Folgende Situation:
Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.
Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.
Nein, die fiktive Verzinsung mit 2 % findet nur während der "Sparphase" statt, mit Beginn der Verrentung, bzw. Auszahlungsphase der Riesteranlage wird das fiktiv geführte Konto nicht mehr verzinst.
Hallo zusammen,
hier mal mein abschließendes Bericht zu dem Thema — und eine Frage an euch.
Ich und meine Frau haben „Fuchs Wohnrente“ im Frühjahr 2010 abgeschlossen — auch wegen des überschwänglichen Lobes für dieses Konstrukt bei Stiftung Warentest (ich weiß mittlerweile warum: das Muster-Ehepaar im Test war relativ alt, Kreditsumme klein und das allgemeine Zinsniveau höher — all das hat Wohnriester-Nachteile kaschiert).
Der Vertrag war — wie im Test empfohlen — mit festem Zinssatz für die gesamte Laufzeit von 23-24 Jahren ausgestattet und nach 10 Jahren von uns gekündigt. Zulagen und Steuerermäßigungen haben wir in Anspruch genommen.
Nun sieht es so aus: nach 10 Jahren und 6 Monaten sind gerade mal etwas mehr als 1/3 der Kreditsumme mittels Bausparsumme getilgt. Die restlichen 2/3 werden in den weiteren 10 Jahren durch einen gewöhnlichen Bankkredit abbezahlt — bei etwa gleich gebliebenen Monatsrate: so viel billiger ist das!
Nun zu meiner Frage:
Bis zur Rente haben wir noch ca. 25 Jahre. Wie hoch kann das WFK bis dahin noch werden, wie berechnet man das?
Und wäre es förderschädlich, wenn ein Teil unserer Immobilie zum Büro/Betriebseigentum der Firma meiner Frau werden würde?
Das Vorausdarlehnen wurde nun von der neuen Bank teilgetilgt, jedoch ist das Guthaben vom Wohnriester noch nicht eingeflossen, sodass der Restbetrag beim Vorausdarlehen noch offen steht.
Jetzt frage ich mich was passiert, wenn ich den noch offenstehen Betrag vom Vorausdarlehen einfach überweise, sodass dieser auf null geht.
Bei mir hats 2 Monate gedauert, bis BSH die Konten miteinander verrechnet hat.
In der Zwischenzeit sind die Konten aufgrund der Verzinsung in entgegengesetzte Richtungen gelaufen, was dann aber wieder korrigiert wurde
Mir wurde heute gesagt, das der Wohnriester zwingend zur Tilgung genommen wird und ich die jeweilige Differenz zurück bekomme. Klar kann ich jetzt versuchen vorher auf 0 zu tilgen aber ich rechne damit, dass ich es wieder zurück bekomme....
Die Frage ist dann, ob Wohnriester dann zu Tilgung des Hauses eingesetzt worden ist. Da ja der Kredit auf 0 war und die mir sozusagen das Geld überweisen tun.. also wie eine Art Auszahlung.......
So, ohne großes Brimborium, der erste Fall ist mit der Schwäbisch Hall/Vorausdarlehen/Wohnriester bezüglich der Problematik Ablösung des Vorausdarlehens und unabdingbarer Verrechnung Riesterguthaben mit den Folgen Anlage fiktives Wohnförderkonto so verhandelt/gestaltet worden, als dass dieses Prozedere so nicht gehandhabt wird.
Hier bedarf es im Vorfeld eines Widerrufs des Vorausdarlehens aufgrund Formfehler oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Diesem wird die BSH selbstverständlich nicht entsprechen, da i deren Augen die Widerrufsfrist natürlich schon lange verstrichen ist.
Es folgt die Mandatserteilung an einen Fachanwalt auf dem Banken und Kapitalmarktsektor, ggf. unter Inanspruchnahme einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Dieses erwirkt im Vergleich günstigstenfalls dann die Ablösung des Vorausdarlehens ohne dass das Wohnriesterguthaben von dem Vorausdarlehen in Abzug gebracht wird.
