente) auf ca. 27.000€ anwachsen, welche ich dann zu versteuern habe- stimmt das so?

    Dann würde ich die verbleibenden 30.000€ neu finanzieren - die Zahlungen und Tilgungen werden dann hoffentlich nicht mehr dem Wöhnförderkonto zugeornet - ist das richtig

    Bleibt noch das Risiko ich verkaufe oder vermiete mein Haus oder ich ziehe aus - dann muss ich auch noch die rund 9.000€ Förderung zurückzahlen

    Ist es bei diesen Beträgen nicht eine Überlegung wert so zu verfahren in Bezug auf Kaufkraftverlust und Inflation?

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