Folgende Situation:
Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.
Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.
Oh je... was mache ich dann jetzt?
Ich zahle lieber jetzt was als in 30 Jahren. Also das mit der WWK geht dann bei uns schon mal nicht.
Dann in 4 Monaten bei Zuteilungsreife das Darlehen aus dem Bausparer nicht annehmen und ab sofort keine Zulagen mehr beantragen um die Zahlung in 30 Jahren zumindest zu verringern? Und dann evtl. Noch rindn normalen Riestervertrag?
Gibt es dann für uns gar keine Möglichkeit die Zulagen zurückzuzahlen außer Ausziehen?
Können Sie meine Frage wegen der Steuererklärung auch beantworten?
Sofern es sich bei Ihnen um eine Bestandsimmobilie handelt und sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten Sie für ihre BSH Verträge einen Widerruf prüfen lassen. Ihr Vertrag ist ja aus 2011…
Nicht nur die Zulagen müssen in den neuen Riester eingezahlt werden sondern auch die selbst eingezahlten Beträge worauf man steuerbegünstigung bekommen hat. Das können in 10,5 Jahren über 20000 Euro sein. Das war mir dann doch zu viel des guten und habe es gelassen. Ich hätte auch ohne dieses Wfk keine 20000 einfach so in Rente eingezahlt.
Was anderes wäre es gewesen, wenn (so war immer meine Idee, mein Ziel) die BSH den Wohnriester freigegeben hätte und man das Vorausdarlehen mit günstigen Fremdmittel (seinerzeit noch unter 1 %) abgelöst hätte, denn die Rendite in der alternativen Riesterrente wäre weitaus höher gewesen, als die nachverlagerte Versteuerung und der Zahlzins für die Mehraufnahme.
Für mich sind die Kunden seitens der Bausparkasse gelinkt worden, denn in der Beratung war nie erwähnt worden, dass das Wohnriesterguthaben zwingend vom Vorausdarlehen in Abzug gebracht werden muss, denn das Riestergesetz an sich lässt einen Switch ausdrücklich zu.
Bei Abschluss konnte man ja das Riesterguthaben auf ein anderen vertrag umschreiben. Die Schwäbisch Hall hatte es aber ??? 2018 geändert, dass dies eben nicht mehr möglich ist. Deren Anwälte haben wohl erkannt, dass man dies einfach so ändern kann ohne dass der Kunde dagegen was tun kann.
Für mich ist das in einer Richtung ein Betrug da während der Geschäftsbeziehung etwas geändert wurde. Wohlmöglich ist das etwas, was geändert wurde, auch vorher nie versprochen worden, jedoch war es vorher möglich gewesen.
Deswegen werde ich jeden immer raten, niemals zur Schwäbisch Hall zugehen fertig und aus.
Generell würde ich jedem raten, aktuell zu keiner Bausparkasse zugehen. Aber so viele wissen das dann doch besser, lassen sich belabern und schließen doch bei der Bausparkasse ab.
Ich kann nur aus Erfahrung der letzten 20 Jahre sagen. Gerade bei der Bausparkasse wird das empfohlen, was möglichst gut für die Bausparkasse ist, nur so verdieht der "angebliche Berater" auch genügend Geld. Wenn der "angebliche Berater" dies so nicht tuen würde, bekommt er von den Vorgesetzten eine Einladung und muss erklären, warum sein Umsatz so gering ist. Viele Berater wechseln oder werden dadurch depressiv.
Also erst gar nicht zu so einer Bausparkasse hingehen, wenn man das vorher schon weiß. Aber leider hat mir das vorher so niemand erläutert....
Es ist so, immer wieder sind es die Bausparkassen!!
Sei es, dass man im Verkauf erzählt, dass die Zuteilung garantiert ist, was sie nie war, die Bausparsummen viel zu hoch abgeschlossen werden oder Rendite Verträge vor 15-20 Jahren verkauft worden sind, wo man schon lange nichts mehr von wissen wollte und nicht wenige Kunden beschissen worden sind, weil man die Verträge hat ändern lassen, damit der hohe Bonusanspruch verloren geht!
