Folgende Situation:
Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.
Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.
Ja was anderes ist momentan auch nicht möglich, als diesen Weg zugehen. Doe Kündigung bzw so tuen als ob man auszieht, kostet einen dann sofort recht viel. Also auf später verschieben. Man könnte noch hoffen, dass die 2% Verzinsung gesenkt wird, um es an andere aktuelle Riesterprodukte anzupassen. Abwarten was der Gesetzgeber da noch macht.
Ja was anderes ist momentan auch nicht möglich, als diesen Weg zugehen. Doe Kündigung bzw so tuen als ob man auszieht, kostet einen dann sofort recht viel. Also auf später verschieben. Man könnte noch hoffen, dass die 2% Verzinsung gesenkt wird, um es an andere aktuelle Riesterprodukte anzupassen. Abwarten was der Gesetzgeber da noch macht.
Solange die Inflation nahe/über 2% liegt, erscheint es mir gerecht - dafür hat man den Vorteil ("kostenlos" in der eigenen Immobilie wohnen) ja schon vor der Rente - da erscheint mir ein Inflationsausgleich schon in Ordnung zu sein - als Riesterrentner hat man zu Rentenbeginn ja u.U. auch eine gewisse Inflation hinzunehmen.
Es sind ja nicht die einzigen Makel dieses Konstruktes, zudem, man kann ja Riestern, aber nicht mit einem endfälligen Vorausdarlehen, vor allem nicht so, dass die Immobilie "riesterinfiziert" ist!!
ich habe ebenfalls ein Wohnriester bei der BSH in 2014 abgeschlossen und daher mit Interesse alle Seiten durchgelesen.
Ich habe zwei Pakete für meine Frau und mich, die in 01/2015 ausgezahlt wurden und somit mit Kündigung und den 6 Monaten dann frühestens in 07/2025 beendet werden können.
Wir haben bisher sowohl die je 2100€ steuerlich geltend gemacht als auch die Riesterzulage (mit 2 Kindern) maximal ausgeschöpft.
Genauso wie in den letzten Kommentaren beschrieben kann ich auch mit "Option 3" leben, sprich dem Wohnförderkonto und der anschließenden 2% Besteuerung.
Mich würde aber interessieren, ob ich die Summe im Wohnförderkonto bis 2025 möglichst klein halten kann.
Ist es daher möglich, dass ich für 2021 durch die nicht in Anspruchnahme der Riesterzulagen und steuerlichen Förderung verhindere, dass der Betrag im fiktiven Wohnförderkonto weiter ansteigt?
Ich habe noch einen beruflichen riesterfähigen Pensionsfond, den ich für die steuerliche Förderung und die Kinderförderung auf meiner Seite nutzen könnte.
Dann würden "nur" die 2.100€ steuerliche Förderung bei meiner Frau und die 175€ Riester-Zulage entfallen.
Ist das so machbar oder muss ich in den Wohnriester weiterhin alles einzahlen und so damit leben, dass das Wohnförderkonto noch bis 2025 weiter anwächst?
Da muss man dann aufpassen, dass dann nicht die Beträge auf den wfk gehen, wenn man nichts steuerlich geltend macht. Ich habe dennoch weiter alles ausgeschöpft, da ich somit die Zulage bzw den steuerlichen Vorteil jetzt sofort habe. Also Bar Cache. Was später ist, keine Ahnung.
Klar wird das wfk größer aber was solls. Ein wfk und riesterinfizierte Haus hat man so oder so. Man hat ja immer noch die Hoffnung dass die 2% Verzinsung evtl gemindert wird.
So wie ich es verstanden hatte bekommt die ZFA vom Finanzamt übermittelt, was jährlich an Förderung und Zulage in Anspruch genommen wurde und dies dann auf das Wohnförderkonto angerechnet. Sofern ich die 2100€ bzw in unserem Fall ja dann gesamt 4200€ nicht in Anspruch nehme müsste das ja schon gemeldet werden, oder?
Die Förderbeträge sind dabei auch erstmal unabhängig davon, ob es sich um einen Geld- oder Wohnriester handelt, richtig?
Ich bin nur mit dem Vertrag mit BSH die Verpflichtung eingegangen, auch damit zu Riestern?
Oder könnte ich, da ich zwei riesterfähige Produkte habe, auch wie oben geschrieben meinen Wohnriester quasi aussetzen und die Förderbeiträge auf den Riester-Rentenvertrag laufen lassen?
