Folgende Situation:
Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.
Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.
Nur Festsätzungsanträge zustellen bringt ja auch nichts, da man auch bei der Steuererklärung den Steuervorteil über die Jahre hatte. Somit wird das WFK trotzdem geöffnet auch wenn die Zulagen wieder zurückgenommen werden. Man muss somit auch die Bescheide der Steuererklärung letzten Jahre widersprechen bzw ändern lassen. Das geht jedoch nur der letzt 4-5 Jahre. Das von davor, damit wird das WFK eröffnet. Somit ist es ein zusätzlicher Nachteil die Zulagen mit Festsetzungsanträgen zurückzuzahlen, weil wegen der Steuererklärungen dennoch das WFK eröffnet wird.
Man muss sich damit abfinden, da der Vertrag auch vor Früher 2010 abgeschlossen wurde.
Der Wermutzstropfen ist halt, dass man das Riestergeld jetzt schon hat, somit jetzt arbeiten kann und später ähnlichviel zurückzahlen muss. Aber was ist später.... Weiß man nicht und später wird der Betrag eh weniger Wert sein als heute.
Lieber Pfälzer, auch wir haben uns entwickelt, auch wir haben unsere Erfahrungen machen müssen, nur standen diese irgendwann fest und sind auch publiziert worden!
Zusammenhänge sollte man schon erkennen können, auch ich war hier ganz sicher kein Papst, aber nach und nach hat sich das Bild ergeben, was nun seit längerer Zeit auch feststeht und wonach gehandelt wird.
Ich habe mich ja auch nur an die Ratschläge hier gehalten. Daher war ja meine Frage, was jetzt vielleicht noch möglich wäre?!
Nach meiner Sicht war die Anfechtung ja nicht möglich, also was hätte man sonst machen sollen? Ist bisher ein Fall bekannt, bei dem es überhaupt geklappt hat?
Somit würde ich gerne wissen, nach welchem "Bild" nun gehandelt wird.
Was jetzt noch möglich ist... so tuen als würde man ausziehen. Dann macht man wohl Verlust, da dann das Wfk komplett in diesem Jahr als Einkommen versteuert werden muss. Das sollte dann in Summe mehr sein, als man an Zulagen/Steuervergünstigung erhalten hat.
2. Möglichkeit: Ein Anbieter finden, der diese Einmalzahlung zur Reduzierung des WFK annimmt, was zur Zeit wohl schwierig, bzw unmöglich ist.
Aber das wurde hier auch schon mehrfach beschrieben.
- die erhaltenen Riestergelder (bei uns 5-stellig) so anlegen, dass das WFK outperformt wird;
- im Rentenalter die MONATLICHE Besteuerung wählen: man hat 1. niedrigeren Steuersatz und 2. die Geldanlage kann weiter performen, da sie nicht komplett aufgelöst werden muss.
Dieser Weg ist etwas spekulativ, schont aber die Nerven, Zeit und verursacht quasi keine weiteren Kosten.
Dem schließe ich mich an. 3. Weg schont die Nerven. Auch wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte, Riesterzulagen alle zurückzuzahlen und dann kein Wfk. Ich weiß nicht, ob ich das dann gemacht hätte, weil es in den 10 Jahren doch so um die 4T Euro zusammengekommen sind. Diese habe ich jetzt und das sozusagen in Bar. Was später ist... wer weiß, aber ich weiß, das ich das Geld jetzt habe und gut ist. Ich habe sogar noch extra im Januar schnell den vollen Betrag eingezahlt, damit ich nächstes Jahr noch die Zulage mitnehme. Danach ist schluss. Wird eh kein anderer Riester mehr abgeschlossen.
Hätte ich das Geld in ein Riestervertrag gesteckt, hätte ich jetzt über 20T weniger, und wer weiß, ob man das jemals im Rentenalter wieder zurück bekommt. Ich traue in den Sachen niemand, weder Staat noch Versicherungen, noch Banken. Eine Finanzkriese und dann wird jenes und welches entschieden und dann beißt man sich in den Arsch. Man darf auch nicht die KOntogebührt der Riesteranbieter vernachlässigen. Diese frisst oft ein großen Teil der Zulagen auf.
Das Haus ist mein, spart mir dann die Miete und das ist Geld, und das weiß ich jetzt schon. Alles andere, Riester, Zusatzrente usw ist alles später, naja wer weiß das schon.
Hallo zusammen...Ich als unwissender habe 2018 den selben Fehler gemacht...Eine Bestandimmobilie gekauft und in der ich als Mieter gewohnt habe...Vorausdarlehen mit Fuchs Wohn-Riester 03. Bisher keine Steuervorteile bekommen oder sonstiges.
Meine Immobilie würde ich jetzt gerne verkaufen und Auswandern. Also nicht einfach nur umziehen ich verlasse direkt das Land.
Kann ich das ohne weiteres kündigen wenn ich auswandere?