Gäbe sicher noch mehr aufzuzählen, Fakt ist, bei keinem Produkt, in keiner anderen Branche wird mehr gelogen und beschissen, als bei Bausparkassen, da hilft es auch nicht oder macht es besser, dass der ein oder andere Berater es teilweise selbst auch nicht besser weiß/wusste!!
ich bin in gleicher Situation und habe mir den kompletten Thread durchgelesen und etwas verwirrt.
Funktioniert aktuell die Möglichkeit des Widerrufs wegen falscher Widerrufbelehrung bei einem Vertrag der BSH vom 2012 und einem entsprechenden Vergleich noch, oder ist dies inzwischen hinfällig?
Vorabdarlehen wäre 2023 nach 10 Jahren Vollauszahlung nach BGB kündbar, ein seit 2012 beitragsfreier Riestervertrag bei der Allianz, die auch das Guthaben nehmen würden, wäre vorhanden.
Rechtschutzversicherungsvertrag von 2008 vorhanden. Es war allerdings ein Neubau und kein Bestandsgebäude, was gekauft wurde.
meine Frage und Ausgangslage ist vielleicht etwas einfacher:
Ich habe 2014 einen Riester-Darlehnsvertrag (ohne Kombination mit einer Bausparvertrag) abgeschlossen, Zinssatz 3,2%, Zinsbindung 20 Jahre. Seit 2014 tilge ich diesen Vertrag und erhalte Zuschüsse.
Das Wohnförderkonto ist somit unzweifelhaft entstanden.
Nun beabsichtige ich diesen Vertrag nach 489 BGB zu kündigen und habe bereits ein Forward-Darlehn ab 2024 zur Anschlussfinanzierung abgeschlossen (Zinssatz 0,67%) -allerdings ohne Riester-Darlehn. Ein Riesterdarlehn wurde sowieso kaum noch angeboten und wenn dann zu nicht akzeptablen Konditionen (Zinnsätze ab 2,2 %).
Auch das lässt sich nicht mehr beeinflussen, sodass wir das auch nicht diskutieren müssen:
Mir geht es allein um folgende Fragen
1. Welche Folgen hat die Kündigung nach 489 BGB und die Beendigung des Riesterdarlehnsvertrags auf das bereits entstandene Wohnförderkonto? Wird dieses lediglich fortgeführt und mit 2% verzinst und dann im Alter versteuert (das schreckt mich nicht) oder ist hier eine Rückzahlung von erhaltenen Zuschüssen und Steuerersparnissen zu befürchten? Ich war bisher davon ausgangen, dass das Wohnförderkonto fortgeführt wird (da ich im Eigeneheim wohnen bleibe und es nicht schädlich verwende), bin aber durch die Beiträge hier etwas irritiert.
2. Gibt es eine Gestaltungsmöglichkeit, die auf dem Wohnförderkonto gutgeschriebenen Förderungen in ein anderes Riesterprodukt (z.B. Fondsparplan) zu überführen? Dazu habe ich an anderer Stelle widersprüchliche Angaben gelesen.
Zu1: Ich würde sagen das Wonförderkonto bleit mir aktuellen Wert bestehen und wird jählich 2% verzinst bez kommen jährlich hinzu.
Wieso sollte das WFK aufgelöst werden? Man handelt ja nicht förderschädlich und zieht aus dem Haus aus.
Zu2: Ja man kann das WFK zu einen anderen Riestervertrag übertragen nur gibt es keinen Anbieter welcher Zahlungen zur Minderung von WFK annimmt. Also ist es wiederum nicht möglich aber gesetzlich halt vorgesehen, dass es möglich sein sollte.
Wie soll denn die Übertragung faktisch stattfinden? Was ist mit übertragung gemeint, bzw. was soll übertragen werden?
Es müsste doch, so mein Verständnis, das aufgelaufene Kapital aus dem fiktiven Wohnförderkonto in ein riesterzertifiziertes Produkt eingezahlt werden, oder?
Eine Einzahlung als riesterrelevantes Kapital ist etwas anderes, wie die Übertragung von riesterrelevantes Kapital aus einer Riesterprodukt!