Etwaige sich daraus dann ergebene Möglichkeiten obliegen der individuellen Betrachtungsweise. Verhindert wird die zwangsweise Anlage des fiktiven Wohnförderkontos mit einem Riesterwechsel beim Wunsch Erhalt der Zulagen und Steuervorteilen oder aber eben der eigenmächtigen Kündigung des Wohnriesters mit Akzeptanz Verlust der Förderungen und Zulagen.
Hallo zusammen,
hier mal mein abschließendes Bericht zu dem Thema — und eine Frage an euch.
Ich und meine Frau haben „Fuchs Wohnrente“ im Frühjahr 2010 abgeschlossen — auch wegen des überschwänglichen Lobes für dieses Konstrukt bei Stiftung Warentest (ich weiß mittlerweile warum: das Muster-Ehepaar im Test war relativ alt, Kreditsumme klein und das allgemeine Zinsniveau höher — all das hat Wohnriester-Nachteile kaschiert).
Der Vertrag war — wie im Test empfohlen — mit festem Zinssatz für die gesamte Laufzeit von 23-24 Jahren ausgestattet und nach 10 Jahren von uns gekündigt. Zulagen und Steuerermäßigungen haben wir in Anspruch genommen.
Nun sieht es so aus: nach 10 Jahren und 6 Monaten sind gerade mal etwas mehr als 1/3 der Kreditsumme mittels Bausparsumme getilgt. Die restlichen 2/3 werden in den weiteren 10 Jahren durch einen gewöhnlichen Bankkredit abbezahlt — bei etwa gleich gebliebenen Monatsrate: so viel billiger ist das!
Nun zu meiner Frage:
Bis zur Rente haben wir noch ca. 25 Jahre. Wie hoch kann das WFK bis dahin noch werden, wie berechnet man das?
Und wäre es förderschädlich, wenn ein Teil unserer Immobilie zum Büro/Betriebseigentum der Firma meiner Frau werden würde?
Geförderter Betrag * 1,02^25
also maximal 2.100 pro Jahr * 10 Jahre (?) -> 21.000 EUR
21.000 * 1,02^25 = ca. 34.450 EUR zu versteuern. Ggf. dann dieser Betrag pro Person.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten (aus heutiger Sicht):
Einmalbetrag versteuern -> 70% des WFKs werden versteuert.
Jährlich versteuern ab 67 -> WFK / 18 = Jährlich zu versteuernder Betrag.
Zur Frage 2: Sicher bin ich nicht, meine aber, dass es dann förderschädlich wäre.
Welches Rentengeld? Riesterrente gibt es nur bei der Versicherung und Finanzanlagen!
Wäre es nicht eine neue Überlegung wert? Wäre die zukünftige zu zahlende "Riestersteuer", jetzt nicht mit den Restguthaben sofort zu tilgen?
Das spart zu einen
a) die 2 % Verzinsung p.a.
b) mindert etl. die Schuldsumme um 30 %
Nur ein Brief an die Zulagenstelle mit bitte um Auskunft wie hoch jetzt die Rückzahlungssumme wäre! Damit könnte man dann mit den Restguthaben ablösen!
Und würde so zukünftig seine Rente schonen!
Alternativ wäre eine Übertragung in eine Versicherung oder Finanzanlage nach § 34 d oder § 34 f möglich und eine Fortführung lohnenswert?
Ihre Antwort: "Dafür haben ich halt mein Rentengeld jetzt und nicht die Erben später, haha!" Ist schon völlig falsch, zwar haben sie jetzt das Haus, die Erben halt später! Aber sie haben kein Geld deswegen, weder gegenwärtig, noch zukünftig!
Hallo,
Auch bei mir gibt es Neuigkeiten. Ich habe mein Vorausdarlehen (aus 2009) nach 10 Jahren bei der BSH gekündigt. Es war zu diesem Zeitpunkt noch nicht zuteilungsreif. Ich habe ein normales Annuitätendarlehen dann abgeschlossen und möchte komplett aus der Wohnriester Sache raus. Bin bereit alle Zulagen und Steuervergünstigungen auch zurück zu zahlen. dies zur Vorgeschichte.