Ich habe noch einen beruflichen riesterfähigen Pensionsfond, den ich für die steuerliche Förderung und die Kinderförderung auf meiner Seite nutzen könnte.
Dann würden "nur" die 2.100€ steuerliche Förderung bei meiner Frau und die 175€ Riester-Zulage entfallen.
Der BSH Vertrag kann nicht ruhend gestellt werden, da durch das Vorausdarlehen „belastet“. Als Alternative zwei neue Riesterverträge abschließen dort die entspr. minimalen Beiträge einzahlen (Gehälter des Vorjahres sind maßgeblich) und die Förderung für die neuen Verträge beantragen. Der BSH mitteilen, dass der Dauerzulagenantrag widerrufen wird.
So haben wir das gemacht, alle Förderungen sind bei uns ab 2019 in einen Fairriester gelaufen. Allerdings haben sich einige Anbieter aus dem Riestermarkt verabschiedet. Bspw. bieten Sutor (Fairriester) und DWS diese wohl nicht mehr an. Die Union soll eine Mindestlaufzeit voraussetzen, da müssten Sie mal schauen, welche einigermaßen attraktiven Anbieter es da gibt. Regional soll es noch wenige Banken mit Sparplänen geben.
Meiner Meinung nach kommt die Rendite bei Riester ausschließlich aus der Förderung und einer etwaigen Steuerersparniss.
Prüfen Sie mal ihre Vertragsbedingungen, ob ihr Riester-Pensionsfond Zahlungen zur Minderung eines Wohnförderkontos ausschließt. In einigen älteren Verträgen soll das noch möglich sein. Dann könnte das eine Option sein, das WFK dann später zu mindern. Und evtl. ist es auch noch möglich die Zulagen vom Vorjahr per Antrag auf Festsetzung auf ihren Riester-Pensionsfond zu übertragen. (Habe da aber selber keine Erfahrung mit. Evtl. kann Ihnen die Zulagenstelle hier Auskunft geben, für mich wäre das einen Versuch wert.)
Das Zurückholen der Zulagen aus dem Vorjahr ist mir glaube ich zu umständlich, das zieht wahrscheinlich einen ziemlichen administrativen Aufwand nach sich.
Auch würde ich wahrscheinlich nicht extra neue Riester-Verträge aufmachen, sondern meinen Riester-Pensionsfond nutzen.
Allein dadurch kann ich ja die 2100€ Förderung + 775€ (2 Kinder + ich) schon mal vom WFK nehmen und es kommen "nur" noch jährlich der Anteil meiner Frau auf ihr WFK drauf, also die 2100€+175€ Riester.
Dazu muss ich wie du geschrieben hast nur die Dauerzulagenanträge widerrufen, die neu zuordnen und in der Steuererklärung den BSH meiner Frau + meinen Riester-Pensionsfonds angeben, oder?
Die 2100€ sind ja eigentlich der Maximalbetrag (incl. Förderung) - dafür müsst ihr ja beide über 50t€ verdienen.
Die Bausparverträge müsst ihr ja vermutlich auch beide in der Höhe weiterlaufen lassen um die Zuteilung entsprechend zu erreichen.
Was möchtest du mit dem Pensionsfonds zusätzlich zu besparen erreichen?
Du zahlst heute 2x2100€ ein - bekommst vermutlich ca. 1200€ Steuervorteil abzüglich 950€ Förderung.
3950€ eingezahlt -> 5150€ Bausparguthaben - da du die 5150€ schon heute und nicht in XY Jahren nutzen kannst, wird hier eine virtuelle Inflation von 2% abgerechnet.
Und in XY Jahren versteuert.
Jetzt möchtest du zusätzlich 2100€ in deinen Pensionsfonds einzahlen - welche Kosten/Rendite fallen hier an? - auch diese Einzahlung unterliegen einer Inflation, da man von der Rente in XY-Jahren weniger kaufen kann, als heute. Auch diese Riesterrente ist zu versteuern.
Den Sparbetrag bzw. die maximale Förderung haben wir derzeit bereits bei allen Produkten, sowohl BSH als auch dem Pensionsfonds, das wäre kein Problem.
Letztendlich lande ich wieder bei meiner Anfangsfrage, wo ich eine weitere Erhöhung des WFK bis 01/2025 möglichst vermeiden will, so dass die Summe für die 2% Verzinsung klein bleibt.