Übertragen war der falsche Ausdruck. Gemeint ist dass man bei einem anderen Riestervertrag einzahlungen zu minderung des WFK vornimmt. Somit wird dann das WFK um diese Einzahlung reduziert bzw dann auf 0 gesetzt.
Wenn die Information von hallo_spencer auf meine erste Frage (Fortsetzung Wohnförderkonto) so richtig ist, dann besteht für mich kein Handlungsbedarf. Dieser Aspekt war mir bekannt und ist "eingepreist". Insoweit würde ich auf das bestehende Wohnförderkonto nach Kündigung des Darlehensvertrags einfach keine riesterrelevanten Tilgungszahlungen (ich tilge ja dann im neuen Darlehnsvertrag ohne Riesterbezug) mehr leisten und keine weiteren Zuschüsse erhalten. Mit meinem Renteneintritt Mitte der 2040er Jahre wird dann Steuer fällig - aber das ist dann so.
Die Alternative - so verstehe ich es - bestünde theoretisch darin, ein anderes Riesterprodukt abzuschließen, dort eine Summe einzuzahlen, die dem auf dem WFK vorhandenen Kapital entspricht und das WFK damit auf 0 zu setzen. Das wäre für mich nur dann interessant, wenn die Kündigung des Darlehensvertrag als "schädliche Verwendung" klassifiziert würde und die Rückzahlung der auf dem WFK gebuchten Zuschüsse + Steuerersparniss droht. Bevor ich an den Staat zurückzahle, würde ich lieber das Kapital aufbringen, um das WFK mit einem anderen Riesterprodukt abzulösen - damit könnte ich dann immerhin meine Steuerersparnisse retten.
Da das WFK nach der Auskunft von hallo_spencer aber nicht zurückgezahlt werden muss, ist Frage 2 dann nicht mehr relevant.
Die steuerliche Belastung in der Rentenzeit ließe sich, so man das auf dem fiktiven Wohnförderkonto befindliche Geld in einen anderen Riestervertrag einzahlen könnte, verhindern!
Selbstverständlich gehen die Zulagen und Steuerersparnisse nicht verloren mit der Kündigung, vielmehr entsteht mit dem Erhalt eine nachgelagerte Versteuerung im Rentenalter, eben weil sie vor diesem die Zulagen und Steuerersparnisse genutzt haben!!
Eben diese nachgelagerte Versteuerung ließe sich vermeiden, so dass zum einen die Zulagen und Steuervorteile als Tilgung genutzt und erhalten bleiben und keine nachgelagerte Versteuerung stattfindet, so man das Kapital in ein riesterrelevantes Produkt einzahlt.
Mal nebenbei, mit 30 % des Kapitals dürfte man dann bei Rentenbeginn seine Schuld tilgen (oder auszahlen lassen und den Rest lässt man sich verrenten.
So profitiert hat man im Rentenalter doppelt, es wird einem mtl. nichts genommen und man erhält sogar noch etwas hinzu!
Die Frage stellt sich auch immer noch, ob man bereit ist den Betrag vom WFK aufzubringen und diesen in ein Rieservertrag fest einzuzahlen. Wenn z.b. ein Wfk auf ca. 20T Euro steht.
Ich bin es eher nicht, nochmal 20t zu investieren, nur um eine spätere Steuer zu umgehen.
Wer weiß wie die Infaltion wird. Hätte ich z.b. vor 2 Jahren mein teures Geld aufgewendet nur um das WFK zu löschen, wäre ich nun im Nachteil, weil aktuell 7% Infaltion vorhanden ist. Man weiß ja vorher nie was kommt.
Wer weiß was die 20t + jähreliche 2% Verzinsung in 20 Jahren überhaupt wert sind. Da kann es sein, dass ich später froh bin, 20T in jungen Jahren gehabt zuhaben und später, wo das Geld wesendlich weniger Wert ist, die Steuer davon zu zahlen.
Es ist und bleibt ein gezocke klar.
Ein Rieservertrag jetzt aktuell neu abzuschließen, stellt sich auch die Frage ob dieser renditemäßig noch sinn macht.