Mittlerweile (nach Monaten) hat die BSH der Zulagenstelle auch mitgeteilt (nur auf Drängen und Drohen von mir) dass mein Vertrag nicht mehr existiert.
Die Zulagenstelle wird aber Stand heute mein Wohnförderkonto nicht auflösen, sondern es einfach mit 2% verzinst weiterlaufen lassen.
Somit scheint es wohl nur zwei Möglichkeiten zu geben: Klage-/Beschwerdewege, ODER ich melde mich aus der Immobilie ab, um so förderschädlich zu handeln.
Wie seht ihr das? Ist jemand schon einen Schritt weiter?
So, ohne großes Brimborium, der erste Fall ist mit der Schwäbisch Hall/Vorausdarlehen/Wohnriester bezüglich der Problematik Ablösung des Vorausdarlehens und unabdingbarer Verrechnung Riesterguthaben mit den Folgen Anlage fiktives Wohnförderkonto so verhandelt/gestaltet worden, als dass dieses Prozedere so nicht gehandhabt wird.
Hier bedarf es im Vorfeld eines Widerrufs des Vorausdarlehens aufgrund Formfehler oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Diesem wird die BSH selbstverständlich nicht entsprechen, da i deren Augen die Widerrufsfrist natürlich schon lange verstrichen ist.
Es folgt die Mandatserteilung an einen Fachanwalt auf dem Banken und Kapitalmarktsektor, ggf. unter Inanspruchnahme einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Dieses erwirkt im Vergleich günstigstenfalls dann die Ablösung des Vorausdarlehens ohne dass das Wohnriesterguthaben von dem Vorausdarlehen in Abzug gebracht wird.
Etwaige sich daraus dann ergebene Möglichkeiten obliegen der individuellen Betrachtungsweise. Verhindert wird die zwangsweise Anlage des fiktiven Wohnförderkontos mit einem Riesterwechsel beim Wunsch Erhalt der Zulagen und Steuervorteilen oder aber eben der eigenmächtigen Kündigung des Wohnriesters mit Akzeptanz Verlust der Förderungen und Zulagen.
ja, aber das kommt für Pfalzdeal nicht mehr in Betracht, bzw. zu spät , da das Darlehen bereits abgelöst ist.
Wäre nur noch die Option einen neuen Riester zu finden, der Minderungszahlungen nicht ausschließt.
Im Wertpapier Forum berichtet ein User, dass er bei der Sutor Bank erfolgreich war. Sutor hatte die Minderungszahlungen nach Urteil des Ombudsmanns akzeptieren müssen. Daraufhin hat Sutor die Vertragsbedingungen (für neue und bestehende Verträge) geändert und schliesst Minderungsbeiträge explizit aus.
Es würde ja bereits geschrieben, dass der Widerruf nur für Verträge ab Frühjahr 2010 gehen könnte. Meiner aus 2009 fällt ja da nicht rein. Was hätte ich da tun sollen?
Auch ist ganz klar ein Wohnförderkonto angelegt worden. Dies wurde von Noelmaxim ja bestritten.
Sorry, bitte keine Falschaussagen, schön chronologisch alles bei Stange halten!
Das habe ich in dieser Konstellation nie bestritten, schon gar nicht in diesem Zusammenhang.
Dann habe ich dies:
Gerne lasse ich ihnen das Musterschreiben zukommen, damit sie das Vorausdarlehen kündigen können und gleichzeitig erwirken, dass die Förderung in Abzug gebracht und damit das WFK nicht angelegt wird
von Ihnen wohl falsch verstanden. Weder konnte die Förderung mit dem Schreiben in Abzug gebracht werden, noch konnte verhindert werden, dass das WFK angelegt wird. Laut Zulagenstelle war dies ja bereits von Anfang an vorhanden.