Wenn ich jetzt von meinem BSH alle Förderanteile (sowohl Zulage als auch steuerliche Förderung) auf den Riesterpensionsfonds laufen lasse sollte das WFK auf meinem BSH ja nicht weiter anwachsen.
Gilt das Ansparen im BSV denn schon als Tilgung?
War bisher der Meinung, dass das WFK erst zu laufen anfängt, wenn es zum Tilgen des Immo-Kredits verwendet wird - also bei Zuteilung?
Wenn man nun das WFK-Konto spät verzinsen lassen möchte, sollte die Tilgung erst kurz vor Renteneintritt erfolgen.
So wie ich es verstanden habe wird das WFK erst aktiv, sobald man von der Ansparphase in die Tilgungsphase wechselt oder halt nach den 10 Jahren von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Ab dem Zeitpunkt erfolgt dann die 2% Verzinsung bis zur Rente. Natürlich kann man probieren, möglichst spät in die Tilgungsphase zu kommen. In meinem Fall ist der Tilgungszins beim Darlehen aber noch bei fast bei 3%, so dass ich lieber früher das komplette Paket durch ein einfaches Annuitätendarlehen ersetzen will.
Ja, bei der Schwäbisch Hall, sobald ein Vorausdarlehen in Anspruch genommen wurde. Denn dort wurde unwiderruflich vereinbart, dass das Darlehen durch das Altersvorsorgevermögen im Bausparer getilgt wird.
Als Altersvorsorgevermögen (gefördertes Vertragsguthaben) gilt es aber nur, wenn auch Zulagen (Zulagenantrag) und/oder Steuerersparnis (Sonderausgabenabzug) beantragt werden.
Ich habe mich gerade so gut wie möglich durch alle Beiträge zu diesem Thema "gequält". Wir haben das gleiche Problem. Wir haben 2011 auch 2 Rieserbausparer mit je 40.000 € bei der Schwäbisch Hall abgeschlossen. Wirklich gut aufgeklärt wurden wir über das ganze nicht. Auzahlung erfolgte erst im Feburar 2013. Nun haben wir jeder knapp die Hälfte einbezahlt und laut Onlineauskunft ist mein Vertrag in 4-5 Monaten zuteilungsreif. Der von meinem Mann vermutlich geringfügig später. Wir wollen auf jeden Fall das Wohnförderkonto verhindern. Außerdem zahlen wir bei dem Bausparer 3,25% Zinsen, ein normales Darlehen würden wir für derzeit 1,4% bekommen. Ich war der Meinung, wir könnten den Bausparer bei der Zuteilung ganz einfach ablösen. Das ist wohl nicht der Fall. Wir möchten hierbei keinen Fehler machen. Wir wurden von der Raiffeisenbank leider schon sehr oft falsch beraten oder uns völlig falsche Produkte aufgeschwatzt und haben so schon viel Geld in den Sand gesetzt. Wenn es möglich ist, dass wir die Prämien nicht zurückzahlen müssen würden wir auch ein anderes Riesterprodukt abschließen. Können Sie mir bitte die vorgefertigten Schreiben /Formulare von Ihnen schicken oder mir noch einen Tipp für unseren speziellen Fall geben? Gerne kann ich Ihnen dazu auch noch Unterlagen schicken.
Da ich ja ebenfalls das gleiche Problem habe kann ich aus eigener Erfahrung berichten:
Keines der hier angebotenen Schreiben hilft das Wohnförderkonto weg zu bekommen.
Es ist bezeichnend, dass die hier selbst ernannten Experten nichts mehr schreiben, da alle Voraussagen sich als falsch erwiesen.
Das Wohnförderkonto könnte nur mit einem neuen Riester aufgefangen werden, wenn Sie aus dem Wohnriester raus wollen. Dies geht leider nur in der Theorie. In der Praxis bietet dies kein Anbieter an.
Somit bleiben zwei realistische Möglichkeiten:
1. Im Wohnriester bleiben und die Zinsen vielleicht neu verhandeln
2. Raus aus dem Wohnriester, normales Annuitätendarlehen bei der Bank vergünstigt nehmen und die Verzinsung des Wohnförderkonto durch eine langfristige Anlage (ETF, Fond etc.) auffangen.
Selbsternannten Experten?? Lies mal die Beiträge, keiner hat gesagt so geht es, sondern immer haben wir laut was angedacht. Finde deinen
Post unmöglich und falsch auch noch, denn die BSH bringt - egal ob mit oder ohne Kündigung Vorausdarlehen
- das Wohnriesterguthaben immer von dem Vorausdarlehen in Abzug.