Wie sieht es mit der Vorfälligkeitentschädigung aus? Wie hoch kann die werden?
Ich und meine Freundin haben je 50tsd also insgesamt 100.000€
Ich bekomme für die Immobilie gutes Geld und wäre bereit die vorfälligkeitenschädigung zu bezahlen wenn es nicht ins Unermessliche geht.
Nächste Woche Montag habe ich erstmal ein Termin bei meiner Bank.
Die finanzierende Bank anfragen wäre wohl am einfachsten.
Die Vorfälligkeitsentschädigung könnte die höhe des Schuldzinses bis zum Ende der Laufzeit sein. Können sie anhand ihres Darlehensvertrag sehen, wie hoch die Kosten des Kredites ist. Diese wären wohl ca. die Vorvälligkeitsentschädigung.
Kennt sich jemand aus, wenn der Wohnriester von der Schwäbisch Hall gekündigt wurde, man dennoch danach einfach die Mindesteinzahlung tätigt um im Folgejahr die Zulage zu beatragen bzw. den Steuervorteil zu bekommen. Dieses Jahr hatte es funktioniert. Januar vollen Beitarag eingezahlt, Februar wurde der Wohnriester gekündigt und der Betrag wurde wieder zurückgezahlt. Da jedoch ein Zahlungseingang verbucht wurde, kann dieser Steuerlich geltend gemacht werden.
Die Frage ist, ob es in den Folgejahren auch funktioniert. Einzahlen, die Schwäbisch Hall merkt das und zahlt den Betrag wieder zurück.
Das Wfk würde zwar ansteigen aber ich denke, das der jetzige Steuervorteil und dass ich das Geld als Steuervorteil jetzt bekomme, ein Gewinn brigt, da später bei der Versteuerung das Geld wenger wert ist.
Nun sind die Zulagen 2020 auf das Wohnriester drauf gekommen. Somit steht der Anfang 2021 gekündigte Wohnriester nicht mehr auf 0 Euro.
Die Frage ist, was geschriet nun mit dem Beitrag? Bei der Kündigung und nach Abzug des Vorausdarlehen, wurde der Restbetrag mit auf mein Giro überwiesen. Nun stellt sich die Frage, warum die Zulage nun einige Monate auf dem Wohnriester steht und nicht ausgezahlt wird.
Läuft der Wohnriester somit weiter?
Die Farge ist wie es nächstes Jahr aussieht. Ich habe dieses Jahr die volle Jahressumme nochmal eingezahlt, die ich aber nach ein paar Tagen wieder zurück überwiesen bekam. Wenn darauf auch Förderung beantrag wird, bekomme ich dafür nächstens ja wieder auf das Produkt eine Förderung gutgeschrieben. Mal abwarten ob das so geht. Kann mir nur recht sein, eingezahltes Geld zurück bekommen und im Folge Jahr die Zulage auch ausbezahlt. Nur weiter so.
Höchstwahrscheinlich täuschst du dich da.
Die diesjährige Zulage gehört ja noch zum Kalenderjahr 2020 und hat mit deiner freiwilligen Einzahlung nichts zu tun.
Je nach dem, wie lange dein Vertrag 2021 aktiv war, könntest du 2022 letztmalig deine Zulagen erhalten, dann kommt nichts mehr, egal was du machst. So zumindest die Aussage von BSH-Mitarbeitern.
Schwäbisch Hall hat geantwortet. Das Guthaben, also die Zulage, wird ausgezahlt. Man muss nur die Kontoverbindung angeben. Was passieren wird, wenn ich im Januar wieder die Jahressumme von knapp 2100€ einzahle, lässt sich abwarten. Probieren tue ich es und somit auch versuchen darauf die Zulage zu beantragen.
Hallo zusammen,
seit 2019 bin ich auch stolzer Besitzer eines WFKs....
Stand aktuell bei 23k€, bis zu meinem Renteneintritt (angenommen 67, in von heute an 25 Jahren) würde es sich durch die Verzinsung mit 2%/annum auf ca. 38k€ belaufen.
Bei einem dann angenommenen Steuersatz von 25% ergäbe dies eine Steuerschuld von knapp 9,5k€ oder falls man den 30% Rabatt in Anspruch nimmt 6,5k€.
Nachdem ich nun hier viele Beiträge gelesen habe kann ich mich mehr und mehr mit dem von euch genannten "3. Weg " anfreunden.
Um das WFK sofort oder bis in 25 Jahren abzuschmelzen bzw. zu löschen, müsste ich (sofern man denn einen Anbieter findet) 500-600 € Kapital pro Jahr in ein schlecht verzinstes mit Gebühren belastetes Produkt geben.
Wenn man nun alternativ 50€ /monatlich spart (z.B ETF oder auch nur auf ein Konto überweist), selbst bei 0% Zinsen, sollten nach 25 Jahren 15k€ angespart sein und die Steuerschuld damit ohne weiteres beglichen werden können.