Zu dem, wir haben 2 mal schon das fiktive Wohnförderkonto verhindern können über einen Vergleich, zu dem gibt es derzeit einen Anbieter, der Riesterguthaben übernimmt!
Welcher Anbieter ist das, der das Riesterguthaben übernimmt? Wie genau müsste ich dafür Schritt für Schritt vorgehen? Kündigen könnte ich ja erst 10,5 Jahre nach der letzten Auszahlung, wenn ich das richtig verstanden habe. Auszahlung war Februar 13. Das würde also noch dauern. Vorher ist aber schon die Zuteilung. Was genau bedeutet das mit der Übernahme des Riesterguthabens? Ich bin Laie und beschäftige mich erst seit ein paar Tagen mit dem Thema. Ich würde bei dem neuen Anbieter also einen "normalen" Riestervertrag abschließen. Dort kommen die bereits erhaltenen Zulagen und die künftigen Zulagen rein oder? Den Bausparer kann ich mit einem Annuitätendarlehen ablösen (Höhe Bausparsumme-Ansparsumme+ausbezahlte Zulagen) und das Wohnförderkonto könnte verhindert werden? Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Es kommt drauf an, bei welcher Kasse sie das Vorausdarlehen gezeichnet haben, bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall haben sie derzeit ohnehin keine Chance das fiktive Wohnförderkonto zu verhindern, da entweder der BSV zugeteilt wird und das Vorausdarlehen komplett mit dem BSV abgelöst wird (Auslösung fiktives Wohnförderkonto) oder aber vor Zuteilung das Vorausdarlehen gekündigt wird und die BSH das Guthaben von dem Vorausdarlehen zum Kündigungstag in Abzug bringt, den BSV dann parallel förderunschädlich kündigt, was ebenfalls das fiktive Wohnförderkonto auslöst.
Bei Vorausdarlehen anderer Kassen sind alle Möglichkeiten das Wohnförferkonto durch umswitchen oder Freigae des Wohnriester Bausparvertrages und Ablsöung des vollen Voruasdarlehens nach Kündigung gegeben.
Es kommt drauf an, bei welcher Kasse sie das Vorausdarlehen gezeichnet haben, bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall haben sie derzeit ohnehin keine Chance das fiktive Wohnförderkonto zu verhindern, da entweder der BSV zugeteilt wird und das Vorausdarlehen komplett mit dem BSV abgelöst wird (Auslösung fiktives Wohnförderkonto) oder aber vor Zuteilung das Vorausdarlehen gekündigt wird und die BSH das Guthaben von dem Vorausdarlehen zum Kündigungstag in Abzug bringt, den BSV dann parallel förderunschädlich kündigt, was ebenfalls das fiktive Wohnförderkonto auslöst.
Bei Vorausdarlehen anderer Kassen sind alle Möglichkeiten das Wohnförferkonto durch umswitchen oder Freigae des Wohnriester Bausparvertrages und Ablsöung des vollen Voruasdarlehens nach Kündigung gegeben.
Nochmal zur Klarstellung, ob ich es jetzt wirklich richtig verstanden habe:
Ich sehe 3 Möglichkeiten für uns.
1. Den Bausparer kündigen. Da wir bei Schwäbisch Hall sind wird das WFK trotzdem angestoßen. Wir müssten die Zulagen+ steuerl. Vorteile zurückzahlen. Ist das WFK dann wenigstens auf 0?
2. Die Zuteilung annehmen, aber auf das Darlehen verzichten. Dann könnten wir zumindest die wesentlich günstigeren Zinsen nutzen und würden ab sofort nichts neuen mehr auf dem WFK ansammeln. Allerdings habe ich noch fast 30 Jahre zum Pensionsbeginn und als Beamte (beide) ist die Pension relativ hoch. Da hab ich ehrlich gesagt schon Angst, welche Zahlung da fällig wird.
3. Normalen Riestervertrag bei der WWK abschließen, die bisherigen Zulagen werden dort übernommen und wir machen ebenfalls ein neues Annuitätendarlehen über das noch offene Darlehen- Zulagen müssen mit finanziert werden. Was mache ich in diesen Fall mit dem Riesterbausparer? Kündigen oder die Zuteilung annehmen?
Und noch eine Frage: Muss ich die letztes Jahr geleisteten Zahlungen in der Steuererklärung angeben oder kann ich darauf verzichten sie steuerlich geltend zu machen?