Ob dann monatlich oder sofort mit 30% Rabatt müsste man dann schauen was sich besser lohnt.
Selbst mit 25€/mtl würden nach 25 Jahren 7500€ zusammen kommen.
Jeweils mit der Chance auf mehr Ertrag und ohne der Gefahr in einem toten Produkt verhaftet zu bleiben.
Seht ihr das ebenso oder habe ich etwas übersehen?
Hallo zusammen,
seit 2019 bin ich auch stolzer Besitzer eines WFKs....
Stand aktuell bei 23k€, bis zu meinem Renteneintritt (angenommen 67, in von heute an 25 Jahren) würde es sich durch die Verzinsung mit 2%/annum auf ca. 38k€ belaufen.
Bei einem dann angenommenen Steuersatz von 25% ergäbe dies eine Steuerschuld von knapp 9,5k€ oder falls man den 30% Rabatt in Anspruch nimmt 6,5k€.
Nachdem ich nun hier viele Beiträge gelesen habe kann ich mich mehr und mehr mit dem von euch genannten "3. Weg " anfreunden.
Um das WFK sofort oder bis in 25 Jahren abzuschmelzen bzw. zu löschen, müsste ich (sofern man denn einen Anbieter findet) 500-600 € Kapital pro Jahr in ein schlecht verzinstes mit Gebühren belastetes Produkt geben.
Wenn man nun alternativ 50€ /monatlich spart (z.B ETF oder auch nur auf ein Konto überweist), selbst bei 0% Zinsen, sollten nach 25 Jahren 15k€ angespart sein und die Steuerschuld damit ohne weiteres beglichen werden können.
Ob dann monatlich oder sofort mit 30% Rabatt müsste man dann schauen was sich besser lohnt.
Selbst mit 25€/mtl würden nach 25 Jahren 7500€ zusammen kommen.
Jeweils mit der Chance auf mehr Ertrag und ohne der Gefahr in einem toten Produkt verhaftet zu bleiben.
Seht ihr das ebenso oder habe ich etwas übersehen?
Viele Grüße!
??? Was möchtest du uns damit sagen?
Mit dem Wohnriester kannst du dank Steuervorteil/Zulagen dein Eigenheim o.ä. schneller tilgen und sparst dir damit zusätzliche/höhere/längere Zinsen - dieser Vorteil wird im Erwerbsleben mit 2% verzinst (bzw. der Inflation angepasst) - das macht der Staat natürlich nicht ganz uneigennützig und möchte (wenigstens einen Teil) im Rentenalter zurückhaben.
Ob es sinnvoller ist mit 30% alles auf einmal zu versteuern oder über 20? Jahre verteilt, musst du deinen Steuerberater fragen - die entsprechende Immobilie musst du so oder so 20 Jahre halten oder bei einem Verkauf ein Ersatzobjekt kaufen ... Riesterinfiziert ist das Ding also so oder so - außer du leitest das Riesterkapital auf ein anderes Riesterprodukt um - soweit möglich - und hast dann eine vermutlich teure Rentenversicherung ... was einem besser gefällt muss jeder selber wissen. Möglicherweise kannst du die angegebenen 9.5k€ in 25 Jahen auch aus dem Dispo zahlen - hängt alles von der Inflation ab ...
Meine Schlussfolgerung war ob die Suche nach einer Möglichkeit das WFK über einen Riestervertrag mit ungeförderten Beiträgen zu tilgen überhaupt erstrebenswert ist, und ob meine Rechnung nachvollziehbar ist.
Die 38k€ WFK in 25 Jahren oder bei anderen noch höher, schrecken einen vielleicht zunächst, aber genauer betrachtet hat man eine geringere Belastung und genug Zeit die Steuerschuld bis dahin anderweitig zu kontern.
Besonders da alles in dem langen Zeitraum einer Glaskugel bedarf bzgl. Zinsentwicklung, steuerlichen Rahmenbedingungen usw.
Daher auch meine Formulierung, dass man dieses Thema dann erst wenn es soweit ist beurteilen kann.
Wie so viele andere wurde weder bei Abschluss des Wohnriester Vertrags noch bei der Nutzung der angesparten Summe zur Tilgung der Immobilie über das WFK informiert.
Nach meiner bisherigen Recherche und dem erfolglosen Versuch einen passenden Anbieter zu finden der Geld für das WFK annimmt, blieb bisher ein mulmiges Gefühl.
Mit der Idee "3.Weg" und dem was hier ansonsten berichtet wurde erscheint mir die Situation doch lösbar zu sein.
- die erhaltenen Riestergelder (bei uns 5-stellig) so anlegen, dass das WFK outperformt wird;
- im Rentenalter die MONATLICHE Besteuerung wählen: man hat 1. niedrigeren Steuersatz und 2. die Geldanlage kann weiter performen, da sie nicht komplett aufgelöst werden muss.
Dieser Weg ist etwas spekulativ, schont aber die Nerven, Zeit und verursacht quasi keine weiteren Kosten."